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Antwort: Finanzierung, Konzept und personelle Ausstattung des OKJA-Standorts Merkenstraße 24

Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt sowie Belästigung beeinträchtigen Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind gemäß § 11 SGB VIII ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und dienen der Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung sowie der Schaffung positiver Lebensbedingungen.

Anfrage nach § 27 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1635
Datum: 02.06.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Finanzierung, Konzept und personelle Ausstattung des OKJA-Standorts Merkenstraße 24 (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller:Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Einleitung für die Fragen:

Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt sowie Belästigung beeinträchtigen Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind gemäß § 11 SGB VIII ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und dienen der Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung sowie der Schaffung positiver Lebensbedingungen.

Vor dem Hintergrund der im Kinder- und Jugendhilfeausschuss dargestellten finanziellen Herausforderungen im Bereich OKJA/Jugendsozialarbeit sowie der Bedeutung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und Steuerung des Standorts Merkenstraße 24. im Bezirk Hamburg-Mitte.

Wir fragen die Behörde für Gesundheit und Soziales sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte daher:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage wie folgt:

I. Finanzierung / Haushalt

  1. Wie hoch ist die jährliche Gesamtfinanzierung (Personal-, Sach- und Betriebskosten) für den Standort Merkenstraße 24?

•         Zuwendungsempfänger: freier Träger Jugendarbeit Horn e. V.

•         Bewilligungszeitraum für das Projekt "Jugendzentrum Billstedt": 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2026

•         Aufstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/2026:

○        Personalausgaben: 364.000,00 EUR

○        Sachausgaben: 77.000,00 EUR

○        Honorare: 59.000,00 EUR

○        Zwischensumme Zuwendung: 500.000,00 EUR

○        Betriebskosten: 20.000,00 EUR (separate Finanzierung außerhalb der Zuwendung)

•         Gesamtfinanzierung: 520.000,00 EUR

2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil des Standorts an den gesamten Mitteln für OKJA im Bezirk Hamburg-Mitte?

-          Anteil des Standorts Merkenstraße 24 an den Gesamtmitteln OKJA Hamburg-Mitte: 3,9 %

3. Welche Mittel wurden für den Standort im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagt und tatsächlich bewilligt?

-          Veranschlagt im Doppelhaushalt 2025/2026: 497.373,00 EUR

-          Bewilligt: 500.000,00 EUR

4. Gibt es zusätzliche Sondermittel, Projektmittel oder nachträgliche Mittelaufstockungen bzw. -verschiebungen für den Standort? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Quellen?

-          Nein, es gibt aktuell darüber hinaus keine weiteren Sondermittel, Projektmittel o.ä. für den betreffenden Standort

 5. Wurde die Finanzierung des Standorts im Zuge der aktuellen Haushaltslage gekürzt, verschoben oder anderweitig angepasst? Wenn ja, bitte mit Begründung.

-          Nein, es sind keine Kürzungen der Mittel erfolgt.
 

II. Konzept / Planung

  1. Auf welcher sozialräumlichen Bedarfsanalyse im Sinne des § 80 SGB VIII basiert die Einrichtung bzw. der Betrieb des Standorts Merkenstraße 24?

-          Grundlage: sozialräumliche Bedarfsanalyse mit Blick auf die Lebenslagen junger Menschen in Billstedt/Horn

-          Identifizierte Bedarfe:

familiäre Belastungen

eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten

geschlechtsspezifische Einschränkungen, etwa für Mädchen

strukturelle Ausschlüsse

fehlende Rückzugsräume

-          Daraus abgeleitet: Angebotsstruktur, Öffnungszeiten und inhaltliche Schwerpunkte

-          Schwerpunkte: Mädchenarbeit, Inklusion, Medienpädagogik

2. Welche Zielgruppen sind für den Standort verbindlich definiert (Alter, Sozialraum, besondere Bedarfe)?

Alter: Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren

Differenzierung in 10 bis 14 Jahre und ab 14 Jahre

Sozialraum:

- vorrangig Jugendliche aus Billstedt und angrenzenden Stadtteilen

-  grundsätzlich offen für alle Hamburger Kinder und Jugendlichen

Besondere Bedarfe:

