Durchführung eines vorgezogenen Bürgerentscheids gem. § 32 Abs. 6 S. 2 BezVG

Die Corona-Pandemie hat spätestens seit dem 15. März 2020 das öffentliche Leben weitgehend zum

Erliegen gebracht (Allgemeinverfügungen beziehungsweise die anschließende Rechtsverordnung HmbSARS-CoV-2-Eindämmungs VO). Dies hat auch massive Einschränkungen bei der Wahrnehmung demokratischer Rechte mit sich gebracht.

Antrag öffentlich

Fraktion DIE LINKE

Drucksachen–Nr.: 22-0955

Datum: 05.05.2020

Beratungsfolge

  
 

Gremium 

Datum

Öffentlich

Hauptausschuss

05.05.2020

 

Durchführung eines vorgezogenen Bürgerentscheids gem. § 32 Abs. 6 S. 2 BezVG (Antrag der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie hat spätestens seit dem 15. März 2020 das öffentliche Leben weitgehend zum< Erliegen gebracht (Allgemeinverfügungen beziehungsweise die anschließende Rechtsverordnung HmbSARS-CoV-2-Eindämmungs VO). Dies hat auch massive Einschränkungen bei der Wahrnehmung demokratischer Rechte mit sich gebracht. Nicht nur Versammlungen wurden fast vollständig untersagt, sondern auch Bürgerbegehren als Ausdruck direktdemokratischer Elemente unserer repräsentativen Demokratie sind in der Möglichkeit, Unterschriften im öffentlichen Raum zu sammeln, massiv eingeschränkt worden. Die gesetzlich eingeräumten Fristen für die Sammlung von Unterschriften können also nicht in dem Maß genutzt werden, wie es unter normalen Umständen möglich gewesen wäre. So kann es dazu kommen, dass der Erfolg eines Bürgerbegehren allein aufgrund der gegenwärtigen Umstände gefährdet ist.


Im Bezirk Hamburg-Mitte ist davon das Bürgerbegehren der Initiative „Der Wilde Wald bleibt!“ besonders betroffen, weil die 6-Monats-Frist für das reguläre Sammeln der Unterstützungsunterschriften bereits am 14.05.2020 abläuft.


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss möge beschließen:

  1. Im Bezirk Hamburg-Mitte wird ein vorgezogener Bürgerentscheid zum Thema „B-Plan Spreehafenviertel“ durchgeführt. Die Initiative „Der Wilde Wald bleibt!“ hat ihr Anliegen im Antrag v. 14.11.2019 dem Bezirksamt vorgelegt.
  2. Wegen der zu beachtenden Fristen und der Erwartung, dass die Ausschüsse der Bezirksversammlung in absehbarer Zeit gem. § 7 Abs. 2 BezAbstDurchfG nicht öffentlich tagen werden, akzeptiert die Bezirksversammlung die dazu von der Initiative abgegebenen Erklärung.