Schutz für obdachlose Menschen im Corona-Winter 2021/22

Obdachlose Menschen brauchen auch in diesem Winter unsere Unterstützung. Die Versorgungslage unter Corona ist jedoch nach wie vor schwierig und Expert*innen der Obdachlosenhilfe attestieren eine zunehmende Verelendung der Menschen. Auch die Zahl von Menschen ohne Wohnung oder Obdach habe in den 1,5 Jahren der Corona-Krise zugenommen.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 22-2260
Datum: 09.09.2021


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte16.09.2021
ÖffentlichAusschuss für Sozialraumentwicklung28.10.2021

 

Schutz für obdachlose Menschen im Corona-Winter 2021/22 (Antrag der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Die Bezirksversammlung hat den nachstehenden Antrag in ihrer Sitzung am 16.09.2021 einstimmig – bei zwei Enthaltungen der AfD-Fraktion – zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Ausschuss für Sozialraumentwicklung am 28.10.2021 überwiesen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Obdachlose Menschen brauchen auch in diesem Winter unsere Unterstützung. Die Versorgungslage unter Corona ist jedoch nach wie vor schwierig und Expert*innen der Obdachlosenhilfe attestieren eine zunehmende Verelendung der Menschen. Auch die Zahl von Menschen ohne Wohnung oder Obdach habe in den 1,5 Jahren der Corona-Krise zugenommen.


Der Zugang zu Tagesaufenthaltsstätten ist corona-bedingt immer noch eingeschränkt. Gleichzeitig gehört die Mehrheit obdachloser Menschen zu der von Corona besonders gefährdeten Personengruppe. Sie sind insbesondere durch das Leben auf der Straße und deren Umstände in ihrer Gesundheit angeschlagen. Zu begrüßen ist in diesem Sinne das Impfprogramm der Hansestadt für Menschen ohne festen Wohnsitz. Der hauptsächlich verabreichte Impfstoff Johnson & Johnson hat jedoch eine nachweislich geringere Schutzwirkung als Impfstoffe mit 2 aufeinanderfolgenden Impfvorgängen. Insbesondere bei der Deltavariante ist die Impfwirkung von Johnson & Johnson offiziellen Studien zufolge im Vergleich geringer. Eine sichere und menschenwürdige dezentrale Unterbringung ist daher unverzichtbar.


Der Hygieneschutz im Winternotprogramm 2020/21 konnte trotz lockererer Belegung einen Corona-Ausbruch im April 2021 in der Unterkunft Friesenstraße nicht verhindern. Alle 150 Bewohner*innen mussten sich in Quarantäne begeben. Die Mehrbettbelegungen in den Notunterkünften bieten keinen ausreichenden Infektionsschutz. Die Stadt hat nachweislich 700.000€ monatlich für Sicherheitsdienste im letzten Winternotprogramm ausgegeben. Diese Kosten können in alternative Unterbringungsmöglichkeiten investiert werden, welche in Einzelunterbringung einen deutlich besseren Coronaschutz und Menschenwürde ermöglichen. Notwendig wäre nun in den Wintermonaten eine ganztägige dezentrale Einzelunterbringung der betroffenen Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität und Ausweisdokumenten. Jetzt ist die Zeit zu handeln, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und einen besseren Schutz zu ermöglichen.


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge daher beschließen:

1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert
a) die ganztägige Unterbringung obdachloser Menschen in Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen im Bezirk Mitte sicherzustellen. Die Unterbringung erfolgt dabei anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen.
b) hierfür eine ausreichende Anzahl von Zimmern bereit zu stellen und diese den Erfordernissen entsprechend im Laufe der Wintermonate ggf. aufzustocken bzw. die Laufzeit der Unterbringung zu verlängern.


2. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 Abs. 2 BezVG den Senat bzw. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auf
a) für die unter 1 geforderten Maßnahmen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.
b) zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit sowie medizinische Versorgung in der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe bereitzustellen.
c) das Winternotprogramm unverzüglich und durchgängig wieder zu eröffnen und dabei Einzelunterbringung bzw. maximal Zweitbettbelegung zu ermöglichen.


3. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert die unter Ziffer 1 und 2 gestellten Forderungen ggü. dem Senat und der BAGSFI durchzusetzen und der Bezirksversammlung bis 30.11.2021 über seine Bemühungen zu berichten.