Antwort: "Gemischte Präsenzstreifen" in St. Georg - Klärung von Ziel, Zuständigkeiten und ordnungspolitischer Funktion
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat mit Beschluss vom 18.09.2025 gegenüber der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) die Empfehlung ausgesprochen, gemischte Präsenzstreifen („Präsenzgänge") im Stadtteil St. Georg einzuführen
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1075 Datum: 19.11.2025 |
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Antwort: "Gemischte Präsenzstreifen" in St. Georg - Klärung von Ziel, Zuständigkeiten und ordnungspolitischer Funktion (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat mit Beschluss vom 18.09.2025 gegenüber der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) die Empfehlung ausgesprochen, gemischte Präsenzstreifen („Präsenzgänge") im Stadtteil St. Georg einzuführen (Drucksache 23-1020). Diese sollen sich aus Sozialarbeiter*innen, Sozialraumläufer*innen, dem bezirklichen Kontrolldienst sowie ggf. dem Sicherheitsdienst zusammensetzen.
Ziel sei es, Drogenabhängige und obdachlose Menschen anzusprechen, sie in Hilfseinrichtungen zu begleiten und den „offenen Drogenkonsum aus sensiblen Bereichen" fernzuhalten.
Die Maßnahme führt jedoch zur Vermischung von sozialarbeiterischen, ordnungspolitischen und sicherheitsrelevanten Aufgaben. Fachverbände der Straßensozialarbeit warnen, dass dadurch Vertrauen, Freiwilligkeit und Parteilichkeit - zentrale Prinzipien der professionellen Sozialarbeit - gefährdet werden.
Die Verbindung von sozialer Arbeit mit ordnungspolitischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Arbeitsprinzipien professioneller Straßensozialarbeit dar. Um eine sachgerechte Bewertung der geplanten Präsenzstreifen und ihrer Auswirkungen zu ermöglichen, ist Transparenz über Qualifikationen, Befugnisse, Kosten und Zuständigkeiten der beteiligten Dienste zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen insbesondere die Sozialbehörde:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) wie folgt:
1. Ziel und Begründung
a) Welches konkrete Ziel wird mit den gemischten Präsenzstreifen verfolgt?
b) Welche Problemlagen sollen damit gelöst werden, und auf welcher Datengrundlage beruhen diese Einschätzungen?
c) Welche Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten (z. B. am Hauptbahnhof) liegen vor?
2. Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten
a) Wie genau setzen sich die Präsenzteams zusammen (Anzahl, Berufsgruppen, Dienstzeiten)?
b) Welche Aufgaben übernehmen die Sozialarbeiter*innen, welche die Sozialraumläufer*innen, der Sicherheitsdienst und der bezirkliche Kontrolldienst?
c) Wer trägt im Einsatz die Verantwortung und Einsatzleitung?
d) Welche rechtlichen Befugnisse haben der Kontrolldienst und der Sicherheitsdienst jeweils (z. B. Platzverweise, Personalienfeststellung, Mitwirkung bei Ordnungsmaßnahmen)?
3. Fachliche Kompetenzen, Ausbildung und Qualifizierung
a) Über welche fachlichen Qualifikationen müssen Mitarbeitende des Kontrolldienstes verfügen (z. B. Sachkundeprüfung § 34a GewO, Deeskalationstraining, Sozialkompetenzschulungen)?
b) Wie lange dauert deren Ausbildung, und wer bildet sie aus?
c) Welche Inhalte (z. B. Umgang mit suchtkranken Menschen, Konfliktmanagement, rechtliche Grundlagen) werden vermittelt?
d) Gibt es regelmäßige Fortbildungen oder Supervision?
e) Über welche Ausbildung und Qualifizierung verfügen die Sozialraumläufer*innen und der Sicherheitsdienst, die im öffentlichen Raum tätig sind?
f) Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden dieser Dienste über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit psychisch kranken, wohnungslosen und suchtkranken Menschen verfügen?
g) Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden dieser Dienste nicht Deutsch-Muttersprachler*innen adäquat ansprechen können?
