Antwort: Sozialraumläufer*innen - Ressourcen, Aufgaben, Ausbildung, Zuständigkeit, Kosten, Wirksamkeit und organisatorische Eingliederung im Bezirksamt Hamburg-Mitte

Große Anfrage nach § 24 BezVG und Antwort des Bezirksamtes.

Große Anfrage nach § 24 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1510
Datum: 01.04.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Sozialraumläufer*innen - Ressourcen, Aufgaben, Ausbildung, Zuständigkeit, Kosten, Wirksamkeit und organisatorische Eingliederung im Bezirksamt Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

 

Einleitung für die Fragen:

 

Die Fraktion Die Linke stellt fest, dass die Lage von Wohnungs- und Obdachloser Menschen sowie Drogengebrauchender Menschen, im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere im Quartier St. Georg, weiterhin prekär ist.

  • Die Straßensozialarbeit wurde zum 1. Januar 2026 personell reduziert (minus 3,79 Stellen), was nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft Olga Fritzsche die Versorgung und Kontinuität der Hilfe massiv einschränkt. Bereits in diesem Winter sind laut offiziellen Zahlen mindestens 15 obdachlose Menschen in Hamburg gestorben. (Quelle: www.linksfraktion-hamburg.de)
     
  • Seit Februar 2026 hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte gemeinsam mit dem Dienstleister SHALA die sozialräumliche Präsenz ausgeweitet, u. a. mit drei Teams à zwei Personen im Drei-Schicht-System täglich (inkl. der Wochenenden und der Feiertage) von 6–22 Uhr; ein viertes Team kann bei Bedarf unterstützen. 
     
  • Die Sozialraumläufer*innen sind sichtbar in roten Westen unterwegs, sollen als Brücke zwischen Straßensozialarbeit und Polizei fungieren, Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, ansprechen und ggf. aus sensiblen Bereichen fernhalten sowie Unterstützungsangebote vermitteln. Öffentlich zugängliche Informationen über Qualifikation, Aufgaben, Befugnisse und Wirksamkeit bleiben jedoch vage.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Die Linke das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

2. Sozialraumläufer*innen - Aufgaben und Wirkungsprofil

  1. Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Sozialraumläufer*innen in St. Georg gegenüber Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren konkret? (z. B. Ansprache, Regeladressierung, Platzverweis, Vermittlung von Hilfsangeboten)?

Die Sozialraumläufer sind etablierte Ansprechpersonen im Umfeld des Hauptbahnhofs und bilden eine Brücke zwischen ordnungsrechtlichen Maßnahmen und sozialen Angeboten in St. Georg. Als sichtbar präsente Ansprechpartner – erkennbar an ihren roten Westen – sprechen sie Menschen bei Regelverstößen im öffentlichen Raum (z. B. offener Drogenkonsum oder öffentliches Urinieren) an und verweisen konsequent auf bestehende Hilfs- und Beratungsangebote.

Sie sind für Passantinnen und Passanten, Anwohnende sowie hilfebedürftige Menschen gleichermaßen ansprechbar und tragen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls im Quartier bei. Dabei übernehmen sie ausdrücklich keine Aufgaben der Straßensozialarbeit, sondern fungieren als vermittelnde Instanz, die auf Unterstützungsangebote hinweist und bei Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum schlichtend wirkt.

Durch ihre regelbasierte Ansprache leisten die Sozialraumläufer einen Beitrag zur Einhaltung von Standards der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Hygiene und unterstützen den Ausgleich unterschiedlicher Interessen im Sozialraum.

2.Wie unterscheiden sich diese Aufgaben von der professionellen Straßensozialarbeit?

Siehe Antwort zu 1.

3. Welche quantitativen Zielgrößen bestehen zur Messung der Wirksamkeit der Sozialraumläufer*innen (z. B. angesprochene Personen, Vermittlungen, Konfliktfälle)?

Die Sozialraumläufer erstellen täglich Einsatzberichte, die dem Auftraggeber vorgelegt werden.  Aus diesen Einsatzberichten ergibt sich ein Lagebild.

