Antwort: Barrierefreie Wahllokale

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Drucksachen–Nr.: 22-4338
Datum: 19.12.2023


Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Barrierefreie Wahllokale (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken


Am 9.6.2024 finden Bezirksversammlungswahlen und Europawahl statt. In der Vergangenheit gab es immer noch Wahllokale die nicht barrierefrei waren. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) wird es wieder eine zentrale Wahlstelle auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz geben?

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Europa- und Bezirksversammlungswahl am 09. Juni 2024 keine entsprechenden Planungen bekannt.


2) gibt es im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte Wahllokale die zum 09.06.24 nicht barrierefrei sind?

Das Bezirksamt hat erst zum 01.12.2023 mit der Organisation der Wahllokalstandorte begonnen und bei diesen zur Verfügbarkeit angefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist erst eine geringe Anzahl der Standorte final bestätigt. Eine belastbare Aussage zur Fragestellung kann daher noch nicht getroffenen werden.
Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass der Anteil der barrierefrei zugänglichen Wahllokale zu den letzten beiden Wahlereignissen bereits kontinuierlich gesteigert werden konnte und das Bezirksamt auch weiterhin das Ziel verfolgt, möglichst alle Wahllokale barrierefrei unterzubringen. Aufgrund teilweise fehlender oder nicht geeigneter Alternativstandorte ist jedoch davon auszugehen, dass es auch zu den Wahlen am 09.06.2024 wieder nicht barrierefreie Wahllokale geben wird.


3) wie wird sichergestellt für den Fall das es nicht barrierefreie Wahllokale gibt, das mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilnahme an der Wahl ermöglicht wird?

Jede wahlberechtigte Person kann bei der zuständigen Wahldienststelle des Bezirksamtes im Vorwege zum Wahlereignis die Ausstellung eines Wahlscheines beantragen. Mit diesem Wahlschein kann die Person dann am Wahltag in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal des eigenen Wahlkreises persönlich vor Ort wählen. Alternativ ist auch die Teilnahme an der Briefwahl möglich.

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