Antwort: Wohnungslosigkeit, Versorgung sowie Einrichtungen für wohnungs- und obdachlose Menschen im Bezirk in Hamburg-Mitte

Anfrage nach § 27 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1569
Datum: 06.05.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Wohnungslosigkeit, Versorgung sowie Einrichtungen für wohnungs- und obdachlose Menschen im Bezirk in Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Sachverhalt:

Im Bezirk Hamburg-Mitte bestehen zahlreiche ordnungs- und sicherheitspolitische Regelungen für den öffentlichen Raum, die in unterschiedlichen Zonen Anwendung finden. Diese werden durch Kontrollen sowie Maßnahmen wie Platzverweise und Bußgelder durchgesetzt.

In der praktischen Anwendung betreffen diese Maßnahmen auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder mit prekärer Wohnsituation und können zu einer Verlagerung von Aufenthaltsorten führen.

Vor diesem Hintergrund sind eine systematische Erfassung und Auswertung der Kontrollen, Ordnungswidrigkeiten und Maßnahmen erforderlich, um deren Anwendung und Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt und die Sozialbehörde:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu der oben genannten Anfrage wie folgt Stellung:

1. Aktuelle Lage der Wohnungslosen

1.1. Wie viele Menschen sind aktuell wohnungslos bzw. obdachlos im Bezirk Hamburg-Mitte? Bitte nach kurzfristiger und langfristiger Obdachlosigkeit sowie nach Zahl der Menschen in Notunterkünften aufschlüsseln.

1.2. Wie viele der Betroffenen sind besonders schutzbedürftig, z. B. aufgrund von Alter, chronischen oder psychischen Erkrankungen, Behinderung oder queerer Identität?

1.3. Erfassungsmethoden: Wie werden diese Zahlen erhoben?

Bitte aufschlüsseln nach:

 Streetwork / Straßenzählungen,

 Meldungen aus Notunterkünften,

 Tagesaufenthalten und Übergangswohnheimen

 Statistik der Sozialbehörde oder

 andere Erhebungen

Bitte auch mitteilen, wie häufig die Erhebungen erfolgen und welche Limitationen die Daten haben.

Der 2. Wohnungslosenbericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde im Januar 2025 veröffentlicht. Darin wurden erstmals bundesweit Daten zur Anzahl der obdachlosen Menschen erhoben. Aktuell sind demnach deutschlandweit rund 47.300 Menschen obdachlos, siehe

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Davon leben knapp 3.800 Menschen in Hamburg. Eine Differenzierung nach Bezirken erfolgte dabei nicht.

Dies sind knapp doppelt so viele wie zuletzt in der Untersuchung in Hamburg 2018 gezählt wurden, vergleiche

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/obdachlosenstudie-hamburg-2018-42910.

Diese Entwicklung entspricht auch den bisherigen Erkenntnissen der zuständigen Behörde aus der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit relevanten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Neuere Daten hat das BMWSB bisher noch nicht veröffentlicht. Großstädten sind durch verfestigte Wohnungslosigkeit geprägt: 27 % der hier lebenden Menschen sind länger als 5 Jahre wohnungslos. Für die wissenschaftlich-methodische Vorgehensweise liegt die Zuständigkeit beim BMWSB.

Von der für Soziales zuständigen Behörde wurde in den vergangenen Jahren bereits mit einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Systems der Obdach- und Wohnungslosenhilfe sowie der Suchthilfe reagiert. Zielgerichtete Hilfen – insbesondere für besonders vulnerable und schutzbedürftige Menschen -  wurden weiterentwickelt und neu pilotiert, wie unter anderem eine Koordinierungsstelle für die Belange obdachloser Menschen am Hauptbahnhof (sogenannter Social Hub/ Bahnhofsmission), eine Einrichtung zur Pflege schwerkranker obdachloser Menschen und das sogenannte Übergangswohnen mit einer temporären, wohnähnlichen Unterbringung für die Zeit der Perspektivklärung und -unterstützung, aber auch besondere Wohnformen für schutzsuchende Frauen und queere Identitäten.

Im Übrigen vergleiche Antwort zur Drs. 22-0586 der Sozialbehörde an die Bezirksversammlung Harburg. 

