Zur drohenden Aufhebung von bezirklich betriebenen Wochenmärkten

Fraktion Hamburg-MitteAnfrageWochenmärkte

Große Anfrage und Antwort des Bezirksamtes.

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Fraktion DIE LINKE

 

Drucksachen–Nr.: 22-0543

Datum: 06.01.2020

 

Antwort: Zur drohenden Aufhebung von bezirklich betriebenen Wochenmärkten (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)


Fragesteller: Fraktion DIE LINKE


Die betriebswirtschaftliche Orientierung des FHH in Verbindung mit der „Schuldenbremse“ hat offenbar dazu geführt, dass mehrere „bezirkliche“ Wochenmärkte aus Kostengründen womöglich aufgehoben werden sollen. Unbeschadet der im Ausschuss für Wochenmärkte z.T. mündlich erteilten Auskünfte fragen wir die Verwaltung:


Die Kosten für die Wochenmärkte sind lt. Drucksache 22-0135 zu einem großen Teil Personalkosten der Marktverwaltung im Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (sieben Marktmeister, vier Innendienstkräfte „mit unterschiedlichen Arbeitszeitanteilen“).


Dazu Fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Zu den Leistungen der Marktverwaltung:
a) Welche Leistungen genau erbringt das Bezirksamt für die Märkte?
b) Welche davon fallen regelmäßig an, welche nur sporadisch (Instandsetzung etc.)?
c) Welche von diesen Leistungen/Aufgaben sind als „hoheitlich“ definiert?
d) Könnten Leistungen (auch „hoheitliche“) von den Marktbeschickern selbst erbracht werden?
Wenn ja, welche?

Die Marktverwaltung erbringt in Bezug auf die bezirklichen Wochenmärkte folgende Leistungen im Innen- und Außendienst:

Siehe Tabelle in anhängender PDF Datei.

Im Auftrag des Wochenmarktausschusses der Bezirksversammlung durchläuft die Frage der hoheitlichen Tätigkeiten derzeit einen Prüfprozess. Insofern sind die vorstehenden Aussagen vorläufig. Mit diesem Auftrag wird auch die Frage der Übertragbarkeit derzeit geprüft. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Aufgaben in diesem Zusammenhang grundsätzlich an Dritte und teilweise auch an Marktbeschickende übertragbar sind. Je nach Aufgabe wären hierzu aber unterschiedliche Bedingungen und Beauftragungen erforderlich.


2. Zu den Personalkosten der Marktverwaltung:

a) Wie viele Vollzeitäquivalente insgesamt werden rechnerisch für die Durchführung der Wochenmärkte benötigt?

Zur Ermittlung der SOLL-Ausstattung für die Durchführung der bezirklichen Wochenmärkte gibt es keine geltenden Personalbedarfssysteme o.Ä.. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe sind im Bezirksamt insgesamt 14 Personen mit unterschiedlichen Arbeitszeitanteilen entsprechend 6,72 Vollzeitäquivalenten befasst.

b) Wie viele Arbeitsstunden (rechnerisch und real) fallen pro durchgeführten Markttag an? (Bitte für jeden Standort und die einzelnen Markttage auflisten)

Die spezifisch erfassten Vor-Ort-Zeiten sind nachstehend aufgelistet. Die übrigen Stellenanteile kommen durch die vorgenannten Innendiensttätigkeiten, Vor- und Nachbereitung, Koordination und Wegezeiten zu Stande.

Siehe Tabelle in anhängender PDF Datei.

 c) Wie viele VzÄ und wie viele Arbeitsstunden können durch die beabsichtigte Schließung von vier Märkten „eingespart“ werden?

Eine mögliche Einsparung von Stellen lässt sich derzeit nicht beziffern, da bislang davon ausgegangen wird, dass die aus der Marktbetreuung freiwerdenden Stunden für Ermittlungsaufgaben und für die Umsetzung neuer Marktkonzepte verwendet werden.

d) Könnten die betroffenen Mitarbeiter*innen sozialverträglich weiterbeschäftigt werden?

Entfällt.


3. Zu den privat betriebenen Märkten

a) Wie viele privat betriebene Wochenmärkte gibt es im Bezirk und wer sind die Betreiber?

Im Bezirk Hamburg-Mitte sind zum jetzigen Zeitpunkt 3 private Wochenmärkte nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt. Inwieweit weitere Verkaufsveranstaltungen regelmäßig stattfinden, die nicht nach § 69 der Gewerbeordnung als Wochenmarkt festgesetzt sind, ist statistisch nicht erfasst. Folgende Erlaubnisnehmende betreiben die drei Wochenmärkte:

Sachsenfeld: Werbegesellschaft des ambulanten Gewerbes und der Schausteller mbH
Burchardplatz: Privatperson
Lange Reihe: Bio-Wochenmarkt & Regionales Faika Schubert GbR

b) Welcher Betreiber betreibt wie viele Märkte?

Jeder Betreibende veranstaltet einen dieser Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte.

c) Welche hoheitlichen Aufgaben sind den Betreibern übertragen?

Keine.

d) Gibt oder gab es Probleme mit der Durchführung dieser Aufgaben?

Entfällt.

e) Welche Einnahmen erzielt die Marktverwaltung aus den privaten Wochenmärkten? (€/a, aufgegliedert nach Märkten)

Die Festsetzungsbescheide der drei genannten Wochenmärkte waren mit einmaligen Gebühreneinnahmen nach der Gebührenordnung des Senates für die Wirtschaftsverwaltung verbunden. Die entsprechenden Verwaltungsakte liegen jedoch außerhalb der Aktenaufbewahrungsfrist. Insofern kann die jeweilige Gebühreneinnahme nicht genau beziffert werden. Die letzte verzeichnete Gebühr betraf die Festsetzung des Wochenmarktes Burchardplatz im Jahr 2006 und betrug 200,-€. Aus dem privaten Wochenmarkt St.Georg erzielt die Marktverwaltung Einnahmen durch die Erstattung von Auslagen für die Stromversorgung in Höhe von 6€ je Marktstand und Markttag.

f) Welche Kosten stehen dem gegenüber?

