Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt, sowie im Bezirksamt Hamburg-Mitte

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Kleine Anfrage und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Fraktion DIE LINKE                                                                     

 

Drucksachen–Nr.: 22-1473

Datum: 30.11.2020

 

Antwort: Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt, sowie im Bezirksamt Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)


Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken


Die Beantwortung der Anfrage (Drucksachen-Nr.: 22-1398) wirft neue Fragen auf. Hier unter anderem die Antwort unter Punkt 7, dass unter dem Begriff „prekäre Beschäftigung“ keine rechtsverbindliche Definition vorliegt.


Beschäftigungsverhältnisse werden beim Statistischen Bundesamt als prekär bezeichnet, wenn sie nicht geeignet sind, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Dies ist bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis nicht gegeben. Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist und dem eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde liegt.


Wir fragen das Bezirksamt Hamburg-Mitte:

1. Wie viele Mitarbeiter_innen sind im Grundsicherungs- und Sozialamt Mitte in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt?

Es sind insgesamt 9 Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt


2. Wie viele Mitarbeiter_innen sind insgesamt im Bezirksamt Hamburg-Mitte in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt?

Es sind insgesamt 166 Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt


3. Wie viele Mitarbeiter_innen sind davon im Grundsicherungs- und Sozialamt mit Sachgrund und wie viele Mitarbeiter_innen mit sachgrundloser Befristung beschäftigt?

Siehe zu 1. – 9 Personen mit Sachgrund befristet beschäftigt, keine Person ohne Sachgrund befristet beschäftigt


4. Wie viele Mitarbeiter_innen sind insgesamt davon im Bezirksamt Hamburg-Mitte mit Sachgrund und wie viele Mitarbeiter_innen mit sachgrundloser Befristung beschäftigt?

Siehe zu 2. – 166 Personen mit Sachgrund befristet beschäftigt, keine Person ohne Sachgrund befristet beschäftigt


5. Bei wie vielen Mitarbeiter_innen wurde im Grundsicherungs- und Sozialamt und insgesamt im Bezirksamt Hamburg-Mitte befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund bzw. mit sachgrundloser Befristung innerhalb von 24 Monaten verlängert.

Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung von 166 Personalakten erfordern (mindestens 20 Minuten pro Akte). Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.