Insgesamt befinden sich in den Notübernachtungsstätten (Stand:  10.04.2026):

  • Pik As:        324 Personen

  • Frauennotübernachtung:  56 Personen

Indikator für die Anzahl wohnungsloser Menschen sind die Belegungszahlen in den öffentlichen Unterkünften. Im Februar 2026 waren im Bezirk Hamburg-Mitte rund 8.191 Menschen untergebracht, davon 7.453 Zugewanderte und 738 Wohnungslose. Siehe Drs. 23/3522.

2. Winternotprogramm und Perspektiven

2.1. Welche Maßnahmen plant die Sozialbehörde für Menschen, die nach Schließung des Winternotprogramms weiterhin keine Perspektive auf Wohnraum haben?

2.2. Wie ist die weiterführende Versorgung nach Schließung von Notunterkünften geregelt (z. B. Übergangswohnheime, Sozialwohnungen, Tagesaufenthalte)?

Das Winternotprogramm (WNP) ist ein staatliches Angebot und richtet sich ausschließlich an obdachlose Menschen, die eine kostenlose Übernachtung suchen und über keine sonstigen Möglichkeiten zur Unterkunft oder zur anderweitigen Selbsthilfe verfügen. Die Standorte des WNP in der Friesenstraße 22 und in der Châu-und-Lân-Straße 6 sind niedrigschwellige Einrichtungen, die ohne vorherige Zuweisung oder Anmeldung – auch anonym – genutzt werden können.

Die Aufnahme hilfesuchender Personen erfolgt zunächst im WNP. Im Anschluss daran wird geprüft, ob Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Das Sozialmanagement von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) bietet allen im WNP untergebrachten Menschen Beratungen und Hilfen zur Verbesserung ihrer Lebenslage an. Beispielsweise werden in der Sozialberatung stets Möglichkeiten zur Heranführung an weitere Hilfesysteme und/oder die Vermittlung in eine Wohnunterkunft oder regulären Wohnraum geprüft.

Hamburg verfügt ganzjährig über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, über das der Senat wiederholt berichtet hat und das von Nutzenden des WNP neben den Angeboten der Regelversorgung in Anspruch genommen werden kann. Hamburg hat in den vergangenen Jahren die niedrigschwelligen sozialen und gesundheitlichen Hilfen deutlich ausgebaut und stärker miteinander vernetzt. Dazu gehören unter anderem das Übergangswohnen, spezialisierte Pflegeangebote wie die Einrichtung am Garstedter Weg sowie Schwerpunktpraxen und Tagesaufenthaltsstätten. Gleichzeitig optimiert die für Soziales zuständige Behörde laufend die Übergänge in die Regelversorgung, etwa durch ein gestärktes Entlassmanagement aus Krankenhäusern, das Streetwork-Mobil und die Koordinierungsstelle „Social Hub“, die Brücken zwischen Straße, Hilfesystem und medizinischer Versorgung schlagen.

Die für Soziales zuständige Behörde wird weiterhin auf eine enge Verknüpfung der Versorgungssysteme hinwirken und etablierte Strukturen der Zusammenarbeit weiter ausbauen und optimieren. Niedrigschwellige Angebote fungieren dabei auch als Brücke zur Regelversorgung. Die für Soziales zuständige Behörde wird daher unter anderem den

Übergang paralleler Strukturen in eine gebündelte Steuerung der künftig weiter ineinandergreifenden Systeme forcieren. Im Übrigen siehe auch Drs. 23/3146.

3. Qualitätssicherung und Evaluation

3.1. Gibt es eine regelmäßige Erfassung und Evaluation der Bedarfe und Versorgungslücken im Bezirk Hamburg-Mitte?

3.2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit besonderem Schutzbedarf angemessen versorgt werden?

