Antwort: Kontrollen, Maßnahmen, Kosten, Einnahmen sowie Videoüberwachung und KI-gestützte Systeme in Verbots- und Gefahrenzonen im Bezirk Hamburg-Mitte (2023-2026)
Im Bezirk Hamburg-Mitte bestehen zahlreiche sicherheits- und ordnungsrechtlich definierte Zonen, darunter Waffenverbotszonen, Alkohol- und Glasflaschenverbotszonen, Kontakt- und Sperrgebiete sowie polizeilich definierte „gefährliche Orte“, insbesondere in St. Pauli und St. Georg.
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1710 Datum: 13.07.2026 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Kontrollen, Maßnahmen, Kosten, Einnahmen sowie Videoüberwachung und KI-gestützte Systeme in Verbots- und Gefahrenzonen im Bezirk Hamburg-Mitte (2023-2026) (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Sachverhalt:
Einleitung für die Fragen:
Im Bezirk Hamburg-Mitte bestehen zahlreiche sicherheits- und ordnungsrechtlich definierte Zonen, darunter Waffenverbotszonen, Alkohol- und Glasflaschenverbotszonen, Kontakt- und Sperrgebiete sowie polizeilich definierte „gefährliche Orte“, insbesondere in St. Pauli und St. Georg.
Zur Durchsetzung dieser Regelungen werden vielfältige Maßnahmen eingesetzt, darunter polizeiliche Schwerpunkt- und Präsenzmaßnahmen, der Bezirkliche Kontrolldienst, Quattrostreifen im Rahmen behördenübergreifender Kooperationen, Sicherheitsmaßnahmen im HVV sowie Videoüberwachungssysteme und digitale, automatisierte, algorithmische sowie KI-gestützte Auswertungssysteme.
Aus der Drucksache 23/1548 ergeben sich für die Jahre 2025 und 2026 erhebliche Kontroll- und Eingriffsvolumina, u. a.:
- 26 Schwerpunkt-Einsätze (SPE) mit 8.832 kontrollierten Personen
- rund 9,3 Mio. Kontrollen im HVV im Jahr 2025 sowie weitere Kontrollen im Jahr 2026
- 1.445 Platzverweise im Jahr 2025
Gleichzeitig wird festgestellt, dass kein vollständiges, zonenübergreifendes Controlling existiert und wesentliche Daten nur teilweise erhoben werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Senatsbehörden:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:
Vorbemerkungen
Wie bereits in der Antwort der Drucksache 23-1548 dargelegt, sind die in der Einleitung genannten Zonen nicht vollständig bei der Stabsstelle Veranstaltungs- und Kontrollwesen bekannt. Die Kontrollen erfolgen i.d.R. anlassbezogen, die Aufträge dazu kommen von verschiedenen Stellen innerhalb des Bezirksamtes. Der Bezirkliche Kontrolldienst wird jedoch auch auf Bürgerbeschwerden hin tätig.
Zusätzlich finden die in der Drucksache 23-1548 genannten Präsenzstreifen in der Innenstadt und in St. Georg statt.
Gemäß den Beförderungsbedingungen des hvv-Gemeinschaftstarifs sind Waffen und der Konsum von Alkohol im gesamten ÖPNV-Bereich verboten. Die statistische Erfassung durch die Nahverkehrswachen differenziert nicht nach politischen Zuständigkeitsgrenzen oder sonstigen per Rechtsverordnung festgelegten Verbotszonen. Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf den gesamten, innerhalb des hvv von der HOCHBAHN und der S-Bahn betriebenen Bereich, auch über Landesgrenzen hinweg.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Strafverfolgung sowie der operative Einsatz von Personal und Technik sind Kernaufgaben der Polizei Hamburg. Die Fachaufsicht erfolgt durch die zuständige Behörde für Inneres und Sport, die Bereitstellung der Haushaltsmittel und die parlamentarische Kontrolle obliegen der Hamburgischen Bürgerschaft.
Zahlreiche der in der vorliegenden Anfrage aufgeworfenen Fragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der Bezirks-Drs. 23-1548 des Bezirks Hamburg-Mitte behandelt und soweit datenmäßig möglich, dargestellt. Die Bezirks-Drs. 23-1548 enthält zudem umfangreiche Vorbemerkungen zur Zuständigkeitsverteilung, zur Datenlage und zu den Grenzen der Auswertung.