Zu den Kosten der Marktverwaltung für die Erstellung dieser gebührenpflichtigen Festsetzungen liegen keine gesonderten Erhebungen vor. Die Kalkulation der Gebührenhöhe folgt aber dem Kostendeckungsprinzip der Gebühren.

g) Wie ist demnach der Kostendeckungsgrad bei den privaten Märkten? (durchschnittlich)

Die Einnahmen und Ausgaben der privaten Marktbetreibenden sind der Verwaltung nicht bekannt. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden.


4. Zu den Marktbeschickern

Lt. Drucksache und mündlicher Auskunft der Verwaltung ist die Zahl der Marktbeschicker rückläufig, bei einigen Märkten fehlen zentrale Angebote für den Markterfolg (z.B. Fleischer)
a) Gibt es einen institutionalisierten Austausch der Marktmeister zwecks Ausgleichs der fehlenden Angebote innerhalb des Bezirks?
Wenn ja, wie erfolgt der?
Wenn nein, warum nicht?

Die Marktmeister stehen in laufendem Austausch mit der Außendienstkoordination und der Abschnittsleitung zur Lage auf den Wochenmärkten. Eine Steuerung von Anfragen potentieller Marktbeschickenden erfolgt grundsätzlich über diese Abschnittsorganisation, die dabei auch einen Ausgleich der Angebote berücksichtigt.

b) Gibt es einen institutionalisierten Austausch der Marktmeister zwecks Ausgleich der fehlenden Angebote über die Bezirksgrenzen
Wenn ja, wie erfolgt der?
Wenn nein, warum nicht?

Der überbezirkliche Austausch zur Lage auf den bezirklichen Wochenmärkten erfolgt über die zuständigen Abteilungsleitungen. Eine parallele Begleitung durch einen direkten Austausch der Marktmeister ist nicht vorgesehen und wird auch zukünftig nicht zu den Aufgaben des Außendienstes gehören. Im Weiteren ist es derzeit überbezirklicher Konsens, sich nicht gegenseitig Kundinnen und Kunden abzuwerben.
Bei einem Wechsel zwischen den bezirklichen Wochenmärkten ist ergänzend auch die Entfernung zwischen dem Wohnort des Selbsterzeugenden und dem Standplatz auf einem Wochenmarkt von großer Bedeutung. Wie ein gemeinsames Marketing insbesondere auch gegenüber Selbsterzeugenden und ähnlichen Zielgruppen zukünftig gestaltet werden kann, ist derzeit Gegenstand überbezirklicher Gespräche.

c) Erhalten potentielle Marktbeschicker Informationen darüber, wo welches Angebot evtl. fehlt, wie und bei wem sie sich als Interessenten melden können?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?

Die Information zwischen den Marktbeschickenden ist eine Aufgabe der Obleute auf den Wochenmärkten.
Im Übrigen siehe Antwort zu 4b.

d) Werden diese Informationen (z.B. beim Netzauftritt des Bezirksamts) leicht zugänglich
angeboten?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?

Nein, der Internetauftritt des Bezirksamtes HH-Mitte enthält derzeit diese Informationen nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 4b.


5. Zu den beabsichtigten Aufhebungen von Markttagen bzw. des Marktes in St. Georg

a) Sind Alternativen zu den beabsichtigen Maßnahmen (Standgebührenerhöhung und Aufhebugen von Markttagen/eines Standorts) geprüft worden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
(für alle bezirklichen Wochenmärkte einzeln auflisten bitte)

Die Kostenentwicklung und mögliche Kostenminderungsmaßnahmen sind laufend geprüft worden, auch im überbezirklichen Austausch. Verschiedene Varianten von Gebührenerhöhungen und Veränderung der Marktzeiten sind alternativ geprüft worden. Weitere Ansatzpunkte von Sanierungsmaßnahmen liefern keine berechenbaren Kalkulationsgrundlagen. Die der Bezirksversammlung vorgestellten Maßnahmen stellen dabei die ausgewogenste und nachhaltigste Variante dar, mit der die durch die Landeshaushaltsordnung vorgegebene Kostendeckung der Marktgebühren für einen angemessenen Zeitraum ermöglicht werden kann.

b) Wie beurteilt die Verwaltung eine teilweise Übernahme der Aufgaben der Marktmeister
durch Marktbeschicker bzw. deren Obleute mit dem Ziel der Personalkostensenkung?

Die Verwaltung prüft derzeit erneut, unter welchen formellen Voraussetzungen Aufgaben der Marktmeister durch Marktbeschickende bzw. deren Obleute erledigt werden und welche Kosten und Risiken durch eine verbindliche Beauftragung entstehen könnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Funktion der Obleute nur kommunikativer Art ist und keine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften festgelegten Rechte und Pflichten beinhaltet. Die Marktverwaltung muss jedoch einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb garantieren.

c) Speziell für den Standort St. Georg:

Gibt oder gab es Anfragen von Marktbeschickern, die wg. Platzmangel abgelehnt wurden?
Wenn ja, sind Möglichkeiten der besseren Flächennutzung geprüft worden?

Nein, es gab keine es Anfragen von Marktbeschickenden für den Standort St. Georg, die wg. Platzmangel abgelehnt wurden.

 

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