Im Bezirk Hamburg-Mitte stehen für Menschen mit besonderem Schutzbedarf (z. B. Frauen, Familien, Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder queerer Identität) verschiedene spezialisierte und niedrigschwellige Angebote zur Verfügung. Die Maßnahmen umfassen unter anderem das Jungerwachsenen-Programm in Borgfelde, die Lebensplätze Pik As in Neustadt speziell für ältere, teilweise chronisch kranke obdachlose Männer, Übernachtungsstätten und Übergangswohnen im FrauenZimmer in Borgfelde oder auch den Park-In Treffpunkt Billstedt als Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Suchtproblemen. Weitere Informationen können der Broschüre „Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Hamburg“ (Stand: Oktober 2024) der für Soziales zuständigen Behörde entnommen werden. Die Broschüre steht digital unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/broschuere-hilfesystem-wohnungslose-menschen-31788

4. Einrichtungen, Träger und Dachverbände

4.1. Welche Einrichtungen (Notunterkünfte, Tagesaufenthalte, Beratungsstellen, Übergangswohnheime) gibt es aktuell im Bezirk Hamburg-Mitte?

4.2. Bitte für jede Einrichtung angeben:

a. Träger

b. Dachverband (sofern vorhanden)

c. Fokus / Schwerpunkt (z. B. Frauen, Familien, Menschen mit Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen, queere Menschen)

d. Tages- und Öffnungszeiten

Die Übersicht über alle aktuellen Einrichtungen ist in der Broschüre „Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Hamburg“ (Stand: Oktober 2024) der für Soziales zuständigen Behörde enthalten. Die Broschüre steht digital unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/broschuere-hilfesystem-wohnungslose-menschen-31788

Die Broschüre enthält eine umfassende Darstellung sämtlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Sie dient als Informations- und Orientierungshilfe für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Wohnungshilfe, für Interessierte sowie für die Betroffenen selbst. Alle relevanten Angaben zu den einzelnen Einrichtungen können der Broschüre sowie den dort verlinkten weiterführenden Informationsseiten entnommen werden.

5. Personal, Stellen und Koordination

5.1. Wie viele Mitarbeitende sind derzeit in jeder Einrichtung beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Vollzeitäquivalenten)?

5.2. Wie viele Stellen sind unbesetzt?

5.3. Wie sind die Stellen konzeptionell ausgelegt (pädagogische Fachkräfte, Sozialarbeiter*innen, Pflegepersonal, Verwaltung)?

5.4. Wer übernimmt die Koordination innerhalb der Einrichtungen bzw. übergreifend im Bezirk?

Bitte aufschlüsseln nach:

 „Fördern und Wohnen“ (Unterbringung, Sozialberatung, Begleitung in Wohnungen)

 Tagesaufenthalte

 Notunterkünfte

 Spezielle Angebote für queere Menschen, Frauen, Familien

 Weitere spezialisierte Bereiche

5.5. Wie viele Koordinator*innen gibt es für die jeweiligen Bereiche, und wie viele Vollzeitäquivalente sind dies?

Die erbetenen Angaben zu Personalzahlen, unbesetzten Stellen sowie zur konzeptionellen Ausgestaltung der Stellen liegen nicht in der gewünschten Detailtiefe vor. Auch für die von der Sozialbehörde geförderten Einrichtungen werden diese Daten nicht zentral und einheitlich erhoben. Eine bezirksweite Zusammenstellung der gefragten Informationen wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und ist daher nicht darstellbar.

Koordinationsstellen innerhalb der Einrichtungen gibt es in der erfragten Form nicht.

Mit dem Social Hub speziell für den Bereich des Hauptbahnhofs und seiner angrenzenden Straßenzüge ist bei der Bahnhofsmission eine Koordinierungsinstanz geschaffen worden, in der sozialräumliche Koordinierung und Vernetzung aller Beteiligten erfolgt. Ziel ist der Aufbau eines vertrauensvollen, arbeitsteiligen, sich ergänzenden und abgestimmten Vorgehens aller Akteurinnen und Akteure. Von dort werden Hilfen organisiert und Expertinnen und Experten hinzugezogen, wenn sich Aktuarinnen und Akteure, betreuende Personen oder Mitarbeitende des Hilfesystems im Einzelfall mit diesem Bedarf an das Social Hub wenden. Das Social Hub sichert die Schnittstellen und übernimmt die Koordinierung der Fallverläufe, insbesondere wenn eine Mehrzahl von speziellen Hilfen erforderlich ist (z.B. Unterbringung, behördliche Anträge, Krankenhausaufenthalt, medizinische Hilfe, Suchterkrankung, Schuldnerberatung, gesetzliche Betreuung, Beratung für Leistungszugang u. v. m.). Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Aufgaben des Social Hub sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://bahnhofsmission-hamburg.de/social-hub-am-hamburger-hauptbahnhof/

