MITTEinander: Maßnahmenpaket für Transparenz und Beteiligung

Demokratie ist eine öffentliche Angelegenheit. Demokratie beruht auf einer teilnehmenden Zivilgesellschaft, die chancengleich Möglichkeiten in öffentlichen Begegnungs- und Beteiligungsräumen wahrnimmt. Sie lebt daher von nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungswegen. Für die offene, klar geregelte Auseinandersetzung wird Demokratie immer wieder durch Innovationen und zeitgerechte Formate unterstützt und getragen, in denen sich Menschen begegnen können, um Meinungen zu bündeln und an der öffentlichen Debatte teilzuhaben. Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft einbringen und repräsentiert sehen können. Demokratie braucht Zugänge und direkte Beteiligung, um unterschiedliche Perspektiven und Positionen zu vereinigen.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 22-2026
Datum: 22.03.2022


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte17.06.2021
ÖffentlichHauptausschuss06.07.2021
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte16.09.2021
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte21.10.2021
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte18.11.2021
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte16.12.2021
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte20.01.2022
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte24.03.2022

 

MITTEinander: Maßnahmenpaket für Transparenz und Beteiligung (Antrag der GRÜNE-, SPD-, CDU-, FDP und der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Demokratie ist eine öffentliche Angelegenheit. Demokratie beruht auf einer teilnehmenden Zivilgesellschaft, die chancengleich Möglichkeiten in öffentlichen Begegnungs- und Beteiligungsräumen wahrnimmt. Sie lebt daher von nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungswegen. Für die offene, klar geregelte Auseinandersetzung wird Demokratie immer wieder durch Innovationen und zeitgerechte Formate unterstützt und getragen, in denen sich Menschen begegnen können, um Meinungen zu bündeln und an der öffentlichen Debatte teilzuhaben. Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft einbringen und repräsentiert sehen können. Demokratie braucht Zugänge und direkte Beteiligung, um unterschiedliche Perspektiven und Positionen zu vereinigen.

Um sich demokratisch engagieren sowie souverän und selbstbestimmt entscheiden zu können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen und direkten Information. Transparenz beim Zugang zu öffentlichen Informationen sorgt für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle und stellt zugleich einen Schutz gegen demokratiefeindliche Kampagnen und Falschinformationen dar. Transparente Informationen stellen außerdem die Grundlage für jegliches Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung dar.

Vielfältige Demokratie bedeutet, dass wir als Gesellschaft unsere Lebensumstände mit Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam gestalten. Die beste Verteidigung der Demokratie ist ihre Weiterentwicklung und Optimierung. Es gilt, der lebensfernen Verknöcherung demokratischer Institutionen und Verfahren entgegenzuwirken, um die Demokratie lebendig zu halten. Einem Vertrauensverlust in demokratische Prozesse kann mit Offenheit für neue Beteiligungsmöglichkeiten begegnet werden. Es gilt stets sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird.

Menschen, die sozial an den Rand gedrängt sind, die kaum Zugang zu guter Bildung haben, kein oder wenig deutsch verstehen oder sprechen oder die unter den Anstrengungen von prekärer Arbeit leben, sind häufig unterrepräsentiert in politischen Gremien und Prozessen. Ihre stärkere Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen ist wichtig für Zusammenhalt und Legitimation der Demokratie. Bei der Modernisierung und Stärkung unserer Beteiligungsprozesse sollen insbesondere Frauen, Kinder, Jugendliche und marginalisierte Gruppen gleichberechtigt beteiligt sein. Voraussetzung hierfür sind gerechte gesellschaftliche Strukturen und Maßnahmen der Antidiskriminierung in der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Stadt Hamburg gibt hierfür insbesondere mit dem Transparenz- und dem Bezirksverwaltungsgesetz den Rahmen vor und schreibt beispielsweise die grundsätzlichen Informationsrechte der Bürger*innen explizit vor. Konkret ausgestaltet werden Transparenz und Beteiligungsformate für den Bezirk betreffenden Angelegenheiten jedoch in den meisten Fällen im Bezirk selbst.

Über die quartiersbezogenen Beiräte ist im Bezirk Hamburg-Mitte eine wertvolle Grundinfrastruktur für Bürger*innenbeteiligung gegeben, die fast den gesamten Bezirk abdeckt. Anlassbezogen werden darüber hinaus, zum Beispiel bei der Erstellung von Fußverkehrskonzepten oder in der Bauleitplanung, weitere Beteiligungsformate genutzt, um Verwaltungshandeln auf die Meinungen der Bürger*innen vor Ort abzustimmen.

Transparenz- und Beteiligungsanstrengungen des Bezirks sollten stetig auf ihre Wirksamkeit überprüft, weiterentwickelt und verbessert werden. Daher sollen verschiedene Optionen für die Weiterentwicklung von Transparenz und Beteiligung im Bezirk untersucht und umgesetzt werden, um die bezirkliche Demokratie zu stärken und mehr Menschen noch stärker in den Prozess der Entscheidungsfindung im Bezirk einzubeziehen.


Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
1. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Startseite des Ratsinformationssystems „Allris“, im Hinblick auf einen niedrigschwelligen digitalen Zugang, mit einem „digitalen Wegweiser“ versehen wird, der sowohl über die Funktionalität von Allris als auch über die Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten auf Bezirksebene informiert, u.a. mit einem expliziten Hinweis auf die öffentliche Fragestunde innerhalb der Fach- und Regionalausschüsse sowie der Bezirksversammlung.

2. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Transparenz in der politischen Meinungsbildung im Bezirk zu erhöhen, indem:
a. die Protokolle der Stadtteil- und Quartiersbeiräte den jeweils zuständigen Regionalausschüssen zur Kenntnis gegeben werden, so dass sie im Ratsinformationssystem verfügbar sind.
b. die bezirklichen Straßenbauplanungsverfahren so angepasst werden, dass die bisher nicht-öffentlichen finalen Planungsunterlagen entsprechend den Straßenbauplanungen des LSBG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
c. alle Verschickungen des Bezirksamts an die Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten, die nicht zwingend nicht-öffentlich sind, fortan über das Ratsinformationssystem abgewickelt werden (dies beinhaltet insbesondere auch die Straßenbauplanungen aus 1b).
d. abgeschlossene Gutachten, die im Rahmen der Bauleitplanung erstellt wurden, nicht erst bei Abschluss der Planungen und zur öffentlichen Auslegung, sondern zu einem geeigneten Zeitpunkt vorab auf den Seiten des Bezirksamts (https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren) als digitales Pendant zum Einsehen vor Ort zugänglich zu machen.
e. bei Widmungen und Entwidmungen von öffentlichen Wegeflächen und deren Beabsichtigung und ähnlichen Änderungen, die entsprechenden Pläne zusätzlich zur Einsicht im Bezirksamt digital und in geeigneter Form (z.B. Karten) zur Verfügung gestellt werden.
f. intern und extern angefertigte Gutachten und Studien unabhängig von Wertgrenzen in das Transparenzportal eingestellt werden.
g. die neu geschaffene Antikorruptions- und Prüfstelle der Bezirksversammlung einmal im Jahr über ihre Arbeit berichtet.

3. Beteiligungsformate auszuweiten, indem:
a. auf dem Internetauftritt des Bezirksamts auf die Möglichkeit der Eingabe an die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse und die hierfür benötigten Angaben explizit hingewiesen und diese nutzungsfreundlich und niedrigschwellig beispielsweise über ein Onlineformular direkt auf der Internetseite ermöglicht wird (vgl. hierzu die Internetauftritte der Bezirke Wandsbek und Harburg).
b. mit Blick auf Kosten und technische Realisierung geprüft wird, eine geeignete Softwarelösung (z.B. Consul oder DIPAS) für eine projektbezogene, digitale Bürger*innenbeteiligungsplattform für den Bezirk einzurichten, auf der niedrigschwellig und unkompliziert Ideen (z.B. auf einer Karte) eingebracht und von anderen kommentiert und unterstützt werden können (vgl. Würzburg). Hier soll auch zu Beschlüssen der Bezirksversammlung eine Öffentlichkeitsbeteiligung angeregt
werden können (vgl. Köln).
c. geprüft wird, ob und wie die Möglichkeiten der digitalen Bürger*innenfragestunde auch bei einer Rückkehr zu Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse beibehalten werden können.

4. Die Reichweite und Qualität der Beteiligungsformate weiter zu steigern, indem:
a. Vorschläge erarbeitet werden, um mit Beteiligungsformaten gezielt Personen anzusprechen, die bisher unterrepräsentiert sind bzw. eigene Beteiligungsformate für entsprechende Gruppen anzubieten. Hierbei ist an sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu denken; entscheidende Zielgrößen sind mithin Niedrigschwelligkeit und Mehrsprachigkeit in der Ansprache.
b. ein kooperativer Prozess initiiert wird, um die quartiersbezogene Beiratsarbeit hin zu mehr Familienfreundlichkeit, Inklusion und Niedrigschwelligkeit weiterzuentwickeln.
c. bei Beschlussvorlagen des Bezirksamts für die Bezirksversammlung künftig explizit angegeben wird, wenn in dieser Sache eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat oder das Bezirksamt eine Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Sache empfiehlt (vgl. Köln).
d. der Senat gebeten wird, einen eigenen Haushaltstitel für quartiersbezogene Beiratsarbeit in den Bezirken zu schaffen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, so dass diese Beiräte als Grundinfrastruktur für Beteiligung nicht mehr in Konkurrenz mit anderen sozialen Projekten des Quartiersfonds stehen müssen.

5. Die Bezirksversammlung oder den Hauptausschuss fortlaufend über Prüfungsergebnisse und Umsetzungsstände zu informieren.

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