  • Mädchen und junge Frauen (geschlechtersensible, geschützte Angebote, etwa Mädchentag)
  • Jugendliche mit familiären, schulischen, psychosozialen, migrationsbedingten, gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Belastungen
  • Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in Medienkompetenz, Bildung und Berufsorientierung
  • Jugendliche mit Fluchterfahrung oder aus Familien mit sprachlichen oder sozialen Barrieren
  • Jugendliche mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten

3. Welche fachlichen und pädagogischen Leitlinien liegen dem Angebot zugrunde?

Gesetzliche Grundlagen:

  • SGB VIII (insbesondere §§ 1, 11, 74)
  • Globalrichtlinie GR J1/2021
  • UN-Kinderrechtskonvention

Pädagogische Ausrichtung:

  • Förderung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung sowie sozialer und digitaler Handlungskompetenz
  • Ressourcen- und Lebensweltorientierung
  • niedrigschwelliger und freiwilliger Zugang
  • Partizipation und demokratische Mitbestimmung über Kinder- und Jugendbeirat
  • Inklusion und Antidiskriminierung als gelebter Alltag
  • geschlechtersensible und geschützte Angebote, insbesondere für Mädchen und junge Frauen
  • niedrigschwellige Elternarbeit
  • Umwelterziehung und Nachhaltigkeit als Querschnittsthema
  • Medienpädagogik als integraler Bestandteil
  • Kooperation und Vernetzung im Sozialraum

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Mädchenarbeit (Mädchentag, Empowerment, geschützte Räume)
  • Inklusion (Abbau von Barrieren, Zusammenarbeit mit Fachstellen)
  • Geschlechtssensibilität (genderreflektierende Ansätze, Förderung individueller Identitätsentwicklung)
  • Umwelterziehung (Projekte zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Upcycling)

4. Wie wurde das Konzept erarbeitet (Beteiligung von freiem Träger, Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfeausschuss)?

-          Erarbeitung durch den freien Träger Jugendarbeit Horn e. V.

-          Grundlage: langjährige Erfahrung und Bedarfe im Stadtteil

-          Eingeflossen: Rückmeldungen von Jugendlichen, Eltern, Kooperationspartnern, Fachkräften

-          Abstimmung mit der Verwaltung (Bezirksamt Hamburg-Mitte, Sozialraummanagement)

-          Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben

5. Welche verbindlichen Kooperationen bestehen mit Schulen, sozialen Einrichtungen oder weiteren Akteuren im Sozialraum?

Schulen:

Stadtteilschule Öjendorf

Kurt-Körber-Gymnasium

Inhalte: gemeinsame Projekte, Raumnutzungen, AGs, Lernformate

Wirtschaft:

MediaMarkt TechVillage (digitale Bildung, Technik-Workshops, Berufsorientierung)

Opel Dello (technische Workshops, Berufsorientierung)

Soziale Einrichtungen:

Nordlicht e. V. (Gewaltprävention)

Academy for Future (individuelle Lernförderung, Workshops)

Jobcenter Billstedt

Jugendberufsagentur Sportvereine:

SC Vorwärts Wacker 04

Caprice Fitness & Sport

Inhalte: Integration durch Sport, Bewegungsangebote

Fachverbände:

Creative Gaming e. V. (medienpädagogische Projekte, Gaming-Workshops)

Polizei und Feuerwehr:

Präventionsarbeit, Informationsveranstaltungen

Förderung von Engagement und Vertrauen

Religiöse Einrichtungen:

Moscheen, Kirchen und Synagogen

interkultureller Dialog, gemeinsame Veranstaltungen

Lokale Betriebe:

Friseure und Nagelstudios (Berufsorientierung,)

Eltern:

Beratung, Gruppenangebote, Elternabende, Müttergruppen

Weitere:

Psycholog*innen, Ärzt*innen, Selgros

Betriebe im Industriegebiet Billbrook
 

III. Personal / Stellenschlüssel

  1. Welcher Stellenschlüssel wird für den Standort angewendet?

-          4 Teilzeitstellen am Standort Merkenstraße 24

-          2 Stellen S 11b zu je 30 Wochenstunden (TV-L Teil II Nr. 20.4, anerkannte Sozialpädagog*innen)

-          2 Stellen S 8b zu je 30 Wochenstunden (TV-L Teil II Nr. 20.6, staatlich anerkannte Erzieher*innen)

2. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind aktuell vorgesehen und wie viele tatsächlich besetzt?