Die Bezirkliche Koordinierungsstelle für Obdachlosigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übernimmt für die in Hamburg-Mitte lebenden bzw. sich aufhaltenden Menschen, die freie Trägerlandschaft, private und öffentliche Hilfsorganisationen, Gewerbetreibende und weitere Institutionen eine auf Sozialräume im Bezirk Hamburg-Mitte bezogene Koordination. Als bezirkliche Schnittstelle fungiert sie insbesondere als Verbindung zwischen Ämtern, Behörden und Akteuren des Hilfesystems und arbeitet eng mit dem Social Hub zusammen. Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/mitte/themen/gesundheit/koordinierungsstelle-obdachlosigkeit-strassensozialarbeit-67484

6. Kapazität und Aufnahmekriterien

6.1. Welche Kapazitäten bestehen aktuell in den Einrichtungen?

6.2. Wie viele Menschen werden täglich aufgenommen?

6.3. Welche Aufnahmekriterien gelten für die verschiedenen Einrichtungen?

6.4. Wie wird die Versorgung von Menschen geregelt, die keinen Anspruch auf Aufnahme haben oder nach Schließung des Winternotprogramms weiterhin unterversorgt sind?

Die für Soziales zuständige Behörde überarbeitet und aktualisiert kontinuierlich die Informationsseiten zum Themenbereich Obdachlosigkeit. Dabei werden die von den Trägern und Projekten übermittelten Angaben auf Vollständigkeit und Aktualität hin überprüft.

Die Notunterkünfte sind auf folgender Internetseite aufgeführt:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/uebernachtungsstaetten-42896

Die Angebote der Tagesaufenthaltsstätten werden grundsätzlich gut angenommen, insbesondere die Essensausgabe, siehe Drs. 23/1208. Eine regelhafte Berichterstattung der Auslastung an einzelnen Tagen erfolgt durch die TAS Spaldingstraße, siehe Drs. 23/3146. Im Übrigen werden eine Auslastung der Tagesaufenthaltsstätten sowie die Anzahl der abgewiesenen Personen statistisch nicht tagesaktuell und flächendeckend erhoben Die Tagesaufenthaltsstätten sind auf folgender Internetseite aufgeführt:

www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/

obdachlosigkeit/tagestreffpunkte-obdachlose-hamburg-33412

Die sozialen Beratungsstellen sind auf folgender Internetseite aufgeführt:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/soziale-beratungsstellen-42902

Für die Korrektheit und Aktualität dieser Angaben sind dabei die jeweiligen Träger verantwortlich.

Das WNP ist eine niedrigschwellige Einrichtung, die ohne vorherige Zuweisung oder Anmeldung, auch anonym, genutzt werden können. Das Sozialmanagement von F&W bietet allen im WNP untergebrachten Menschen Sozialberatung an und prüft Möglichkeiten zur Heranführung an weitere Hilfesysteme oder zur Vermittlung in eine Wohnunterkunft bzw. regulären Wohnraum.

Für Menschen, die nach Schließung des Winternotprogramms keine Perspektive auf Wohnraum oder keinen Anspruch auf eine Unterbringung in den regulären Angeboten haben, stehen weiterhin niedrigschwellige Hilfen wie Tagesaufenthaltsstätten, Beratungsstellen und Notübernachtungsstätten zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Versorgung und Ansprache wohnungsloser Menschen durch die Straßensozialarbeit sichergestellt, die im Bezirk Hamburg-Mitte sowohl durch bezirkliche als auch überregionale, mobile Teams wie „Visite Sozial“ und das Streetwork-Mobil erfolgt. Im Übrigen siehe auch Drs. 23/3146.

