Antwort: Messungen der Luftqualität in der HafenCity
Schon seit Jahren fordern Anwohner*innen der HafenCity, an besonders durch Abgase belasteten Verkehrspunkten Luftmessstationen einzurichten. Am 16.05.2024 war dies auch Thema des HafenCity Forums, bei dem ein Vertreter von Breeze Technologies, ein gemeinnütziges Unternehmen zur Datenerfassung von Luftverschmutzung, Einblicke in die eigenen Messdaten gab, die in Zusammenarbeit mit Anwohner*innen und NABU gesammelt wurden.
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-0730 Datum: 30.06.2025 |
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Messungen der Luftqualität in der HafenCity (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken,
Einleitung für die Fragen:
Schon seit Jahren fordern Anwohner*innen der HafenCity, an besonders durch Abgase belasteten Verkehrspunkten Luftmessstationen einzurichten. Am 16.05.2024 war dies auch Thema des HafenCity Forums, bei dem ein Vertreter von Breeze Technologies, ein gemeinnütziges Unternehmen zur Datenerfassung von Luftverschmutzung, Einblicke in die eigenen Messdaten gab, die in Zusammenarbeit mit Anwohner*innen und NABU gesammelt wurden. Diese Daten erfassten zwar erhebliche Belastungen der Luftqualität, wurden allerdings von der Stadt Hamburg nicht anerkannt. Hauptverursacher der gemessenen Luftverschmutzung waren Kreuzfahrtschiffe, der Kfz-Verkehr und die Hintergrundbelastung.
Seit der Eröffnung des Westfield-Centers bemerken Anwohner*innen zusätzlich einen massiven Anstieg der Verkehrsbelastung. Straßen, die vorher durch Baustellen blockiert waren, wurden für den Durchgangsverkehr freigegeben. Mit Sorge schauen die Anwohner*innen außerdem auf neu entstehende Büros, drei weitere Hotels (zwei sollen dieses Jahr eröffnen, ein weiteres 2026) und das neue Kreuzfahrtterminal direkt neben dem Westfield-Center und damit in unmittelbarer Nähe zu den Wohnquartieren. Das Terminal soll zwar erst ab September öffnen, aber im April machte bereits das erste Kreuzfahrtschiff dort fest und eine Landstrompflicht greift erst ab 2030.
Da das eng bebaute Quartier ohnehin durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt ist und wenig Grünausgleichsflächen bestehen, befürchten die Anwohner*innen starke gesundheitliche Risiken durch Stickstoffdioxid und Feinstaub, die nicht nur auf Menschen mit vorerkrankten Atemwegen eine Auswirkung haben, sondern insbesondere auch auf Kinder. Die Wirkung von Feinstaub auf den menschlichen Körper ist gut untersucht. So schreibt das Umweltbundesamt, dass Effekte von Feinstaub sowohl bei einer hohen kurzfristigen als auch bei einer langfristigen Belastung auftreten können. Dazu gehören Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma oder auch Schäden des Nervensystems.
Welchen Belastungen das Quartier konkret ausgesetzt ist, wird bislang nur durch Mittelwerte angegeben, die die Stadt durch Luftmessstationen erhebt, die nicht in unmittelbarer Nähe zur HafenCity stationiert sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nehmen wie folgt Stellung:
1. Welche Luftmessstationen stehen im Bezirk Hamburg-Mitte bzw., welche sind für die Überwachung der Luftqualität in Hamburg-Mitte relevant?
Die Luftmessstationen Wilhelmsburg, Veddel und Hafen/Kleiner Grasbrook befinden sich im Bezirk Hamburg-Mitte. Eine Übersicht befindet sich auf folgender Webseite des Hamburger Luftmessnetzes: https://luft.hamburg.de/luftmessstationen-hamburg
2. Welche Schadstoffe werden jeweils von diesen Luftmessstationen gemessen?
Wilhelmsburg: Feinstaub (PM10, PM2,5), Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffmonoxid (NO), Blei (Pb)
Veddel: PM10, PM2,5, SO2, NO2, NO, Pb
Hafen/Kl. Grasbrook: PM10, PM2,5, SO2, NO2, NO
3. Mit welcher dieser Luftmessstationen werden die Schadstoffwerte in der HafenCity überwacht?
In Hamburg werden derzeit an zwölf repräsentativ aufgestellten, ortsfesten Messstationen im Stadtgebiet Messungen von Luftschadstoffen durchgeführt, womit die Anforderungen der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) übererfüllt werden. Mit den Messstationen im städtischen Hintergrund wird die Belastung gemessen, die repräsentativ für die Exposition der städtischen Bevölkerung ist. Mit den verkehrsnahen Messtationen werden die höchsten Belastungen gemessen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Alle Grenzwerte der 39. BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden an den Messstationen eingehalten.