4. Welche Strategien gibt es, um Verdrängung oder Ghettoisierung von Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, im Quartier St. Georg zu vermeiden?

Die Sozialraumläufer sprechen Menschen, die im öffentlichen Raum konsumieren, gezielt an und verweisen diese auf die vielfältig vorhandenen Hilfsangebote und Einrichtungen.

5. Wie werden Sozialraumläufer*innen konkret in die Zusammenarbeit mit Polizei, Kontrolldienst und Straßensozialarbeit eingebunden?

Die Sozialraumläufer sind in engem Austausch mit den genannten Stellen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat einen wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleiter. Zweiwöchentlich findet vorab ein behördeninterner Austausch zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Behörde für Inneres und Sport, der Sozialbehörde, sowie der Polizei zum Thema Sozialraumläufer statt. Auch abseits des wöchentlichen Austauschformats steht das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit dem Dienstleister in regelmäßigem Kontakt und kann so auch kurzfristig auf Vorkommnisse reagieren.


3. Organisation, Zuständigkeit und Eingliederung im Bezirksamt

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Verfahren wurde die Zuständigkeit der Sozialraumläufer*innen am 01.11.2025 auf das Bezirksamt Hamburg-Mitte übertragen?

Die Leistung wurde im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens „Personal-/Sicherheitsdienstleistungen im Umfeld des Stadtteil St. Georgs“ vom Bezirksamt Hamburg-Mitte an die SHALA GmbH & Co. KG vergeben.

2. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden getroffen, um die Sozialraumläufer*innen in die Struktur des Bezirksamts Hamburg-Mitte einzugliedern?

Die SHALA GmbH & Co. KG ist ein externer Dienstleister, der im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Mitte die ausgeschriebene Leistung erbringt. Gesteuert wird die Leistung aus dem Büro der Bezirksamtsleitung in Rücksprache mit den o. g. Behörden und Fachdienststellen.

3. Welche Aufgaben liegen seit der Übernahme beim Bezirksamt, und wer koordiniert Einsatzplanung und operative Umsetzung in St. Georg?

Siehe 2.2

4. Welche formalen Abstimmungen und Kommunikationsstrukturen bestehen zwischen Bezirksamt, Sozialbehörde, Polizei, Kontrolldienst und Straßensozialarbeit?

Siehe 1.5


4. Ausbildung, Qualifikation und Einsatzbefugnisse

  1. Welche formalen Qualifikationen müssen Sozialraumläufe*innen erfüllen, um Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, professionell anzusprechen?

Für die Aufgabe dürfen nur Mitarbeitende mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung und erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO eingesetzt werden.

2. Welche Inhalte umfasst die Ausbildung (z. B. Deeskalation, Umgang mit Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, Sozialrecht, interkulturelle Kompetenz)?

3. Wie lange dauert die Ausbildung, und wer führt sie durch (intern/extern)?

4. Gibt es Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen für die Sozialraumläufer*innen?

Zu 2. – 4.: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Schulungen mit dem Dienstleister durchgeführt. Diese umfassten das Kennenlernen der o. g. Fachdienststellen, eine rechtliche Einführung in das Thema, sowie gemeinsame Begehungen des Sozialraums. Zusätzlich wurde der Dienstleister mit Trägern von ansässigen Hilfsangeboten vernetzt und hat verschiedene Einrichtungen besucht. Weitere Einrichtungsbesuche werden laufend geplant und umgesetzt. Darüber hinaus sind die Sozialraumläuferinnen und Sozialraumläufer in den Themen interkulturelle Kompetenzen, Erste-Hilfe-Kenntnisse sowie Deeskalationstraining geschult.

5. Welche rechtlichen Befugnisse besitzen Sozialraumläufe*innen im Vergleich zu Kontrolldienst und Polizei?

Die Sozialraumläufer verfügen über Jedermannsrechte.


5. Trägerschaft, Kosten und Ressourcen

  1. Welcher Träger bzw. welches Unternehmen stellt die Sozialraumläufe*innen in Hamburg-Mitte, und wie erfolgte die Auswahl (Ausschreibung, Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit)?