Die Konzeption, personelle Bemessung und Einsatztaktik von polizeilichen Schwerpunkteinsätzen erfolgen nach lageabhängigen Kriterien. Auch wenn sich solche Maßnahmen im geografischen Raum des Bezirks Hamburg-Mitte manifestieren, handelt es sich um landespolizeiliche Kernaufgaben.
Beschaffungen, informationstechnologische Infrastruktur, datenschutzrechtliche Prüfungen und strategische Ausplanungen von Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie die softwareseitige Erprobung oder Nutzung von KI-Anwendungen und Mustererkennungssystemen sind Grundsatzangelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung. Sie betreffen die Organisations- und Leitungskompetenz der Fachbehörde.
Die der Polizei im Sinne der Fragestellungen entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. Eine Zuordnung einzelner Kostenpositionen im Sinne der Fragestellungen erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmen bilden Kostenerhebungen im Rahmen von Projektorganisationen oder polizeilichen Sonderauswertungen.
Das Instrumentarium zur umfassenden politischen Kontrolle des Senats und der Polizei bei technologieübergreifenden, strategischen und operativen Fragen von übergeordneter Bedeutung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich den Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft vorbehalten. Für weitergehende Detailauswertungen sowie für Fragen zu gesamtstädtischen Steuerungs- und Technologiethemen wird auf die einschlägigen Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft und die dortigen Senatsantworten, insbesondere wie folgt, verwiesen:
Zu allgemeinen Maßnahmen im innerstädtischen Bereich siehe Bürgerschafts-Drs. 23/2027.
Zu Verstößen gegen das Mitführverbot von Waffen und Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln siehe Bürgerschafts-Drs. 23/528.
Zu Verstößen im Bereich des Verbotsgebiets Hansaplatz siehe Bürgerschafts-Drs. 23/542.
Zur Task Force BtM siehe Bürgerschafts-Drs. 22/11665, 22/12503, 22/13242, 22/13989, 22/14891, 22/15689, 22/16621, 22/17458, 23/142, 23/775, 23/2394, 23/3155 und 23/3924.
Zum Bereich Videoüberwachung und KI-gestützte Systeme im öffentlichen Raum siehe Bürgerschafts-Drs. 22/12180, 22/12339, 22/13052, 22/13987, 22/17455 und 23/1923.
- Maßnahmenstruktur und Zuständigkeiten
Welche Maßnahmen wurden seit 2023 in den genannten Zonen durchgeführt?
Bitte getrennt nach den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 (bis Stichtag) sowie differenziert nach:
- Polizei (inkl. Schwerpunkt- und Präsenzeinsätze)
- Bezirklichem Kontrolldienst
- Quattrostreifen / Kooperationsstreifen
- HVV-Sicherheitsdiensten
- Videoüberwachungssystemen
- digitalen, automatisierten, algorithmischen sowie KI-gestützten Auswertungssystemen
Bitte jeweils unter Angabe:
- der zuständigen Stelle
- der Rechtsgrundlage
Der Bezirkliche Kontrolldienst führt anlassbezogene Kontrollen durch. Die dabei ergriffenen Maßnahmen im Außendienst reichen von der Dokumentation der Situation bis hin zur Schließung von Betrieben bei schwerwiegenden Verstößen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird dabei nicht geführt. Hierzu müssten rund 5.000 Berichte und Akten händisch ausgewertet werden. Die Rechtsgrundlage der Maßnahme liegt im jeweiligen Fachrecht, u.a. in
Gewerbeordnung
Gaststättengesetz, Gaststättenverordnung
Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz
Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen
Jugendschutzgesetz
Spielverordnung, Hamburgisches Spielhallengesetz, Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021
Verpackungsgesetz, Preisangabenverordnung
Hamburgische Bauordnung
Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen und Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Hamburgisches Wegegesetz
Gemeinsame Streifen verschiedener Sicherheits- und Ordnungsakteure erhöhen die Präsenz an Bahnhöfen und verbessern die Bearbeitung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Zugleich sind die Streifen für Fahrgäste jederzeit ansprechbar und stehen als direkte Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Durch die Zusammenarbeit können unterschiedliche Zuständigkeiten, Erfahrungen und Perspektiven gebündelt und Kompetenzgrenzen besser überwunden werden. Die Quattro-Streifen sind seit April 2023 am Hamburger Hauptbahnhof gemeinsam mit der Landespolizei, Bundespolizei, DB Sicherheit und Hochbahnwache im Einsatz. Sie dienen der Überwachung, dem Eingreifen bei Vorfällen, der Reaktion auf Hinweise sowie der Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen und Konzepte.