4. Zusammenarbeit zwischen den Diensten
a) Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter*innen, Kontrolldienst, Sozialraumläufer*innen und Sicherheitsdienst organisatorisch geregelt?
b) Gibt es feste Kommunikationsstrukturen oder gemeinsame Einsatzbesprechungen?
c) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der sogenannten Quattro-Streife (Bundespolizei, Polizei Hamburg, DB Sicherheit und Hochbahn-Wache)?
d) Wer koordiniert die Einsätze und legt Einsatzorte fest?
e) Wie wird sichergestellt, dass es keine Doppeltätigkeiten oder Kompetenzüberschneidungen gibt?
5. Kosten und Ressourcen
a) Welche Gesamtkosten entstehen durch die Einführung der gemischten Präsenzstreifen?
b) Wie hoch sind die laufenden Kosten für den Sicherheitsdienst, den Kontrolldienst und die Sozialraumläufer*innen jeweils pro Jahr?
c) Aus welchen Haushaltsmitteln (bezirklich, Landesmittel) werden diese Dienste finanziert?
d) Wie viele zusätzliche Stellen sind für Sozialarbeit, Sozialraumläufer*innen und Kontrolldienst jeweils geplant?
e) Wie werden die Sozialraumläufer*innen personell aufgestockt, um den neuen Aufgaben gerecht zu werden?
6. Evaluation und fachliche Kontrolle
a) Nach welchen Kriterien soll der Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme bewertet werden?
b) Ist eine externe, unabhängige Evaluation geplant?
c) Wie wird sichergestellt, dass das Vertrauen zwischen Streetwork und Zielgruppe nicht beeinträchtigt wird?
d) Welche Rückmeldemöglichkeiten haben die Betroffenen selbst?
e) wo sollen Konsumierende genau hingebracht werden?
f) wie wird sichergestellt, das im Münzviertel keine weitere Ghettoisierung entsteht?
Das Bezirksamt kommentiert politische Beschlusslagen und Fragestellungen zu deren Intention in ständiger Praxis nicht. Darüber hinaus befinden sich die verwaltungsseitigen Überlegungen zur möglichen Umsetzung der von der Bezirksversammlung geforderten gemischten Präsenzstreifen derzeit noch in einem frühen Planungs- und Abstimmungsstadium. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Sozialraumläufer*innen erst zum 01.11.2025 in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übergegangen sind.
Die konzeptionelle und organisatorische Einbindung dieses Dienstes in neue Strukturen erfordert eine sorgfältige Abstimmung und wirkt sich entsprechend auf den zeitlichen Verlauf der Planungen aus. Konkrete Entscheidungen zur Zusammenarbeit der einzelnen genannten Gruppen liegen bislang nicht vor.
Auch Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Diensten, der Finanzierung sowie einer möglichen Evaluation werden derzeit noch geprüft. Sobald die konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen sind und belastbare Ergebnisse vorliegen, wird die Bezirksversammlung informiert.
Sozialbehörde
Die Sozialbehörde befindet sich insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen am Hauptbahnhof und den angrenzenden Stadtteilen in stetigem Austausch mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, den weiteren Fachbehörden sowie der Polizei. Im Hinblick auf das Anliegen der Bezirksversammlung sind insbesondere die Entwicklung der Immobilie in der Repsoldstraße 27, die Neukonzeptionierung der Straßensozialarbeit,
der Social HUB Hauptbahnhof und Sozialraumläufer zu nennen. Siehe hierzu die Stellungnahme der Sozialbehörde zu Drs. 23-1020.
Bezüglich der Verknüpfung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Bezirksamtes, den Sozialraumläufern sowie dem bezirklichen Kontrolldienst im Hinblick auf die „Gemischte Präsenzstreifen“ wird auf das Bezirksamt Hamburg-Mitte verwiesen. Mit dem Übergang der Maßnahme Sozialraumläufer zum 1. November 2025 befinden sich dann alle, im Antrag mit der Drs. 23-1020 für die Präsenzstreife vorgesehenen Mitglieder in der Steuerung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
