Strafantrag gegen Mitglied der AfD Fraktion eingereicht
Auf der Sitzung der Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hatte der Abgeordnete Jordan (AfD) mit einem Zwischenruf gegenüber unserer Abgeordneten Theresa Jakob weit über die Grenzen des Tragbaren deren Würde als Mensch und Abgeordnete angegriffen. Frau Jakob hat einen Strafantrag gegen Herrn Jordan mit der politischen Unterstützung der Fraktion Die Linke eingereicht.
Der Co-Fraktionsvorsitzende der Fraktion Marinus Stehmeier erklärte hierzu:
„Dies findet die volle Unterstützung der gesamten Fraktion. Es ist aus unserer Sicht notwendig, in Richtung der AfD-Fraktion und ihrer Mitglieder ein deutliches Stopp-Zeichen zu setzen: Die Würde des Menschen ist unhintergehbar zu respektieren. Wir werden auch weiterhin weder die Verachtung gegenüber Andersdenkenden noch den Versuch der Ausgrenzung und Herabwürdigung, die hinter diesen unfassbaren Zwischenruf stecken, akzeptieren. Wir stehen solidarisch an der Seite von Frau Jakob.“
Frau Theresa Jakob, Abgeordnete der Linken in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erklärte zu der von ihr eingereichten Klage: "Nach sorgfältiger Abwägung und rechtlicher Beratung habe ich mich dazu entschieden, gegen Herrn Jordan Strafantrag zu stellen. Die am 16. Oktober des vergangenen Jahres getätigte Äußerung stellte einen persönlichen Angriff auf mich dar und überschritt aus meiner Sicht in gravierender Weise die Grenzen des Zulässigen. Mit dem Strafantrag verfolge ich in erster Linie das Ziel, politische Beteiligung zu schützen und deutlich zu machen, dass persönlicher Entwürdigung im politischen Raum kein Platz zukommt. Menschen sollen sich weiterhin engagieren können, ohne befürchten zu müssen, aufgrund persönlicher Umstände herabgewürdigt zu werden. Nach eingehender rechtlicher Prüfung gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt, Herrn Metzler, sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die betreffende Bemerkung einen Menschen auf seine schwere Erkrankung reduziert und ihm Achtung und Würde abspricht. Sie stellt keinen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung dar, sondern dient allein der persönlichen Herabsetzung.
Nach unserer Auffassung erfüllt die Äußerung den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB und – angesichts des öffentlichen Kontexts und meiner politischen Tätigkeit – auch den der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach § 188 StGB.“
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- PM_260122_Strafantrag_gegen_AfD_Fraktionaer_eingereicht.pdf
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