Gezielte Schwerpunktaktionen werden derzeit lediglich bezüglich des Waffenverbots und stets in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt. Die Nahverkehrswachen führen in dem Zuge lediglich Fahrausweiskontrollen durch. Waffenkontrollen nehmen ausschließlich Polizeibeamte vor.
Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes in einem öffentlichen Verkehrsunternehmen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des zivilrechtlichen Hausrechts des Unternehmens (§ 903 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB) in Verbindung mit den jeweiligen Beförderungsbedingungen. Die eingesetzten Sicherheitskräfte handeln dabei als Erfüllungsgehilfen des Verkehrsunternehmens (§ 278 BGB) und sind befugt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durchzusetzen sowie Störungen des Betriebsablaufs zu unterbinden. Eingriffsmaßnahmen gegenüber Fahrgästen können ausschließlich im Rahmen der sogenannten Jedermannsrechte, insbesondere § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung- StPO (vorläufige Festnahme), sowie der Vorschriften über Notwehr und Notstand (§§ 32, 34 Strafgesetzbuch- StGB), erfolgen. Eine eigenständige hoheitliche Eingriffsbefugnis besteht nicht. Ergänzend gelten die Vorgaben des Gewerberechts (§ 34a Gewerbeordnung- GewO) für den Sicherheitsdienst.
Die Hochbahn-Wache (HHW) ist mit den beiden Organisationseinheiten Sicherheitsdienst und Prüfdienst im gesamten HOCHBAHN-Netz mit Streifen- und Prüfteams 24/7 im Einsatz. Im Rahmen des normalen Streifendienstes werden angetroffene Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen des hvv geahndet (Alkoholkonsumverbot, Rauchverbot, Fahrradmitnahme in der Sperrzeit usw.).
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem haben die Verkehrsunternehmen ein berechtigtes Interesse daran, die Sicherheit für Fahrgäste und Mitarbeitende bei der Nutzung der Fahrzeuge und Anlagen zu gewährleisten. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Die Polizei Hamburg führt Maßnahmen in den genannten Bereichen auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) sowie der Strafprozessordnung (StPO) und diversen Strafnebengesetzen durch. Diese Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum.
Die Quattrostreife ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundespolizeidirektion Hannover, der Polizei Hamburg, der DB Sicherheit GmbH sowie der Hamburger Hochbahn-Wache GmbH und wurde am 1. März 2023 eingeführt. Zu begleitenden Maßnahmen siehe Drs. 22/12742 und 22/12987.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Einsatz- und Kontrollintensität
Wie viele Einsätze und Kontrollen wurden seit 2023 durchgeführt?
Bitte getrennt nach 2023, 2024, 2025 und 2026 sowie nach:
- Waffenverbotszonen
- Alkohol- und Glasflaschenverbotszonen
- Kontakt- und Sperrgebieten und Kontaktverbotszonen
- „gefährlichen Orten“ (St. Pauli, St. Georg)
- HVV-Bereich
- sonstigen Innenstadtbereichen
Für 2025 und 2026 zusätzlich:
- gesonderte Darstellung der bekannten Kontrollvolumina
- Angabe, in welchen Bereichen keine vollständigen Daten vorliegen
Zur ersten Teilfrage:
Der Bezirkliche Kontrolldienst führt im Sinne der Fragestellung anlassbezogene Kontrollen zum Abverkauf von Glasgetränkebehältnissen in den Glasflaschenverbotsgebieten St. Georg und St. Pauli durch. Eine gesonderte Statistik wird hierbei nicht erhoben. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der regulären Kontrolltätigkeiten.
Bzgl. der Frage bzgl. des Einsatzes in gefährlichen Orten sind folgende Einsatzzahlen zu verzeichnen:
Jahr | Altstadt | Neustadt | St. Pauli | St. Georg |
2023 | 316 (keine getrennte Erfassung) | 363 | 341 | |
2024 | 217 (keine getrennte Erfassung) | 193 | 346 | |
2025 | 241 (keine getrennte Erfassung) | 273 | 376 | |
2026 (26.05.) | 82 | 88 | 134 | 177 |
Die zweite Teilfrage ist unverständlich und kann daher nicht beantwortet werden.
