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Antwort: Auswirkungen von Veränderungen bei Integrations- und projektbezogenen Fördermitteln auf soziale Träger in Hamburg-Mitte

Die Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bittet die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg um Auskunft zu den Auswirkungen von Veränderungen in der Finanzierung sozialer Arbeit auf die soziale Infrastruktur im Bezirk Hamburg-Mitte.

Anfrage nach § 27 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1634
Datum: 03.06.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Auswirkungen von Veränderungen bei Integrations- und projektbezogenen Fördermitteln auf soziale Träger in Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Einleitung für die Fragen:

Die Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bittet die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg um Auskunft zu den Auswirkungen von Veränderungen in der Finanzierung sozialer Arbeit auf die soziale Infrastruktur im Bezirk Hamburg-Mitte.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Integrations- und projektbezogene Fördermittel, die sich aus unterschiedlichen Finanzierungssystemen zusammensetzen. Dazu gehören kommunale Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundesmittel, insbesondere über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Integrationskurse sowie über das Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Verantwortungsbereich des Jobcenters team.arbeit.hamburg, sowie Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Diese unterschiedlichen Finanzierungsquellen bilden in der Praxis häufig eine Mischfinanzierung für soziale Träger. Diese sind unter anderem in den Bereichen Migrationsberatung, Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration, Jugend- und Familienhilfe sowie niedrigschwelliger sozialer Unterstützung tätig.

Wir weisen darauf hin, dass soziale Träger in Hamburg-Mitte in hohem Maße in vernetzten Förderstrukturen arbeiten und Veränderungen in einzelnen Finanzierungsbereichen systemische Auswirkungen auf die gesamte soziale Infrastruktur haben können.

Wir fragen die Behörde für Gesundheit und Soziales daher:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage auf Grundlage von Auskünften der Behörde für Gesundheit und Soziales:

  1. Welche Veränderungen in der Finanzierung (z. B. Kürzungen, Umsteuerungen oder begrenzte Ausschreibungsvolumina) bei kommunalen Mitteln, ESF-Plus-Mitteln, BAMF-finanzierten Integrationsangeboten sowie SGB-II-finanzierten Maßnahmen sind der Sozialbehörde in den letzten Jahren bekannt?

Im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente haben sich keine grundlegenden Veränderungen in der Systematik ergeben. Die Förderung erfolgt überwiegend projektbezogen und ist an haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen sowie politische Schwerpunktsetzungen gebunden. Innerhalb dieser Systematik werden Mittel weiterhin verlässlich eingesetzt. Das Hamburger ESF-Plus Programm ist im Jahr 2021 gestartet und hat ein Budget von 155 Mio. Euro für die Projektförderung (62 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel und 93 Mio. Euro nationale Kofinanzierung). Es gab seit dem Jahr 2021 keine Budgetkürzungen.

Die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) erfolgt aus Bundesmitteln. Die Bundesmittel werden für ganz Hamburg zur Verfügung gestellt, eine Verteilung der Mittel auf die Bezirke erfolgt nicht.

Für den Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse ist zu berücksichtigen, dass die finanzielle und organisatorische Verantwortung beim Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem ausführenden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt. Eine Verteilung der Sprachfördermittel des Bundes auf Länder oder Bezirke erfolgt nicht. Aktuelle Entwicklungen – wie Einschränkungen bei der Zulassung zu Integrationskursen – resultieren aus bundesrechtlichen bzw. bundesorganisatorischen Entscheidungen und stehen nicht im Zusammenhang mit landesseitigen Förderansätzen.

Im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse wurden in den Jahren 2025/2026 spürbare Änderungen vorgenommen, die insbesondere strukturelle Anpassungen betreffen und zugleich mit Einschränkungen im Kursangebot einhergehen. So hat das BAMF aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2025 eine Priorisierung und Kontingentierung der Berufssprachkurse (BSK) vorgenommen, die mit einer Reduzierung des Sprachförderangebots verbunden ist. Diese konzeptionelle Anpassung wurde auch 2026 beibehalten.