Siehe 2.1. Die Leistung wurde mit Zuschlagserteilung für 18 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 6 Monate an den Dienstleister vergeben. Die Kosten für die gesamten zwei Jahre belaufen sich auf brutto 2.720.300,52 Euro.

2. Wie viele Stellen sind derzeit vorhanden, und wie hat sich die Anzahl seit März 2024 entwickelt?

Die Einsatzplanung obliegt dem Dienstleister, insgesamt wurden bisher 32 Mitarbeitende im Rahmen des Projekts eingesetzt.

3. Welche jährlichen Kosten fallen aktuell für Sozialraumläufer*innen in Hamburg-Mitte an (inkl. Aufstockung, Ausbildung, Fortbildung)?

Siehe 3.1

4. Wie hoch waren die Kosten vor Aufstockung und Zuständigkeitswechsel?

Die Kosten für den Einsatz der Sozialraumläufer betrugen vor der Übertragung an das Bezirksamt Hamburg-Mitte rund 954 Tsd. Euro (davon im Jahr 2024 (ab März) rund 465 Tsd. Euro und im Jahr 2025 rund 489 Tsd. Euro).

5. Aus welchen Haushaltstiteln werden die Sozialraumläufer*innen finanziert?

Die Kostenermächtigungen sind in der Produktgruppe 259.12 des Einzelplans 4 veranschlagt.


6. Evaluation, Wirksamkeit und Betroffenenperspektive

  1. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Sozialraumläufer*innen, Straßensozialarbeit, Kontrolldienst und externen Sozialdiensten strukturiert?

Die Sozialraumläufer agieren unabhängig von weiteren Außendiensten des Bezirksamts Hamburg-Mitte, wie z.B. der bezirkliche Kontrolldienst oder Straßensozialarbeitenden. Die Vernetzung mit beteiligten externen Akteuren im Sozialraum, wie z.B. auch Projekte der Obdachlosen- und Suchthilfe geschieht selbstständig oder im Rahmen von Schulungs- und Hospitationsmaßnahmen mit Unterstützung des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Weiterhin wird die Maßnahme durch eine zweiwöchentlich tagende Steuerungsgruppe der beteiligten Behörden sowie einem wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleister begleitet. Feedback von Anwohnenden, Anlieger:innen und den Einrichtungen bzw. Projekten im Sozialraum geht zudem gezielt bei einer Ansprechperson im Bezirksamt Hamburg-Mitte ein, so dass ein beidseitiger Informationsfluss gesichert ist.

2. Nach welchen Kriterien wird der Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme gemessen?

Die Wirksamkeit der Maßnahme wird im Rahmen einer Steuerungsgruppe sowie regelmäßigen Austauschen mit dem Dienstleister gesichert. Weiterhin dienen Rückmeldungen aus dem Sozialraum, sowie tägliche Einsatzberichte des Dienstleisters, die im Bezirksamt gesichtet und ausgewertet werden, als Evaluationsgrundlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.1.

3. Ist eine unabhängige Evaluation der Sozialraumläufer*innen geplant?

Nein, derzeit ist keine unabhängige Evaluation geplant. Die Maßnahme wird hinreichend evaluiert, siehe hierzu Antwort zu 6.2.

4. Welche Rückmeldemöglichkeiten bestehen für Menschen, die von Sozialraumläufer*innen nicht rechtens aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden und wie werden diese systematisch dokumentiert?

Alle Menschen haben die Möglichkeit sich mit Rückmeldungen zu den Sozialraumläufer*innen an das Büro der Bezirksamtsleitung Hamburg-Mitte zu wenden. Dazu zählen auch Menschen, die ggf. zu Unrecht auf Fehlverhalten (bspw. öffentliches Urinieren oder offener Drogenkonsum) hingewiesen wurden. Betroffene Personen können sich alternativ auch an bekannte Hilfseinrichtungen bzw. Sozialarbeitende wenden, die im Sinne einer Betroffenenbeteiligung explizit über diese Kontaktmöglichkeit informiert wurden. Rückmeldungen werden im wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleister besprochen, so dass ggf. eine Nachsteuerung erfolgt.