Die S-Bahn-Wache ist im Auftrag der S-Bahn Hamburg GmbH rund um die Uhr (24/7) im gesamten S-Bahn-Netz im Einsatz und setzt die Einhaltung der Hausordnung sowie der Tarifbestimmungen durch. Für Maßnahmen zur Durchsetzung des Waffenverbots sind die Landes- und Bundespolizei zuständig; die S-Bahn-Wache unterstützt diese Einsätze.
Im Zuständigkeitsbereich der HHW haben Kontrollen immer das Ziel, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in ihrer Gesamtheit zu überwachen. Kontrollen mit dem Fokus auf ein bestimmtes Verbot finden seitens der HHW nicht statt.
Im Übrigen siehe Drs. 23/2877.
Die Polizei unterrichtet die Hamburgische Bürgerschaft über berichterstattungspflichtige Maßnahmen nach dem SOG und dem PolDVG. Hierzu zählen insbesondere die polizeilichen Maßnahmen innerhalb der gefährlichen Orte. Diese untergliedern sich wiederum in die Bereiche „Betäubungsmittel“ und „Gewalt“, jeweils für St. Georg und St. Pauli. Zu jedem gefährlichen Ort werden die polizeilichen Maßnahmen Identitätsfeststellung, Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Ingewahrsamnahme und sichergestellte Gegenstände erfasst und der Hamburgischen Bürgerschaft vorgelegt. Zur Unterrichtung der Bürgerschaft wird beispielhaft auf die Drs. 23/1865 verwiesen.
Zusammengefasste Angaben zu 2025 sind der Drs. 23-1548 des Bezirks Hamburg-Mitte zu entnehmen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3. Ordnungswidrigkeiten, Platzverweise und Maßnahmen
Wie viele Maßnahmen wurden seit 2023 ergriffen?
Bitte getrennt nach 2023, 2024, 2025 und 2026 und differenziert nach:
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Bußgelder
- Platzverweise
- sonstige Maßnahmen
- Maßnahmen im HVV (Vertragsstrafen, Hausrechtsmaßnahmen etc.)
Für 2025 und 2026 zusätzlich:
- gesonderte Darstellung der Fallzahlen nach Zonen
Durch die Stabsstelle Veranstaltungs- und Kontrollwesen (ab 01.01.2026) bzw. MR 14 (bis 31.12.2025) wurden die nachfolgend aufgeführten Bußgeldverfahren für die Rechtsbereiche des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes eingeleitet.
Stadtteil | Altstadt | Neustadt | St. Pauli | St. Georg |
2023 | 51 | 45 | 70 | 71 |
2024 | 35 | 52 | 67 | 134 |
2025 | 24 | 34 | 32 | 58 |
2026 (26.05.) | 26 | 12 | 10 | 16 |
Eine separate Auswertung auf Zonen erfolgt nicht. Die dargestellte Anzahl der Bußgeldverfahren beinhaltet nicht eingeleitete Verfahren in Bezug auf Alt-Fahrzeuge bzw. zu Unrecht abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
Eine statistische Auswertung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren des Fachamtes Verbraucherschutz im Sinne der Fragestellung würde die Durchsicht von über 1.000 Akten erforderlich machen.
Platzverweise werden durch das Bezirksamt nicht ausgesprochen. Zu sonstigen Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 1.
Die S-Bahn Wache erteilt keine Platzverweise. Platzverweise können nur durch die Ermittlungsbehörden erteilt werden. Die S-Bahn Hamburg kann lediglich Hausverbote erteilen. Für das Jahr 2025 wurden 672 Hausverbote ausgestellt, sie umfassen sämtliche Hausverbote im gesamten S-Bahn-Netz und beziehen sich nicht ausschließlich auf den Tatbestand des Bettelns. Hausverbote werden aus unterschiedlichen Gründen ausgesprochen, darunter auch Betteln, aber ebenso andere Verstöße wie aggressives Verhalten.
