Antwort: Schließung des Timo Jugendclubs und des Projekts STOB zum 30.06.2026
Die angekündigte Schließung der Einrichtungen stellt einen erheblichen Einschnitt für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Hamburg-Horn dar. Vor dem Hintergrund der bislang bekannten Informationen ergeben sich insbesondere Fragen hinsichtlich der Entscheidungsprozesse, der Finanzierung sowie der Beteiligung relevanter Akteur*innen.
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1649 Datum: 11.06.2026 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Schließung des Timo Jugendclubs und des Projekts STOB zum 30.06.2026 (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Die angekündigte Schließung der Einrichtungen stellt einen erheblichen Einschnitt für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Hamburg-Horn dar. Vor dem Hintergrund der bislang bekannten Informationen ergeben sich insbesondere Fragen hinsichtlich der Entscheidungsprozesse, der Finanzierung sowie der Beteiligung relevanter Akteur*innen.
Wir fragen die Verwaltung daher:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage wie folgt:
Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Finanzierung der Einrichtungen nicht über den 28.02.2026 hinaus gesichert ist?
Die Zuwendung an den Träger war zunächst für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 (Doppelhaushalt) in Höhe von 609.622,56 Euro für beide Projekte Timo Jugendclub und STOB bewilligt worden. Auf Grundlage der Prüfungsergebnisse zur Mittelverwendung und Trägerstruktur wurde die Zuwendung mit Wirkung zum 28.02.2026 aufgehoben.
2. Seit wann sind finanzielle bzw. strukturelle Probleme im Zusammenhang mit der Trägerschaft und/oder der Immobilie bekannt?
Erste Hinweise auf strukturelle Auffälligkeiten ergaben sich aus einer Prüfung des Rechnungshofs sowie aus einer Selbstmeldung der Vorsitzenden des Kirchengemeinderats vom 23.06.2025, in der auf nicht nachvollziehbare Buchungen und auf bevorstehende Veränderungen in der Gemeindestruktur hingewiesen wurde. Der geplante Verkauf der Liegenschaft wurde der Verwaltung am 02.02.2026 mitgeteilt. Eine verbindliche Auskunft des Trägers zu einer möglichen Übernahme der Trägerschaft durch den Kirchenkreis oder die Diakonie ist trotz mehrfacher Anfragen nicht erfolgt. Die Verwaltung hat seit Juni 2025 kontinuierlich Stellungnahmen und Nachweise eingefordert sowie Beratungsgespräche geführt mit dem Ziel, die Trägersituation zu klären und eine geordnete Fortführung der Förderung zu ermöglichen (siehe Frage 3).
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Problemlage ergriffen, um die Einrichtungen zu erhalten oder alternative Lösungen zu entwickeln?
Die Verwaltung hat im gesamten Jahr 2025 das Ziel der Klärung der Trägersituation verfolgt. Es wurden mehrfach Stellungnahmen und Nachweise eingefordert, Fristverlängerungen gewährt sowie Beratungsgespräche mit der Vorsitzenden des Kirchengemeinderats geführt. In diesen Gesprächen wurden die zuwendungsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen transparent kommuniziert mit dem Ziel, die Trägerschaft beratend zu begleiten und die festgestellten Mängel zu beheben.
4. Aus welchen Gründen wurde die Refinanzierung beendet, und warum erfolgte dies offenbar ohne vorherigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses?
Die Beendigung der Zuwendung erfolgte aufgrund festgestellter Mängel in der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und in der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Trägers. Sie ist zuwendungsrechtlich begründet und bedarf keines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses.
5. Welche Gremien und Akteur*innen (z. B. Jugendhilfeausschuss, Bezirksversammlung, freie Träger, Stadtteilgremien) wurden wann und in welcher Form informiert?
Der Träger wurde im Gespräch am 23.02.2026 über die bevorstehende Aufhebung der Zuwendung in Kenntnis gesetzt. Eine interne behördliche Kommunikation erfolgte nachgelagert, nachdem der Träger die Mitarbeitenden bereits selbst informiert hatte. Eine externe Kommunikation gegenüber Gremien und Stadtteilakteuren wurde zunächst zurückgestellt, um die Vertraulichkeit gegenüber dem Träger im laufenden Rückforderungsverfahren zu wahren und eine geordnete Information durch den Träger gegenüber den Mitarbeitenden und Nutzer:innen zu ermöglichen. Eine Information des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses ist durch die Fachamtsleitung Sozialraummanagement bei Beendigung der Zuwendung erfolgt. Zudem wurde auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.04.2026 durch die Verwaltung der aktuelle Sachstand mitgeteilt. Die Verwaltung hat zusätzlich zu dem Sachverhalt am 20.05.2026 auf der Stadtteilkonferenz Horn Stellung bezogen und den aktuellen Sachstand erläutert. Eine Beteiligung des zuständigen Unterausschusses ist für Anfang Juni 2026 vorgesehen.
6. In welcher Weise wurden die betroffenen Jugendlichen sowie bestehende Beteiligungsstrukturen (z. B. Jugendparlament) in die Prozesse einbezogen?
Das Jugendparlament Horn ist von der Aufhebung der Zuwendung an die Kirchengemeinde und von der Schließung der Einrichtungen Timo Jugendclub und STOB nicht betroffen. Die Zuwendung an das Jugendparlament besteht unverändert fort, seine Arbeit wird ohne Unterbrechung weitergeführt.
Die Einbindung der Jugendlichen, die das Angebot des Trägers nutzen, obliegt primär dem Träger. Am 04.05.2026 fand ein Gespräch zwischen Vertreter:innen der Verwaltung und Akteuren des Jugendparlament Horn statt, in dem sowohl Fragen der weiteren Finanzierung als auch pädagogische Fragestellungen und Erwartungen besprochen wurden. Für 2026 wird in Abstimmung mit dem Jugendparlament ein Träger für die Zahlungsabwicklung gesucht. Für den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 ist eine engere fachliche Begleitung durch einen Träger zu klären.
7. Welche konkreten Anschlussangebote und Perspektiven bestehen für die bislang betreuten Jugendlichen nach der Schließung?
Das bestehende Angebot wird durch den Träger bis zum 30.06.2026 fortgeführt. Die Entscheidung des Kirchengemeinderats zur Schließung der Einrichtungen zum 30.06.2026 wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft eigenständig getroffen. Die Gestaltung des Übergangs sowie die Information der bisher betreuten Jugendlichen liegen in der Verantwortung des Trägers. Die fachliche Begleitung sozialräumlicher Anschlussperspektiven liegt beim Fachamt Sozialraummanagement (SR) -Jugendhilfeplanung-. Dort wird derzeit sowohl an einer Übergangslösung als auch an dauerhaften Perspektiven gearbeitet.
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