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Keine Ausnahmegenehmigung für die Rodung des "Elbwalds"

Antrag öffentlichDrucksachen–Nr.: 23-1467
Datum: 19.02.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte19.02.2026

Keine Ausnahmegenehmigung für die Rodung des "Elbwalds" (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Sachverhalt:

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass Bäume und andere Gehölze innerhalb der Vogelschutzzeit vom 1. März bis zum 30. September (Rodungssaison) generell nicht beschnitten oder gefällt werden dürfen. Daneben sind Bäume einer bestimmten Größe in Hamburg besonders durch die Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) geschützt. Auch wenn die Rodungssaison gilt, darf ein Baum oft nicht ohne Genehmigung gefällt werden, wenn er einen bestimmten Stammumfang erreicht hat.

Die Hamburg Port Authority (HPA) hat nun beim Bezirksamt nach § 6 BaumschutzVO („Ausnahmen im Einzelfall“) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt, um am Bubendeyufer in Waltershof rund 70 Bäume sowie eine Reihe Trauerweiden im sogenannten “Elbwald“ zu fällen.

Es ist allerdings zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall ein Ausnahmetatbestand gemäß § 6 BaumschutzVO vorliegt. Denn das Bauvorhaben (Hafenwesterweiterung), für das die Bäume gefällt werden sollen, könnte aufgrund ausstehender Genehmigungen durch die europäische Ebene frühestens Ende 2027 begonnen werden. Es dürfte daher insbesondere keine „unzumutbare Nutzungsbeschränkung“ nach§ 6 BaumschutzVO vorliegen. Auch die übrigen Ausnahmetatbestände der Regelung dürften nicht einschlägig sein.
Eine Fällung zum aktuellen Zeitpunkt wäre insbesondere auch deswegen unverantwortlich, weil in den Bäumen streng geschützte Tierarten wie Mäusebussarde und Fledermäuse heimisch sind.

Petitum/Beschluss:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz aufgefordert, der HPA eine entsprechende Genehmigung zur Fällung von Bäumen am Bubendeyufer bis zum Beginn der Rodungssaison am 30. September 2026 nicht zu erteilen oder eine bereits erteilte Genehmigung zu widerrufen.

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