Alkoholkonsumverbot, Fahrradmitnahme, Rauchen etc.
| Jahr | Anzahl Vertragstrafen |
| 2023 | 11.638 |
| 2024 | 18.057 |
| 2025 | 26.063 |
| 2026 (Stichtag 30.04.2026) | 10.049 |
Die Hausverbote umfassen sämtliche Hausverbote im gesamten S-Bahn-Netz.
| Jahr | Anzahl Hausverbote |
| 2023 | 581 |
| 2024 | 451 |
| 2025 | 741 |
| 2026 (Stichtag 30.04.2026) | 167 |
Im Zuständigkeitsbereich der HHW wurden folgende Maßnahmen durchgeführt und folgende Vertragsstrafen bezüglich des Alkoholkonsumverbots ausgesprochen:
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 (Quartal 1) |
| Hausrechtsmaßnahmen* | 36.244 | 33.395 | 30.028 | 13.283 |
| dabei ausgesprochene Vertragsstrafen wegen Alkoholkonsumverbot | 1.110 | 1.306 | 1759 | 451 |
*Die Angabe umfasst alle von der HHW durchgeführten Maßnahmen unabhängig vom Anlass
Die nachfolgend dargestellten Daten sind durch manuelle Auswertungen beim Justiziariat der Polizei erhoben worden, das für die Sachbearbeitung von Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen der Kontaktverbotsverordnung sowie den Waffenverbots- und Glasflaschenverbotszonen zuständig ist. Die Angaben sind vorbehaltlich einer vollständigen und korrekten Erfassung:
Ordnungswidrigkeitenverfahren | 2023 | 2024 | 2026 |
Kontaktverbotszone | 156 | 134 | 51* |
Waffenverbotszone St. Pauli | 176 | 259 | 105* |
Waffenverbotszone Hansaplatz | 36 | 111 | 16* |
Glasflaschenverbot St. Pauli | 907 | 616 | ** |
Glasflaschenverbot Hansaplatz | 133 |
*Stand 31. Mai 2026
** Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verstößen nach dem Glasflaschenverbotsgesetz ist zum 6. August 2025 an die Bußgeldstelle bei der Behörde für Inneres und Sport (M 6) gewechselt.
Bußgelder | 2023 | 2024 | 2026 |
Kontaktverbotszone/Sperrgebietsverordnung | 96 | 121 | 40* |
Waffenverbotszone St. Pauli | ** | ** | 27* |
Waffenverbotszone Hansaplatz | ** | ** | 0* |
Glasflaschenverbot St. Pauli | 100 | *** | *** |
Glasflaschenverbot Hansaplatz | 32 |
*Stand 31. Mai 2026
**eine statistische Erfassung erfolgte erst ab 2025
***eine statistische Erfassung wurde ab 2024 eingestellt
Für den Bereich der Sperrgebiets- und Kontaktverbotsverordnung hat die Polizei im Jahr 2023 insgesamt 845, im Jahr 2024 insgesamt 869 und im ersten Quartal 2026 insgesamt 198 Platzverweise erteilt.
Die Polizei erhebt quartalsweise Daten zu polizeilichen Maßnahmen im Waffenverbotsgebiet St. Pauli. In diesem Zusammenhang sind für das Verbotsgebiet folgende sonstige Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen registriert worden:
Sonstige Maßnahmen | 2023 | 2024 | 2025 |
|
| Durchsuchungen | 114 | 2.153 | 4.703 | 1.077 |
| Strafverfahren | 27 | 26 | 41 | 4 |
Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Antwort zu 2 und Drs. 23-1548 des Bezirks Hamburg-Mitte.
4. Einnahmen aus Maßnahmen
Welche Einnahmen wurden seit 2023 erzielt?
Bitte getrennt nach 2023, 2024, 2025 und 2026 sowie nach:
- Bußgeldern (Polizei / Bezirksamt)
- Einnahmen im HVV
Für 2025 und 2026 zusätzlich:
- Verhältnis von Einnahmen zu Fallzahlen
Durch die Stabsstelle Veranstaltungs- und Kontrollwesen (ab 01.01.2026) bzw. MR 14 (bis 31.12.2025) wurden die nachfolgend aufgeführten Bußgelder für die Rechtsbereiche des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes festgesetzt.
