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Antwort: Ermittlungsstand und Verantwortlichkeit bei Nazischmierereien, Graffiti- Konflikten und staatlichen Eingriffen (z. B. Wiederherstellung von Flaggen) in Hamm, Horn und Billstedt

In den Stadtteilen Hamm, Horn und Billstedt kam es in den vergangenen Wochen mehrfach zu politischen

Graffiti und Symbolaktionen im öffentlichen Raum.

Anwohner*innen berichten beispielsweise von einer aufgesprühten Deutschlandflagge im Horner Park,

der später der Schriftzug „FCK NSZ“ hinzugefügt wurde.

Zeug*innen beobachteten, dass uniformierte Polizeibeamte die ursprüngliche Flagge wiederhergestellt

haben sollen.

Anfrage nach § 27 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1125
Datum: 16.12.2025

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Ermittlungsstand und Verantwortlichkeit bei Nazischmierereien, Graffiti-Konflikten und staatlichen Eingriffen (z. B. Wiederherstellung von Flaggen) in Hamm, Horn und Billstedt (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Susanne Morgenstern, Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Carina Sickau, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

In den Stadtteilen Hamm, Horn und Billstedt kam es in den vergangenen Wochen mehrfach zu politischen Graffiti und Symbolaktionen im öffentlichen Raum.
Anwohner*innen berichten beispielsweise von einer aufgesprühten Deutschlandflagge im Horner Park, der später der Schriftzug „FCK NSZ“ hinzugefügt wurde.
Zeug*innen beobachteten, dass uniformierte Polizeibeamte die ursprüngliche Flagge wiederhergestellt haben sollen.
Darüber hinaus wurden an mehreren Ampeln Deutschlandflaggen angebracht, was zu Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit und rechtlichen Grundlage behördlicher Maßnahmen geführt hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:

1. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zu den genannten Vorkommnissen in Hamm, Horn und Billstedt (Graffiti, Fahnen an Ampeln, Wiederherstellung der Deutschlandflagge durch uniformierte Personen) vor?
Hinsichtlich der in der Drucksache aufgeführten Vorfälle liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Meldungen vor, weder aktuell noch aus den letzten Monaten.


2. Wurden Anzeigen oder Meldungen bezüglich dieser Vorfälle bei der Polizei oder dem Bezirksamt erstattet?
Falls ja: Wann, von wem und mit welchem Stand der Ermittlungen?
BIS:
Am 3. Oktober 2025 wurden im Bereich Billstedt durch Einsatzkräfte des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 42 insgesamt 15 Deutschlandfahnen (Größe ca. 20x30 cm) festgestellt, von denen elf an
Lichtsignalanlagen und vier an Beschilderungen des U-Bahnhofes Merkenstrasse lose angebracht worden waren. Die Fahnen hingen vertikal an den Masten, wobei sie weder die Funktionsfähigkeit der Lichtsignalanlagen noch die Beschilderungen beeinträchtigten oder eine anderweitige Gefahr für den Straßenverkehr darstellten. Die weitere Überprüfung ergab, dass die Anbringung der Fahnen auch ansonsten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstieß. In Ermangelung des Anfangsverdachts einer Straftat wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet und auch keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
getroffen.
 

Ebenfalls am 3. Oktober 2025 wurden der Polizei durch einen Anwohner in der Straße Bergstieg in Horn an einer Mauer im öffentlichen Raum zwei aufgebrachte Graffitis in Form von Deutschlandfahnen und
dem Schriftzug „FCK NZS“ gemeldet. Die anschließende Überprüfung der beiden Graffitis ergab den Verdacht einer Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, da diese eine nicht nur unerhebliche und nicht
nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes der Mauer darstellten. Die Polizei fertigte Lichtbilder zur Beweissicherung. Im Weiteren wurde im Hinblick auf den gebotenen Schutz des Staates und seiner Symbole der Schriftzug „FCK NZS“ von den Einsatzkräften unkenntlich gemacht, um dadurch die Verbindung zwischen den Farben der Deutschlandfahne und dem fragmentarischen Schriftzug „FCK NZS“ zu beseitigen, die andernfalls als Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Nationalsozialismus hätte gelesen werden können. Im vorliegenden Fall leitete die Polizei strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung ein.
 

Darüber hinaus sieht die Polizei davon ab, sich zu laufenden Verfahren zu äußern; dies obliegt ausschließlich der sachleitenden Staatsanwaltschaft.
 

3. Für die Beseitigung oder Wiederherstellung von Graffiti im öffentlichen Raum: Welche Zuständigkeiten bestehen im Bezirk Hamburg-Mitte?
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist für die Entfernung von Graffiti auf bezirkseigenen Flächen bzw. Objekten und Gebäuden zuständig. In der Regel erfolgt eine kurzfristige Beseitigung ausschließlich bei politischen, anstößigen oder hetzerischen Graffiti.
 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Polizeikräfte die Wiederherstellung von Symbolen oder Graffiti vorgenommen haben?
Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage und in wessen Auftrag geschah dies?
Nein.
BIS:
Kenntnisse, Strafanzeigen oder Beschwerden zu dem in der Frage behaupteten Sachverhalt liegen der Polizei Hamburg nicht vor. Insofern kann der Vorwurf einer Wiederherstellung von Symbolen oder Graffiti
seitens der Polizeikräfte nicht nachvollzogen werden. Darüber hinaus obliegt die abschließende Entfernung von Graffitis den Eigentümern bzw. Verantwortlichen des insofern beschädigten Objekts. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
 

5. Wie bewertet das Bezirksamt die Neutralitätspflicht von Behörden und Beamt*innen bei der Wiederherstellung nationaler Symbole, insbesondere wenn dadurch ein politischer Eindruck entstehen kann?
Fehlanzeige.


6. Wurden Ermittlungen wegen der Anbringung von Fahnen an Ampeln im Stadtteil Horn eingeleitet?
Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
BIS:
Siehe Antwort zu 2.

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