Haus- und kinderärztliche Versorgung in Finkenwerder sicherstellen

Eine Schriftliche Große Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft v. 06.10.23 (Drucksache

22/12911) hat die Zahlen der ärztlichen Versorgung in den Stadtteilen Hamburgs abgefragt und

somit ans Licht gebracht, dass vor allem in monetär-schwächer-gestellten Stadtteilen, sowie Wohnquartieren

in der städtischen Peripherie eklatante Lücken in der haus-, sowie kinderärztlichen Versorgung

klaffen.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 22-4290
Datum: 06.12.2023


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichRegionalausschuss Finkenwerder20.12.2023

Haus- und kinderärztliche Versorgung in Finkenwerder sicherstellen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Eine Schriftliche Große Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft v. 06.10.23 (Drucksache 22/12911) hat die Zahlen der ärztlichen Versorgung in den Stadtteilen Hamburgs abgefragt und somit ans Licht gebracht, dass vor allem in monetär-schwächer-gestellten Stadtteilen, sowie Wohnquartieren in der städtischen Peripherie eklatante Lücken in der haus-, sowie kinderärztlichen Versorgung klaffen. Deutlich unterversorgt ist auf diesem Gebiet auch Finkenwerder. Hier kommen auf 5845 Einwohner*innen ein*e Hausarzt/Hausärztin. Innerhalb von 2 Jahren (2021 zu 2023) haben 3 Hausarztpraxen in Finkenwerder geschlossen, sodass derzeit nur noch 2 Hausärzt*innen hier behandeln. Besonders für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist diese Unterversorgung unhaltbar, denn sie sind auf eine Behandlung in ihrem Stadtteil angewiesen. Neupatient*innen werden aber regelhaft abgewiesen und müssen sich eine Praxis außerhalb Finkenwerders suchen. Muss man zur ärztlichen Behandlung zunächst auf die Fähre und dann in Övelgönne womöglich noch in den Bus nach Altona steigen, wird der Hausarztbesuch zu einem „Tagesausflug“, der viel Zeit und vor allem Kraft kostet. Menschen mit Gehbehinderungen und anderen Einschränkungen ohne PKW ist diese (Tor)Tour kaum zuzumuten.


Geradezu katastrophal sieht darüber hinaus die Lage der kinderärztlichen Versorgung in Finkenwerder aus. Hier gibt es nicht einen niedergelassenen Kinderarzt im ganzen Stadtteil. Ein Kinderarzt aus Neugraben bietet montags, mittwochs und freitags jeweils für 3 Stunden Sprechzeiten in Finkenwerder an. Neupatient*innen werden jedoch nicht mehr aufgenommen. So bleibt zugezogenen Eltern mit Kindern nichts anderes übrig als den Weg über die Elbe oder in den Harburger Raum anzutreten, sollte das Kind erkranken. Jedes Elternteil weiß, dass eine Krankschreibung des Kindes zur häuslichen Betreuung mehrfach im Jahr vorkommt, hinzu kommen regelmäßige U-Untersuchungen. Für jede Erkrankung des Kindes, die eine Betreuung zu Hause notwendig macht und eine Krankschreibung des Kindes für den Arbeitgeber erfordert, den langen Weg mit der Fähre oder dem Bus (gemeinsam mit dem Kind) anzutreten, kann zur Belastungsprobe werden. Junge Eltern suchen sich ihre Stadtteile vor allem nach den Möglichkeiten der Nahversorgung, der Kinderbetreuung und ärztlichen Versorgung aus. Finkenwerder ist im Hamburger Durchschnitt einer der Stadtteile mit dem größten Anteil an älteren Menschen. Jüngere Bewohner*innen sind auch aufgrund der kinderärztlichen Versorgung schwerer für den Stadtteil zu gewinnen.

Eine mögliche Lösung wäre, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Praxen in Eigenregie in Finkenwerder eröffnet, um den eklatanten haus-, sowie kinderärztlichen Mangel im Stadtteil zu beenden.

Petitum/Beschluss:

Der Regionalausschuss Finkenwerder beschließt:

1. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, Integration gemäß §27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für einen kinderärztlichen Kassensitz zum Beispiel im Rahmen einer lokalen Sonderbedarfszulassung in Finkenwerder oder eine Praxis in Eigenregie der KV Hamburg einzusetzen,


2. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, Integration gemäß §27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für einen hausärztlichen Kassensitz zum Beispiel im Rahmen einer lokalen Sonderbedarfszulassung in Finkenwerder oder eine Praxis in Eigenregie der KV Hamburg einzusetzen,


3. das Bezirksamt wird weiterhin nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung über seine Bemühungen binnen drei Monaten zu berichten.

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