Antwort: Wiederaufnahme der Planungsaufgaben für das sogenannte “Spreehafenviertel” - Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1006 Datum: 03.11.2025 |
Beratungsfolge | ||
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Antwort: Wiederaufnahme der Planungsaufgaben für das sogenannte “Spreehafenviertel” - Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Stadtplanungsausschusses-Süd der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde am 18.06.2025 durch den Leiter des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung mitgeteilt, dass die Planungsaufgaben zum Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 (WB 102), also zum sogenannten „Spreehafenviertel“ im Herbst 2023 gestoppt worden seien und nach der „Sommerpause“ wieder aufgenommen werden sollen. Der Arbeitskreis 1 würde dann, nach der Sommerpause, einberufen und seine Arbeit wieder aufnehmen.
Zum Zeitpunkt des Planungsstopps lagen die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) bereits vor, aber die Entwicklung bei den Planungsverfahren zum „Elbinselquartier“ und dem „Rathausviertel“ machten eine Priorisierung dieser Planung und weiteren Ausführung notwendig. Gründe dafür seien unter anderem, dass die Bearbeitungskapazitäten im Fachamt nicht ausreichend seien.
Das vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen mit Beiträgen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu Frage 4e und der IBA Hamburg GmbH zu Frage 4f wie folgt:
1) Zu welchem konkreten Zeitpunkt und aus welchen Gründen wurde entschieden, die Arbeit am Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 zu stoppen.
Zum Zeitpunkt und den Gründen hatte die Leitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss berichtet. Hiernach wurde nach Ablauf der TÖB-Beteiligung im September 2023 mit Blick auf die umfangreich eingegangenen Stellungnahmen und der Priorisierung der weiteren hochkomplexen B-Plan-Verfahren Wilhelmsburg 91 und Wilhelmsburg 100 (insgesamt ca. 3.400 Wohneinheiten) in der sog. Nord-Süd-Achse in Absprache mit den Projektbeteiligten entschieden, das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 102 bis auf Weiteres zurückzustellen.
2) Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg ist die Entscheidung zum Planungsstopp der Bezirksversammlung und der Öffentlichkeit mitgeteilt worden?
Der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung hat hierzu in den Sitzungen des Stadtplanungsausschusses und auch im Projektdialog Wilhelmsburg berichtet.
3) In welchem Planungsstadium genau befindet sich der WB 102?
Die TÖB-Beteiligung hat wie berichtet stattgefunden. Derzeit läuft die Wiederaufnahme des Verfahrens mit Auswertung der Ergebnisse der TÖB-Beteiligung. Nächster Verfahrensschritt ist der Arbeitskreis I.
4) Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Einberufung des Arbeitskreises 1 zu rechnen?
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereitet aktuell den Arbeitskreis I wie am 18.06.2025 berichtet vor. Der Arbeitskreis I selbst soll nach aktueller Zeitplanung im 1. Quartal 2026 stattfinden.
a) Sind die Stellungnahmen der TÖB bereits gesichtet?
Ja.
b) Sind die Ergebnisse der Sichtungen bereits in die Vorlagen ihres damit befassten Fachamtes zur Einberufung des Arbeitskreises 1 eingearbeitet worden?
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung prüft aktuell die eingegangenen Stellungnahmen und stimmt sich hierzu mit den relevanten Dienststellen ab. Erst auf dieser Basis wird anschließend das sog. Arbeitskreis I-Papier finalisiert und dann im behördeninternen Arbeitskreis I erörtert (siehe auch Antwort
zu Frage 3).
c) Welche Gremien, Ämter, Institutionen und Auftragnehmer*innen gehören zu den Mitgliedern des Arbeitskreises 1?
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beteiligt alle betroffenen Dienststellen der FHH und der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuellen Verzeichnis der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
d) Haben sich aus den Stellungnahmen, insbesondere die der AG-Naturschutz, bereits Konsequenzen ergeben, die Veränderungen in der naturschutzrechtlichen Betrachtung und der Benennung der betroffenen Flächen des Wilden Waldes ergeben?
Mit Blick auf die aktuell laufenden Prüfungen und Abstimmungen zu den Stellungnahmen können diesbezüglich noch keine Aussagen getroffen werden.
e) Da ein planungsrechtlicher Naturschutz und Waldausgleich auf verschiedenen Gebieten in Hamburg, gemäß Bundeswaldgesetz und Naturschutzgesetz stattfinden soll, muss die Stadt dann nicht auch in allen öffentlichen Verlautbarungen und schriftlichen Unterlagen die vorhandenen Vor- und Pionierwaldflächen explizit und vorschriftsmäßig als Wald bezeichnen?
Die BUKEA als Oberste Forstbehörde beurteilt die Waldeigenschaft einer Fläche nach den Kriterien des § 1 Landeswaldgesetz. Wald ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, unabhängig von der Entstehungsart (Aufforstung oder Eigenentwicklung). Pionierwald ist auch Wald im Sinne des Gesetzes. Er wird als Wald bezeichnet und unterliegt den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes. Für die westliche und östliche Waldfläche des geplanten Spreehafenviertels lag bereits eine gutachterliche Waldkartierung aus dem Jahr 2015 vor. Die Flächen wurden seitens der Obersten Forstbehörde entsprechend als Wald in das Planverfahren eingebracht.
f) Warum sprechen die IBA-GmbH als auch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung anstatt von der Rodung und Zerstörung eines Waldes gemäß Bundeswaldgesetz durchgehend und lapidar von der „Entnahme von Bäumen“?
Seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und der IBA Hamburg GmbH wurde der vorgenannte Begriff nicht verwendet.
