Antwort: Infostände rechtsextremer Parteien zur Europa- und Bezirkswahl 2024 in Hamburg-Mitte II

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Drucksachen–Nr.: 22-4565
Datum: 10.04.2024


Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Infostände rechtsextremer Parteien zur Europa- und Bezirkswahl 2024 in Hamburg-Mitte II (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Ina Morgenroth, Ronald Wilken, Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Maureen Schwalke und Marinus Stehmeier


Die Studie „Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Juni 2023 kommt zu dem Schluss, dass sich die AfD seit ihrer Gründung 2023 zu einer rechtsextremen Partei entwickelt hat, die das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte). Die von der AfD ausgehende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bewertet der Autor der Studie dabei als erheblich.


Gleichzeitig gehen von Infoständen der AfD auch Gefahren für die Menschen in Hamburg aus. Anfang September 2018, kam es bei einem Infostand in Groß Flottbek zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei dem ein Passant mit einem Messer von einem AfD’ler verletzt wurde (siehe Mopo vom 24.10.2018, Infostand-Tumult – Der Messermann der AfD). Am 03.05.2019 gab es Übergriffe von zwei AfD’lern bei einem Infostand der AfD in Wilhelmsburg gegen eine junge Frau, die daraufhin zwei Tage im Krankenhaus verbringen musste.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

Liegen dem Bezirksamt Anmeldungen auf Genehmigungen künftiger Infostände der AfD und/oder der NPD vor? Wenn ja, bitte nach Partei, Ort, Datum, Uhrzeit und ob genehmigt oder abgelehnt aufschlüsseln.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen – Stand 04.04.2024 – keine Anträge für Informationsstände der AFD oder der NPD vor. Genehmigungen wurden somit nicht erteilt.