Für die HafenCity ist die Station Altona-Elbhang als repräsentativ anzusehen.
4. Wie lange sind die Luftmessstationen in Hamburg-Mitte im Betrieb und welches Alter haben die Stationen? Bitte einzeln nach Standort auflisten. Sofern Luftmessstationen im Bezirk Hamburg-Mitte bestanden, jedoch nicht mehr im Betrieb sind: Von wann bis wann bestanden diese Luftmessstationen und welche Schadstoffwerte haben diese gemessen?
Eine Liste aller jemals in Hamburg-Mitte betriebenen Luftmessstationen mit den jeweils dort gemessenen Luftschadstoffen und zugehöriger Messdauer ist der Anlage 1 zu entnehmen. Auf folgender Webseite des Hamburger Luftmessnetz können noch weitergehende Informationen zu den Messstationen abgerufen werden: https://luft.hamburg.de/allgemeine-informationen/messstationen-774622
5. Haben die Luftmessstationen, die von 2004 bis heute in Betrieb waren/sind, Grenzwertüberschreitungen für die HafenCity registriert? Wenn ja: Wann und welche Schadstoffe wurden gemessen?
Nein. An der für die HafenCity als repräsentativ angesehenen Messstation Altona-Elbhang wird seit 2012 gemessen. Seit Messbeginn gibt es keine Grenzwertüberschreitungen für die dort gemessenen Luftschadstoffe NO2, SO2 und PM10.
Modellierungen im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg (Teil 2) haben auch verkehrsnah im sogenannten Basisszenario 2023 keine Grenzwertüberschreitungen in der HafenCity gezeigt. Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg (Teil 2) ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/luftreinhalteplan-164764
6. Gab es seit 2004, über die stationären Luftmessstationen hinaus, temporäre Luftschadstoffmessungen in der HafenCity? Wenn ja: Von wann bis wann, aus welchem Anlass und mit welchen Ergebnissen?
In dem Bereich gab es orientierende NO2-Messungen mit Passivsammlern. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in der HafenCity mittels Passivsammlern Belastungen von NO2 um 30 μg/m3 gemessen, siehe Anlage 2. Zum detaillierten Bericht des Instituts für Hygiene und Umwelt siehe Anlage 3.
7. Welche Kosten verursacht die Einrichtung und der Betrieb einer Luftmessstation jährlich?
Neueinrichtung und Betrieb einer Messstation zur Überwachung von Feinstaub (PM10 und PM2,5) sowie Stickoxiden würden folgende Kosten verursachen:
Erstmalige Investition in einen Container mit entsprechender Messtechnik zur Überwachung von Feinstaub (PM10 und PM2,5) sowie Stickoxiden: ca. 130.000 Euro.
Jährliche Kosten zum Betrieb der Station nach Vorgaben der 39.BImSchV, Erhalten/Warten auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, Qualitätsmanagement nach DIN EN
ISO/IEC 17025 (akkreditiert durch die DAkkS) sowie Bereitstellung und Veröffentlichung der Messdaten: 80.500 Euro.
8. Werden Daten, die Luftmessstationen liefern, in die Planung von Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung einbezogen?
Alle erhobenen Daten der Luftmessstationen und der orientierenden Messungen werden in die Luftreinhalteplanung miteinbezogen.
9. Haben Messungen der Luftmessstationen bezogen auf die HafenCity, seit Einzug der ersten Anwohner*innen 2004, zu Maßnahmen für Luftqualitätsverbesserungen geführt? Falls ja, welche?
