Klare Abstimmverhältnisse für die Beiräte in Mitte

Seit März 2021 können die Regionalausschüsse und der Cityausschuss Beiratsempfehlungen zur Kenntnis nehmen oder auf Antrag darüber abstimmen. Seit die Kenntnisnahme als Regelfall eingeführt wurde, kommt es immer häufiger vor, dass der entsprechende Beirat nur die Rückmeldung bekommt, dass der zuständige Regionalausschuss bzw. Cityausschuss hiervon Kenntnis genommen habe. Es ergeht dann kein Votum der Politik an die Beiräte – man spiegelt ihnen damit lediglich zurück, dass man ihr Anliegen gelesen hat. Das ist für viele Engagierte in den Stadtteilen und Teilnehmer*innen der Stadtteil(bei-)räte

unbefriedigend, da sie nun auf ihre Anliegen keine konkrete Rückmeldung in Form eines Beschlusses mehr aus der Bezirkspolitik erhalten.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 22-2469
Datum: 11.11.2021


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichHauptausschuss30.11.2021
ÖffentlichHauptausschuss04.01.2022
ÖffentlichHauptausschuss01.02.2022

 

Klare Abstimmverhältnisse für die Beiräte in Mitte (Antrag der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Seit März 2021 können die Regionalausschüsse und der Cityausschuss Beiratsempfehlungen zur Kenntnis nehmen oder auf Antrag darüber abstimmen. Seit die Kenntnisnahme als Regelfall eingeführt wurde, kommt es immer häufiger vor, dass der entsprechende Beirat nur die Rückmeldung bekommt, dass der zuständige Regionalausschuss bzw. Cityausschuss hiervon Kenntnis genommen habe. Es ergeht dann kein Votum der Politik an die Beiräte – man spiegelt ihnen damit lediglich zurück, dass man ihr Anliegen gelesen hat. Das ist für viele Engagierte in den Stadtteilen und Teilnehmer*innen der Stadtteil(bei-)räte unbefriedigend, da sie nun auf ihre Anliegen keine konkrete Rückmeldung in Form eines Beschlusses mehr aus der Bezirkspolitik erhalten.

Die Ausschüsse entziehen sich damit einem Votum, dass sich zu den Bedarfen und Wünschen und Anregungen der Bürger*innen in den Stadtteilen konkret verhält und hierzu Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung signalisiert. Stattdessen kriegen die Bürger*innen ein wenig aussagendes „zur Kenntnis genommen“ mitgeteilt. Dies wird als wenig wertschätzend wahrgenommen und wird der Arbeit und dem Engagement der Einwohner*innen nicht gerecht. Bürger*innenbeteiligung bedeutet auch, dass die Politik klare Stellung bezieht und die Menschen nicht im Nebel von Kenntnisnahmen zurück lässt.

Wenn man die Beteiligung der Stadtteile ernst nimmt, kehrt man wieder zurück zu einer erforderlichen Beschlussfassung bei Vorlagen von Beiräten.


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung beschließt nach § 19 BezVG:

1. Bei Vorlagen von Stadtteil(bei-)räten wird es im Cityausschuss und den Regionalausschüssen nur noch die Möglichkeit der Beschlussfassung geben.

2. Die entsprechenden Beschlüsse sind den Beiräten anschließend zuzuleiten.

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