7. Qualitätskontrolle und Evaluation

7.1. Welche Verfahren gibt es, um die Bedingungen vor Ort zu kontrollieren?

7.2. Wie werden hygienische Mängel, bauliche Mängel und andere Defizite festgestellt und dokumentiert?

7.3. Wer ist für die Kontrollen zuständig (Träger, Bezirksamt, externe Prüfer*innen)?

7.4. Wie häufig finden Kontrollen und Evaluationen statt?

7.5. Welche Maßnahmen werden bei festgestellten Mängeln ergriffen, und wie wird deren Umsetzung überwacht?

7.6. Gibt es eine regelmäßige Evaluation der Qualität der Betreuung, insbesondere für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen (Krankheit, Alter, queere Menschen, Familien)?

Im Rahmen der Fortentwicklung des Hamburger Hilfesystems obdachlose Menschen misst die für Soziales zuständige Behörde der Qualitätssicherung eine zentrale Bedeutung bei. Diese wird insbesondere durch ein kontinuierliches Berichtswesen der bestehenden Angebote gewährleistet. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Hilfestrukturen fortlaufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei werden die Schnittstellen zwischen niedrigschwelligen Hilfen und der Regelversorgung systematisch analysiert und im Hinblick auf tragfähige und nachhaltige Übergänge optimiert. Erkenntnisse aus der Praxis, einschließlich Rückmeldungen und Statistiken von Trägern des Hilfesystems werden in geeigneter Weise berücksichtigt und in die Weiterentwicklung der Angebote einbezogen.

Im Bezirk Hamburg-Mitte wird die Qualitätssicherung und Evaluation auf mehreren Ebenen sichergestellt. Es finden regelmäßige Jour-fixe-Termine mit dem Hauptträger F&W statt, bei denen aktuelle Bedarfe, Versorgungslagen und etwaige Versorgungslücken besprochen werden. Für den Sozialraum um den Hamburger Hauptbahnhof gibt es zudem monatliche Berichte der Bahnhofsmission und des Social Hub sowie einen engen Austausch mit der bezirklichen Koordinierungsstelle Obdachlosigkeit im Rahmen eines regelmäßigen Jour Fixe.

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle bestehen zwischen der für Soziales zuständigen Behörde und F&W Leistungsvereinbarungen, in denen das Berichtswesen und Dokumentationspflichten als verbindliches Instrument der Qualitätssicherung festgelegt ist. Dieses umfasst auch Angaben zur Qualität der Betreuung, insbesondere in Bezug auf Zielgruppen mit besonderen Bedarfen. Bei zuwendungsfinanzierten Trägern ist die Wahrnehmung entsprechender Berichtspflichten Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Ergänzend hierzu finden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit F&W sowie den beteiligten Trägern statt. Diese dienen neben der fachlichen Steuerung insbesondere auch der fortlaufenden Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität der angebotenen Leistungen. Sofern hierbei Mängel festgestellt werden, wirkt die für Soziales zuständige Behörde in Abstimmung mit den jeweiligen Betreibern auf geeignete Maßnahmen zur Nachsteuerung hin, um die Einhaltung der qualitativen Standards sicherzustellen.

Die Kontrolle der Bedingungen vor Ort, einschließlich der Feststellung und Dokumentation von hygienischen oder baulichen Mängeln, obliegt grundsätzlich den jeweiligen Trägern im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung. Diese sind verpflichtet, das geltende Recht (z.B. Vorgaben zum Brandschutz und Hygieneanforderungen) einzuhalten.

Des Weiteren wird auf die Drs. 23/3146 und die Erhebung des Bundes sowie die Hamburger Zusatzbefragung zur Anzahl obdachloser Personen und deren Situation verwiesen:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/obdachlosenstudie-hamburg-2018-42910

8. Übersicht der Einrichtungen

8.1. Wir bitten um eine tabellarische Übersicht der Einrichtungen im Bezirk Hamburg Mitte mit den Items:

 Einrichtung / Träger / Dachverband

 Schwerpunkt / Zielgruppe

 Kapazität und aktuelle Belegung

 Personal (inkl. Vollzeitäquivalente)

 Unbesetzte Stellen

 Koordination nach Bereich

Öffnungszeiten

 Kontroll- und Evaluationsmechanismen

Die Übersicht über alle aktuellen Einrichtungen ist in der Broschüre „Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Hamburg“ (Stand: Oktober 2024) der für Soziales zuständigen Behörde enthalten. Die Broschüre steht digital unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/broschuere-hilfesystem-wohnungslose-menschen-31788

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