Stadtteil | Altstadt | Neustadt | St. Pauli | St. Georg |
2023 | keine Statistik | keine Statistik | keine Statistik | keine Statistik |
2024 | keine Statistik | keine Statistik | keine Statistik | keine Statistik |
2025 | 350,00 € | 2.000,00 € | 4.000,00 € | 550,00 € |
2026 | 300,00 € | 300,00 € | 1.500,00 € | 900,00 € |
|
|
|
|
|
Eine separate Auswertung auf Zonen erfolgt nicht. Die dargestellte Anzahl der Bußgeldverfahren beinhaltet nicht eingeleitete Verfahren in Bezug auf Alt-Fahrzeuge bzw. zu Unrecht abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
Eine statistische Auswertung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren des Fachamtes Verbraucherschutz im Sinne der Fragestellung würde die Durchsicht von über 1.000 Akten erforderlich machen.
| Jahr | Einnahmen Vertragsstrafen (S-Bahn) |
| 2023 | 116.009,39 € |
| 2024 | 128.128,63 € |
| 2025 | 186.836,50 € |
| 2026 (30.04.2026) | 66.473,60 € |
Die HHW hat aus festgestellten Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot und daraufhin ausgesprochenen Vertragsstrafen folgende Einnahmen erzielt:
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 (Quartal 1) |
| Einnahmen aus Vertragsstrafen AKV | 14.880,64 € | 16.687,00 € | 23.365,00 € | 6.180 € |
Bereich HHW:
| Jahr | 2025 | 2026 (Quartal 1) |
| Ausgesprochene Vertragsstrafen AKV | 1.759 | 451 |
| Einnahmen aus Vertragsstrafen AKV | 23.365,00 € | 6.180 € |
5. Videoüberwachung
Welche Kosten entstehen seit 2023 für Videoüberwachungssysteme?
Bitte getrennt nach 2023–2026 und differenziert nach:
- Installation
- Betrieb und Wartung
- IT- und Speicherinfrastruktur
- Auswertung
In allen Zügen der S-Bahn Hamburg GmbH sind Kameras installiert. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Polizeibehörden gesichert und an diese übergeben. Auch an allen Bahnhöfen und Haltestellen der S-Bahn Hamburg GmbH kommen Kameras zum Einsatz; diese dienen in erster Linie der Gewährleistung der Betriebssicherheit. Die Sicherung der dortigen Aufnahmen erfolgt ebenfalls ausschließlich auf Anforderung der Bundes- bzw. Landespolizei. Eine Kameraaufschaltung an Rufsäulen erfolgt nur im Anlassfall, das heißt bei Betätigung der Informations- oder Notruftaste. Eine dauerhafte Überwachung findet nicht statt.
Kosten der HOCHBAHN in Tsd. €:
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2025 |
| Installation | 59 | 75 | 92 | 41 |
| Betrieb und Wartung | 307 | 309 | 426 | 275 |
| IT- und Speicherinfrastruktur | 41 | 52 | 60 | 27 |
| Auswertung | 12 | 19 | 26 |
Die Projektkosten der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) aus dem Jahre 2023 sind der Drs. 22/12339 zu entnehmen. Die Projektkosten des Folgeprojekts (IVBeo2), welches sich auf die Jahre 2024/2025 erstreckt sind der Drs. 22/17455 zu entnehmen. Neben IVBeo am Hansaplatz und Hachmannplatz wird (herkömmliche) Videoüberwachung an den Standorten Hansaplatz, Hachmannplatz, Jungfernstieg sowie Reeperbahn eingesetzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
6. KI-gestützte sowie digitale und algorithmische Systeme
Welche Systeme wurden seit 2023 genutzt?
Bitte getrennt nach 2023 bis 2026 und für jedes System angeben:
- Bezeichnung des Systems
- Einordnung als
- KI-System im engeren Sinne
- KI-gestütztes System
- sonstiges automatisiertes/algorithmisches System
- Zweck und Funktionsweise
- Einsatzbereich (Polizei, Bezirksamt, HVV etc.)
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- automatisierte Bewertung oder Klassifizierung von Personen, Orten oder Ereignissen
- Grad der Automatisierung von Entscheidungen
- Rechtsgrundlage
Für 2025 und 2026 zusätzlich:
- Einführungen oder Weiterentwicklungen
- Kosten (Einführung und Betrieb)
- beteiligte externe Dienstleister
Die HOCHBAHN hat in der regulären Videoüberwachung noch keine KI-gestützten sowie digitalen und algorithmischen Systeme in Betrieb. Zur Untersuchung der technischen Machbarkeit hat die HOCHBAHN lediglich ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt umgesetzt. Die S-Bahn nutzt keine KI-gestützten Überwachungssysteme.