Auch im Bereich der Integrationskurse (IK) wurden im Jahr 2025 durch die 5. Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) konzeptionelle und strukturelle Änderungen vorgenommen, die sich auf die Kurslandschaft deutlich auswirkten. Gleichwohl sind derzeit auch positive Entwicklungen zu verzeichnen. Nach Medienberichten plane der Bund, den am 9. Februar 2026 verkündete Zulassungsstopp für die Personengruppe gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG teilweise aufzuheben. Vorgesehen sei die Einführung eines Kontingents für freiwillige Teilnehmende bestimmter Zielgruppen (voraussichtlich für Personengruppen nach § 24 AufenthG sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Diese Entscheidung sieht zwar keine vollständige Rücknahme des verkündeten Zulassungsstopps vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die infolge des verkündeten Zulassungsstopps eingetretenen Folgen deutlich geringer ausfallen werden als ursprünglich angenommen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kontinuierlich für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Sprachförderangebots des Bundes ein, u.a. im Rahmen der Integrationsministerkonferenz (IntMK), der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) sowie der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), und richtet wiederholt an den Bund die Forderung, eine auskömmliche Finanzierung des Sprachförderangebots sicherzustellen. Auch der jüngst gefasste wichtige Beschluss des Bundesrates zur Rücknahme der verkündeten Zulassungsstopps erfolgte unter aktiver Beteiligung und Mitwirkung der FHH.

Das Bundesangebot der sog. Erstorientierungskurse (EOK) konnte bis Ende des Jahres 2025 vorübergehend mit Landesmitteln verstärkt werden. Ab Herbst 2026 plant der Bund eine umfänglichere Finanzierung des EOK-Angebotes über den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF). Dabei werden die EOK nicht auf Bezirksebene zugewiesen.

In Bezug auf die Finanzierung der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke im Zusammenhang mit der Offenen Kinder und Jugendarbeit hat der Senat zuletzt in den Drs. 23/2249, 23/2314 und 23/2542 ausführlich berichtet.

2. Welche Auswirkungen dieser Entwicklungen sind bereits für soziale Träger in Hamburg-Mitte feststellbar, insbesondere hinsichtlich:

  • der Reduzierung oder Beendigung von Projekten im Bereich Integration und soziale Teilhabe
  • der Veränderung von Personalstrukturen in projektfinanzierten Arbeitsbereichen
  • der Einschränkung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind keine strukturellen Einschnitte erkennbar, die über die bekannte projektförmige Förderlogik hinausgehen. Anpassungen erfolgen im Rahmen regulärer Programmsteuerung. Ziel bleibt es, erfolgreiche und bewährte Ansätze – insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration und sozialen Teilhabe – möglichst fortzuführen.

Für die ESF-Plus-Träger ergeben sich in der laufenden Förderperiode keine Veränderungen. Für zukünftige Förderperioden (ab dem Jahr 2028) kann noch keine Aussage getroffen werden.

Zu Auswirkungen in Bezug auf die Finanzierung der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke hat der Senat in der Drs. 23/2542 berichtet.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und Vorbemerkung.

3. In welchem Umfang führt die projektbezogene Finanzierungssystematik zu einer verstärkten Abhängigkeit sozialer Träger von befristeten Förderprogrammen?

4. Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob es infolge veränderter Förderbedingungen zu einer Verlagerung von Unterstützungsbedarfen in andere Hilfesysteme (z. B. Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe oder weitere Leistungen nach dem SGB) kommt?

Hierzu liegen den beteiligten Fachbehörden keine belastbaren eigenen Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass Maßnahmen in den Bereichen Integration, soziale Beratung, Jugendhilfe und Arbeitsmarktintegration darauf ausgerichtet sind, Unterstützungsbedarfe möglichst frühzeitig zu adressieren und Übergänge in andere Hilfesysteme zu vermeiden.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1 sowie Vorbemerkung

5. Wie bewertet die Sozialbehörde die langfristige Stabilität der sozialen Infrastruktur in Hamburg-Mitte vor dem Hintergrund der bestehenden Mischfinanzierungsstrukturen?

Siehe Antwort zu 1 und 2 sowie Vorbemerkung.

6. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Planungssicherheit und Kontinuität für soziale Träger trotz projektbezogener Förderlogiken zu gewährleisten?

Die Hamburger ESF-Förderung innerhalb des siebenjährigen EU-Haushaltes ist in zwei vierjährige Förderphasen aufgeteilt. Eine vierjährige Projektförderung bietet für die ESF-Träger hinreichende Planungssicherheit und Kontinuität.

Neben den im ESF-Plus angelegten mehrjährigen Förderstrukturen wird auch im Zuständigkeitsbereich der für Arbeit zuständigen Behörde darauf geachtet, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies erfolgt insbesondere durch möglichst mehrjährige Projektlaufzeiten sowie die Fortführung bewährter Projekte über Förderperioden hinweg, soweit haushaltsrechtlich und fachlich angezeigt.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und Vorbemerkung.

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