In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurden zehn umfangreiche Maßnahmenpakete festgesetzt, die stadtweit und somit auch in der HafenCity zu einer Verbesserung der Luftqualität führten. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/luftreinhalteplan-164764
10. Wurden bezogen auf die HafenCity Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen zur Luftqualitätsverbesserung in Erwägung gezogen? Ist die zuständige Behörde der Meinung, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen einen positiven Effekt auf die Luftqualität in der HafenCity haben könnte?
Da keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, gab es keine gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen zur Verbesserung der Luftqualität. Tempo 30 hat in der Regel dann einen positiven Effekt auf die Luftqualität, solange die Verkehrsqualität gleichbleibt oder sich verbessert (bspw. keine Erhöhung von Stauanteilen).
BIS:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächenhaften Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
Die Zuständigkeit für streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.
Da die Straßenverkehrsbehörde bisher keine Informationen von der für die Luftreinhaltung zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zur Erforderlichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Hafencity zum Zwecke der Luftreinhaltung erhalten hat, wurde bislang seitens der Straßenverkehrsbehörde keine Geschwindigkeitsreduzierung in der Hafencity in Erwägung gezogen.
11. Die erstmalige Nutzung des Kreuzfahrtterminals am Westfield-Center erfolgte, im Gegensatz zum alten Kreuzfahrtterminal, im Umfeld einer dicht an den Anleger aufgerückten Wohnbebauung.
Gab es hierbei Messungen der Luftschadstoffe?
Nein, im Rahmen der Bebauungspläne wurden hierzu Luftschadstoffgutachten erstellt.
12. Informiert die zuständige Behörde über mögliche Auswirkungen auf Mensch und Natur durch gesundheitsgefährdende Stoffe in der Luft? Wo können Bürger*innen diese einsehen?
Auf folgender Webseite werden Bürger*innen informiert:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/auswirkungen-164140
13. Entspricht die derzeit vorhandene Anzahl an Luftmessstationen den Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG inkl. der Änderung 2015/1480/EG, die durch die 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39. BlmSchV) in deutsches Recht überführt worden ist.
Die Anzahl an Messstationen in Hamburg liegt über der erforderlichen Mindestanzahl gemäß 39.BImSchV, Anlage 5 A. 1, siehe hierzu auch Antwort zu 3.
14. Gemäß 39. BlmSchV Anlage 3D dokumentiert die für die Beurteilung der Luftqualität zuständige Behörde das Verfahren und die Standortwahl für Probeentnahmestellen. Diese Dokumentation muss laut Bundesverordnung mindestens alle fünf Jahre überprüft werden, um sicherzustellen, dass Auswahlkriterien, Netzplanung und Messtellenstandorte stets aktuell und dauerhaft optimal sind. Wann wurde dies zuletzt mit den Luftmessstationen in Hamburg-Mitte gemacht und kam es zu Änderungen? Falls ja, bitte einzeln nach Standorten und mit Begründung auflisten.
Die letzte Anpassung der Dokumentationen fand im Jahr 2024 für die Stationen im städtischen Hintergrund statt. Die Dokumentation der verkehrsnahen Standorte stammt aus dem Jahr 2019, wurde im Jahr 2024 überprüft und ohne Änderungen beibehalten. Im Bezirk Hamburg-Mitte kam es im Jahr 2024 zu folgender Änderung: die Messungen an der Station Billbrook wurden zum 17.01.2024 eingestellt. Die Station Billbrook war in einem Gewerbegebiet lokalisiert, als Industrie-Station charakterisiert und seit 01.01.1985 in Betrieb. An der Station wurden die seit 2010 geltenden Grenzwerte der 39. BImSchV stets eingehalten und es wurden sinkende Schadstoffbelastungen gemessen. Somit wurde kein weiterer Erkenntnisgewinn für den Weiterbetrieb an diesem Ort erwartet und die Messstation an einen Standort mit angrenzender Wohnbebauung außerhalb des Bezirks Hamburg-Mitte versetzt.
Dateien
- Antwort_Messungen_der_Luftqualitaet_in_der_HafenCity.pdf
PDF-Datei (127 KB) - Anlage1zuDrs23-0730.pdf
PDF-Datei (244 KB) - Anlage2zuDrs23-0730.pdf
PDF-Datei (19 KB) - Anlage3zuDrs23-0730.pdf
PDF-Datei (1 MB)