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
Bezeichnung des Systems
| intelligente Videobeobachtung (IVBeo), Pilotprojekt (Start: 10.07.2023) | IVBeo2, Folgeprojekt
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Einordnung als | KI-gestütztes Assistenzsystem | ||||
KI-System im engeren Sinne | Ja (nach Definition der EU-KI-VO) | ||||
KI-gestütztes System | Ja | ||||
Sonstiges automatisiertes/algorithmisches System | Nein | ||||
Zweck und Funktionsweise | Erkennung atypischer Bewegungen durch digitale Skelettierung optischer und akustischer Hinweis an Videobeobachter | Skalierung auf weitere Kameras und Standorte; Erkennung atypischer Bewegungen durch digitale Skelettierung; optischer Hinweis an Videobeobachter | |||
Einsatzbereich | Hansaplatz | Hansaplatz, Hachmannplatz | |||
Verarbeitung personenbezogener Daten |
Ja. Erläuterung hierzu, siehe Bürgerschafts-Drs. 22/12180 | ||||
Automatisierte Bewertung oder Klassifizierung von Personen, Orten oder Ereignissen | Nein | ||||
Grad der Automatisierung von Entscheidungen | Minimal, keine eigenständige Entscheidung durch die KI | ||||
Rechtsgrundlage | Polizeirecht (§ 18 Abs. 3 PolDVG), EU-KI-Verordnung | Polizeirecht (seit 02.2025 der §37a PolDVG), EU-KI-Verordnung | |||
Einführungen oder Weiterentwicklungen |
| Ausweitung auf den Hachmannplatz, Weiterentwicklung der DL- Modelle | |||
Kosten (Einführung und Betrieb) |
| Siehe Antwort auf Frage 6 | |||
Beteiligte externe Dienstleister |
| Fraunhofer IOSB, IT-Dienstleister für das Videomanagementsystem | |||
Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 23-1033 des Bezirks Hamburg-Mitte.
7. Gesamtkostenstruktur
Welche jährlichen Gesamtkosten ergeben sich seit 2023 aus dem Zusammenspiel von:
- Polizei- und Ordnungsmaßnahmen
- Bezirklichem Kontrolldienst
- HVV-Kontrollen
- Quattrostreifen
- Videoüberwachung und KI-/Datensystemen
Bitte getrennt nach 2023–2026.
Gesonderte Kosten durch die Zusammenarbeit entstehen nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5.
Die Quattrostreifen werden im Bereich der S-Bahn Hamburg aus dem vertraglich vereinbarten Jahresvolumen der Sicherheitsdienstleistungen erbracht. Eine gesonderte Ausweisung der hierfür anfallenden Personal- und Sachkosten erfolgt nicht, da es sich um Leistungen im Rahmen des Regelauftrags handelt. Eine jahresscharfe Aufschlüsselung der Kosten (2023–2026) sowie eine weitere Differenzierung nach Personal- und Sachkosten liegen insofern nicht gesondert vor.
Gemeinsame Kontrollen von Polizei und HHW werden im Rahmen des täglichen Dienstes bei der HHW eingeplant und durchgeführt. Im Rahmen dieser Kooperationen fallen keine zusätzlichen Kosten an. Das HHW-Personal für die Quattrostreife wird aus dem Sicherheitsdienst der HHW gestellt. Zusätzliche Stellen wurden hierfür nicht geschaffen. Daher ergeben sich für die HHW bezüglich der Quattrostreife keine zusätzlichen Kosten.
Siehe Vorbemerkung.
8. Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wie bewertet der Senat seit 2023 das Verhältnis zwischen:
- eingesetzten Mitteln
- erzielten Einnahmen
- Umfang der Kontrollen
Bitte getrennt nach Jahren.
Gemäß der Landeshaushaltsordnung wird sparsam und zielführend mit den Mitteln umgegangen, dazu gehört, dass die Maßnahmen vor der Durchführung sorgfältig geprüft werden und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Im Allgemeinen besteht ein gutes Verhältnis zwischen den Ausgaben und dem Ertrag, welcher aus den guten Werten der objektiven und subjektiven Sicherheit zu entnehmen ist.
9. Wirkung der Maßnahmen
Welche Effekte wurden seit 2023 festgestellt hinsichtlich:
- Kriminalitätsentwicklung
- Verdrängungseffekten
- subjektivem Sicherheitsgefühl
Bitte getrennt nach Jahren.
Siehe Vorbemerkung und Drs. 23/2027.
