Antwort: Schließung der Unterkunft "Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder" in Hamburg-Horn
Im Rahmen des letzten Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport wurde darüber informiert, dass das „Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder“ in Hamburg-Horn Ende Mai dieses Jahres im Zuge geplanter Umbauarbeiten geschlossen werden soll.
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1633 Datum: 19.06.2026 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Schließung der Unterkunft "Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder" in Hamburg-Horn (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Im Rahmen des letzten Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport wurde darüber informiert, dass das „Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder“ in Hamburg-Horn Ende Mai dieses Jahres im Zuge geplanter Umbauarbeiten geschlossen werden soll.
Wir fragen das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration daher:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Das hier in Rede stehende Angebot wird derzeit noch im Bestandgebäude „Haus im Blohms Park“ vom Verein „Bürger helfen Bürgern e.V.“ als Zwischennutzung betrieben. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im Jahr 2020 als Bedarfsträgerin die Projektentwicklung für einen Um- und Teilneubau des in Teilen maroden Hauses gestartet, die für das komplexe Bauvorhaben erforderlichen Fördermittel eingeworben und den inzwischen festgestellten Bebauungsplan Horn 49 eingeleitet. Hierzu erfolgte im Übrigen eine entsprechende Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Anfang des Jahres 2022 hat der Verein „Bürger helfen Bürgern e.V.“ angefragt, ob ihm das Haus im Blohms Park vorübergehend überlassen werden könnte, um dort auf eigene Initiative Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Die Nutzungsüberlassung des Bestandsbaus durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte an den Verein „Bürger helfen Bürgern e.V.“ für die Unterbringung schutzsuchender Mütter und Kinder kam angesichts der anstehenden Baumaßnahme einvernehmlich von Beginn an zeitlich begrenzt zu Stande. Nach Umbaumaßnahmen über den Sommer 2022 wurde das Haus im September 2022 bezogen. Die Befristung der Nutzung wurde folgend dem Rahmenterminplan der Projektentwicklung für das neue „Haus im Blohms Park“ angepasst und mit „März 2026“ angegeben. Aufgrund der Frostperiode Anfang 2026 ist demgegenüber eine Verzögerung um 2 Monate – bis Ende Mai 2026 entstanden. Ab spätestens dem 01.09.2026 werden Grundstück und Gebäude nun für bauvorbereitende Arbeiten und die Gesamtumsetzung des Bauprojektes benötigt.
Anschlussunterbringung und Versorgung:
1.1 Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die weitere Unterbringung und soziale Versorgung der derzeit in der Einrichtung lebenden Frauen und Kinder sicherzustellen?
Hierzu befindet sich das Bezirksamt mit dem hierfür zuständigen Träger Bürger helfen Bürger e.V. im Austausch.
1.2 Gibt es bereits konkrete Anschlussunterkünfte?
Siehe Antwort zu 1.1.
1.3 Werden bestehende soziale Betreuungsstrukturen (z. B. Beratungsangebote, Betreuungsschlüssel) erhalten bleiben?
Die Angebote obliegen dem Träger Bürger helfen Bürger e.V.
2. Information der Bewohnerinnen:
2.1 Seit wann sind die aktuell dort lebenden Frauen über die geplante Schließung sowie die damit verbundene Notwendigkeit eines Auszugs informiert?
Dass es sich um eine zeitlich begrenzte Zwischennutzung bis zum Start bauvorbereitender Maßnahmen handelt, stand bereits mit dem Nutzungsbeginn fest. Die Kommunikation obliegt im Übrigen dem Träger Bürger helfen Bürger e.V.
2.2 In welcher Form erfolgte die Kommunikation (z. B. schriftlich, persönlich, über Träger)?
Die Kommunikation obliegt dem Träger Bürger helfen Bürger e.V.
2.3Wurden individuelle Beratungsgespräche angeboten?
Siehe Antwort zu 2.2
3. Zeitplan:
Wie gestaltet sich der konkrete Zeitplan für die Schließung der Einrichtung und den Umzug der Bewohnerinnen?
Die Zuständigkeit liegt beim Träger Bürger helfen Bürger e.V.
4. Kapazitäten und Alternativen:
Stehen im Bezirk bzw. stadtweit ausreichend geeignete Plätze für die Zielgruppe (schutzsuchende Mütter mit Kindern) zur Verfügung?
Ja, zu den Einzelheiten wäre die Sozialbehörde zu befragen (Anfrage nach § 27 BezVG).
5. Beteiligung und Transparenz:
Inwiefern wurden bzw. werden die betroffenen Bewohnerinnen in die Planungen einbezogen?
Die Planungen für das Haus im Blohms Park sind mit Beteiligung der Bezirksversammlung begonnen und umgesetzt worden, die Zwischennutzung begann zeitlich nachgelagert.
6. Soziale Auswirkungen:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um negative Auswirkungen durch einen möglichen Ortswechsel (z. B. Schulwechsel der Kinder, Verlust sozialer Netzwerke) zu minimieren?
7. Umzugskosten:
Werden die im Zuge der Verlegung entstehenden Umzugskosten für die betroffenen Frauen übernommen?
8. Unterbringungsqualität und Sicherheit:
Wie wird sichergestellt, dass die Frauen und Kinder nicht in unsichere oder ungeeignete Unterkünfte verlegt werden?
9. Zuständigkeiten:
Welche Stellen sind konkret für die Planung, Organisation und Umsetzung der Verlegung verantwortlich (Bezirk, Träger, Sozialbehörde)?
Die Verantwortung hierfür liegt beim Träger Bürger helfen Bürger e.V.
Dateien
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