Antwort: Ergebnisstand des Antrags "Hundeauslaufzonen in Hamburg-Mitte einzäunen"
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG und Antwort des Bezirksamtes.
| Kleine Anfrage nach § 24 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1495 Datum: 11.03.2026 |
Beratungsfolge | ||
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Antwort: Ergebnisstand des Antrags “Hundeauslaufzonen in Hamburg-Mitte einzäunen” (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Vorab eine Chronologie des Antrages: Am 22.06.2023 beschloss die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mehrheitlich den Antrag der SPD, CDU und FDP-Fraktion, der die Verwaltung mit der Einzäunung der Hundeauslaufzonen Lohmühlenpark (St. Georg), Ostfrieslandstraße (Finkenwerder), Pepermölenbek/Finkenstraße (St. Pauli), Simon-von-Utrecht-Straße/Schmuckstraße (St. Pauli) und Thörls Park (Hamm) beauftragte. Im Antrag enthalten waren auch Prüfaufträge zur Pflanzung von Hecken und Sträuchern sowie die Möglichkeit, Hundekotbeutel bereitzustellen.
Am 26.03.2024 bekam der Hauptausschuss von der Verwaltung einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Verwaltung hielt eine Umsetzung des vorherigen Antrages für möglich, war aber der Ansicht, dass vorherige Versuchsmaßnahmen notwendig waren. In Finkenwerder, St. Georg und Hamm sollten die Standorte mit mobilen Zaunelementen für vier bis sechs Monaten von Hundehalter*innen ausgetestet werden. Die Auslaufzonen sollten mit QR-Codes versehen werden, um die Bürger*innen zum Planungsvorhaben wie beispielsweise zur Flächengröße, Ausstattung und Standort zu beteiligen. Außerdem wollte die Verwaltung prüfen, ob an den beiden weiteren oben genannten Hundeauslaufzonen noch eine Beschilderung und Beteiligung mit QR-Codes erfolgen könne. Der Hauptausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Am 07.01.2025 waren die Maßnahmen zur den provisorisch eingezäunten Hundeauslaufzonen in Finkenwerder, St. Georg und Hamm erneut Thema im Hauptausschuss. In Finkenwerder sollten endgültige Zaunelemente und Sitzelemente installiert werden. In Hamm kam es beim ursprünglichen Standort der Hundeauslaufzone zu Lärmbeschwerden, weswegen die Verwaltung entschied die Versuchsmaßnahmen bis Sommer 2025 fortzuführen. In St. Georg sollte die Hundeauslaufzone im dritten Bauabschnitt der Grünanlage unter bestmöglicher Beachtung des Beteiligungsverfahrens durch den QRCode integriert und verlegt werden. Bis zur Umsetzung des dritten Bauabschnitts sollte die provisorische Hundeauslaufzone erhalten bleiben. Über die weiteren oben genannten Standorte in St. Pauli gab es keinen Bericht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Gab es an den Standorten Pepermölenbek/Finkenstraße und Simon-von-Utrecht-Straße/Schmuckstraße ebenfalls eine Beteiligung durch QR-Codes? Wann wurde diese Maßnahme mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte einzeln nach Standort auflisten) und falls nein, sind vergleichbare Versuchsmaßnahmen an den beiden Standorten geplant?
Die weitere Prüfung durch die zuständige Abteilung für Stadtgrün hat ergeben, dass eine Einzäunung der beiden Standorte Pepermölenbek /Finkenstraße und Simon-von-Utrecht-Straße /Schmuckstraße aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, unter anderem hinsichtlich des Baumbestandes, nicht sinnvoll umsetzbar ist. Aufgrund dieses Prüfergebnisses entfiel im Weiteren die angedachte Beteiligung.
2. Sind die geplanten Maßnahmen in Finkenwerder (endgültiger Zaun und Sitzgelegenheiten) abgeschlossen? Wann wurden sie durchgeführt?
Für die Hundeauslaufzone (HAZ) Finkenwerder wurde die geplante feste Einzäunung einschließlich der vorgesehenen Sitzgelegenheiten noch nicht umgesetzt. Ursächlich hierfür sind insbesondere verlängerte Bearbeitungszeiten bei der Kampfmittel-Auswertung sowie Verzögerungen bei der Durchführung des erforderlichen Bodengutachtens.
Der weitere Ablauf stellt sich wie folgt dar: Bis Mitte März 2026 soll die Ausführungsunterlage Bau (AUBau) einschließlich des erforderlichen Unterschriftenlaufs fertiggestellt werden. Im Anschluss ist für Ausschreibung und Vergabe ein Zeitraum von etwa sechs Wochen eingeplant (Mitte März bis Ende April). Die Vergabe ist für Anfang Mai vorgesehen.
Der Baubeginn kann voraussichtlich etwa vier Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen, da für die Herstellung der Zaunelemente entsprechende Vorlaufzeiten zu berücksichtigen sind. Die Bauzeit wird auf etwa sechs Wochen veranschlagt, sodass mit einem Abschluss der Maßnahme im Sommer gerechnet wird.
3. Wie ist der Stand der Hundeauslaufzone in Hamm?
Die Auswertung der Beteiligung zur HAZ Hamm ist abgeschlossen. Sie zeigt, dass der Standort grundsätzlich gut angenommen wird und eine solide Nutzungsbasis besteht. Um die Fläche langfristig nutzerfreundlich und zugleich wirtschaftlich tragfähig zu gestalten, wird eine gezielte Optimierung empfohlen. Vorrangig sollte die Einzäunung verstetigt werden, um die Funktionalität und Langlebigkeit der Anlage zu gewährleisten. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Grünflächenpflege an ein pflegeleichtes Niveau sinnvoll. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung robuster Rasensaaten sowie den Verzicht auf pflegeintensive Bepflanzungen erfolgen.
Sitzgelegenheiten und Schattenbereiche können durch die Aufstellung von Bänken sowie durch gezielte Baumpflanzungen geschaffen werden. Diese Maßnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität, ohne unverhältnismäßige Folgekosten zu verursachen. Für die Müllentsorgung ist eine bedarfsgerechte, zentral platzierte Infrastruktur ausreichend.
Aus fachlicher Sicht sollte auf zusätzliche, wartungsintensive Ausstattungselemente sowie auf eine aufwändige gestalterische Ausführung verzichtet werden, um die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten angemessen zu berücksichtigen. Ergänzend wird eine klare und gut sichtbare Beschilderung mit einfachen, verständlichen Nutzungsregeln empfohlen, um die Akzeptanz und die Eigenverantwortung der Nutzenden zu erhöhen.
Zu den Einzelheiten, auch hinsichtlich einer Finanzierung der Maßnahme, wird das Bezirksamt in Kürze die Bezirksversammlung bzw. den Hauptausschuss befassen.
