Antwort: Bedarf an Bauvorbereitungs- und Durchführungsflächen für die Baumaßnahmen GE-Fläche Schlenzigstraße 16 in Hamburg-Wilhelmsburg
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1005 Datum: 17.11.2025 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Bedarf an Bauvorbereitungs- und Durchführungsflächen für die Baumaßnahmen GE-Fläche Schlenzigstraße 16 in Hamburg-Wilhelmsburg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Sachverhalt:
Einleitung für die Fragen:
Aus dem Gutachten der Firma EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH vom 07.02.2025 geht nicht hervor, wie die Baumaßnahme praktisch umgesetzt werden soll. Die Fläche muss aufgeschüttet
und zum Wald hin abgeböscht werden (siehe Gutachten).
Das vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
1) Werden außerhalb der zukünftigen Betriebsfläche 8515-1 für die durchzuführenden Arbeiten weitere Flächen benötigt?
Der gestellt Bauantrag führt keine weiteren Flächen auf, aber entlang der neuen Grundstücksgrenze werden schmale Böschungen angelegt, um das unterschiedliche Geländeniveau von 0,8 bis 1,2 m anzugleichen.
a) Wenn ja, welcher Flächenverbrauch ist für die Rodungs-, Aufschüttungs- und Abböschungsarbeiten zusätzlich nötig?
Die Größe der benötigten Fläche für die Böschungen ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht bekannt.
b) Für diesen zusätzlichen Flächenverbrauch müsste auch zusätzlicher Ausgleich geschaffen werden.
Wäre das nicht ein unstatthafter Vorgriff auf den noch nicht beschlossenen B-Plan WB 102?
Nein, es handelt sich um keinen Vorgriff auf den in Aufstellung befindlichen B-Plan Wilhelmsburg 102.
Die in Rede stehenden Eingriffe sind aufgrund der bestehenden Industriegebietsfestsetzung des B-Plans Wilhelmsburg 28 / Kleiner Grasbrook 1 planungsrechtlich zulässig. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Böschungsflächen als Bestandteile des Waldes relativ schnell wieder begrünen und einen Gehölzsaum ausbilden werden.
c) Wenn nein, wie werden die Baumaßnahmen praktisch umgesetzt?
FB
Die Firma BM Bau wird Rodung und Aufschüttung der Teilfläche 8515-1 auf eigene Kosten durchführen.
Praktisch ist das umsetzbar, weil das Betriebsgrundstück an die Teilfläche angrenzt.
BUKEA
Die Oberste Forstbehörde der BUKEA ist im Baugenehmigungsverfahren nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) am Vorhaben Schlenzigstraße 20 zur beantragten Rodung und Umwandlung von Wald beteiligt. Als Waldumwandlungsfläche wurde ausschließlich eine Dreiecksfläche von ca. 790 qm beantragt. Nur auf diese wird sich eine mögliche waldrechtliche Genehmigung beziehen. Es ist Sache des Vorhabenträgers, alle für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen im Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Dazu gehören auch Baustelleneinrichtungsflächen. Da solche nicht beantragt wurden ist davon auszugehen, dass diese nicht benötigt werden. Auch vorübergehend zu rodende und/oder umzuwandelnde Waldflächen sind genehmigungspflichtig. Eine Rodungsgenehmigung stellt durch Bedingungen und Auflagen (u. a. Abgrenzung durch einen Bauzaun, Verbot des Befahrens und der Ablagerung von Material und Geräten außerhalb der Waldumwandlungsfläche) sicher, dass angrenzende
Waldflächen nicht beeinträchtigt werden. Eine Nachgenehmigung weiterer Flächen nach Abschluss des Verfahrens nach § 62 HBauO ist nicht möglich.
2) Wären von diesen Arbeiten auch Teilflächen der CEF-Maßnahme zum Schutz von Sperber, Sumpfmeise und Fitis betroffen?
BUKEA
Nach vorliegender Planung ist nicht davon auszugehen, dass durch die Bauvorbereitungs- und Durchführungsflächen im Bereich Schlenzigstraße 16 Flächen betroffen sind, die als CEF-Maßnahmen für Sperber, Sumpfmeise oder Fitis vorgesehen sind. Auch aus dem Gutachten der Firma Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH (EGL) vom 07.02.2025 ergeben sich keine Hinweise auf eine zusätzliche Inanspruchnahme von CEF-Flächen.