-          Vorgesehen: 3,08 VZÄ

-          Tatsächlich besetzt: keine, da bislang keine Einstellungen vorgenommen werden konnten

-          Grund: laufende Renovierungsarbeiten am Standort

-          Besetzung erfolgt nach Abschluss der baulichen Maßnahmen

-          Voraussichtliche Fertigstellung: Ende Juni bzw. Anfang Juli 2026

3. Wie gestaltet sich das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zu Zusatzpersonal (z. B. Honorarkräfte, FSJ, Praktikant*innen)?

-          Verhältnis noch nicht abschließend festgelegt

-          Nach Betriebsaufnahme vorgesehen: Ergänzung des pädagogischen Stammpersonals durch Honorarkräfte und weiteres nicht-pädagogisches Personal

-          Bedarfsgerechte Anpassung

4. Welche Mindestbesetzung ist während der Öffnungszeiten vorgesehen?

-          Mindestbesetzung: 3 Personen

  • 2 pädagogische Fachkräfte
  • 1 Honorarkraft

-          Tatsächliche Besetzung wird flexibel an die Besucherzahl angepasst

-          Pauschale Festlegung über die Mindestbesetzung hinaus nicht möglich

5. Welche fachlichen Mindestqualifikationen sind für das eingesetzte Personal verbindlich vorgeschrieben?

-          S 11b: anerkannte Sozialpädagog*innen

-          S 8b: staatlich anerkannte Erzieher*innen

 

IV. Steuerung / Qualitätssicherung

  1. Welche Ziel- und Leistungsvereinbarungen bestehen zwischen dem Zuwendungsgeber und dem freien Träger (bitte Inhalte und Laufzeit darstellen)?

-          Verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf Grundlage der jeweils gültigen Globalrichtlinie

-          Bewilligung im Rahmen des Doppelhaushalts für jeweils 2 Jahre

-          Aktuelle Laufzeit: Haushaltsjahre 2025 und 2026 (für den Standort Merkenstraße 24 ab 1. Juni 2025)

Inhaltliche und qualitative Anforderungen:

-          Angebotsstruktur

-          personelle Ausstattung

-          Zielgruppenorientierung

-          Einhaltung gesetzlicher und fachlicher Standards

Vereinbarte Leistungen:

-          bedarfsgerechte Öffnungs- und Angebotszeiten

-          Maßnahmen zur Inklusion und Partizipation

-          Einhaltung der Kinderschutzstandards

-          kontinuierliche Dokumentation und Berichterstattung

Berichtspflichten:

-          -jährlich: Sachbericht

-          quartalsweise: Besucher- und Angebotszahlen

-          regelmäßig: Aktualisierung des Einrichtungs- und Kinderschutzkonzepts (mindestens alle 4 Jahre)

-          auf Anforderung: Zwischennachweise

Überprüfung:

-          durch Trägerberatung mindestens 2x jährlich

-          Vor-Ort-Besuche

-          Auswertung der eingereichten Berichte und Nachweise

-  bei Bedarf zusätzliche Beratungsgespräche und Evaluationen

- Nach Ablauf der Bewilligungsperiode: Überprüfung und ggf. Fortschreibung

2. In welchen Abständen erfolgt eine fachliche Evaluation des Standorts?

- Mindestens 2x jährlich durch Trägerberatung mit Vor-Ort-Besuchen

- Bei Bedarf zusätzliche Termine

Weitere Instrumente:

-          jährlicher Sachbericht

-          quartalsweise Besucher- und Angebotszahlen

-          regelmäßige Aktualisierung der Konzepte

-          Zwischennachweise

Bisherige Vor-Ort-Besuche:

Zeitraum 1. Juni 2025 bis 30. April 2026: 4 Besuche in der Merkenstraße 24

-          Vorausgegangen: mehrere Austauschtermine zu Zweckbeschreibung, Konzeption und weiteren relevanten Themen

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