Antwort: Zugang zu öffentlicher, kostenfreier Sanitär- und Trinkwasserversorgung im Bezirk Hamburg-Mitte
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-0915 Datum: 16.09.2025 |
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Antwort: Zugang zu öffentlicher, kostenfreier Sanitär- und Trinkwasserversorgung im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Der Zugang zu öffentlichen, kostenfreien und barrierefreien Toiletten sowie zu sicherem Trinkwasser im öffentlichen Raum ist ein grundlegender Bestandteil einer sozialen, gerechten und gesundheitsorientierten Stadtentwicklung. Eine entsprechende Infrastruktur ist im dicht besiedelten urbanen Raum – wie dem Bezirk Hamburg-Mitte – unerlässlich, nicht nur für die allgemeine Bevölkerung, sondern insbesondere für vulnerable Gruppen wie wohnungslose Menschen, Ältere, Kinder, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Mit zunehmenden Extremwetterereignissen – insbesondere Hitzewellen – gewinnen gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen wie der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zusätzlich an Bedeutung. Diese Einrichtungen sind ein wesentlicher Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Da für Aufbau, Betrieb und Wartung öffentlicher Toilettenanlagen sowie Trinkbrunnen verschiedene Institutionen zuständig sind – insbesondere die Stadtreinigung Hamburg (SRH), Hamburg Wasser und die BUKEA – wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte gebeten, die untenstehenden Fragen an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten bzw. um Stellungnahme zu ersuchen. Zusätzlich wird die Sozialbehörde (BASFI) um Stellungnahme hinsichtlich der sozialen Bedeutung und Bedarfe gebeten.
Das vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und HAMBURG WASSER (HW) die Fragen wie folgt:
1. Öffentliche Toilettenanlagen im Bezirk Hamburg-Mitte
1. Wie viele öffentliche Toilettenanlagen stehen derzeit im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
Alle Informationen über Standorte, Öffnungszeiten, Ausstattungen und Entgelte für Toilettenanlagen in der Zuständigkeit der SRH sind in der Toilettenfinder-App und auf der Internetseite der SRH tagesaktuell abrufbar (siehe Startseite | Stadtreinigung Hamburg).
2. Wie viele dieser Toilettenanlagen sind rund um die Uhr (24/7) zugänglich?
3. Wie viele Anlagen sind barrierefrei nutzbar?
4. Welche Anlagen sind kostenfrei nutzbar, und an welchen Standorten werden Gebühren erhoben? (Bitte mit Angabe der Gebühr)
Siehe Antwort zu 1.1.
5. Gibt es aktuell Planungen, Anträge oder laufende Vorhaben zum Ausbau des Netzes öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Hamburg-Mitte?
Aktuell gibt es keine laufenden Planungen für den Neubau öffentlicher Toiletten im Bezirk Hamburg-Mitte.
6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Standortwahl für neue Toilettenanlagen? (Soziale Bedarfe, Frequentierung, Sicherheitslage o. Ä.)
Die einzelnen Parameter sind in der Drs. 21/5143 abgebildet. Bedarfe für neue Standorte werden von verschiedenen Stellen an die SRH und BUKEA herangetragen. Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit von Neubau und Betrieb sowie der Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Standortes. Darüber hinaus fließen die örtlichen Rahmenbedingungen in die Planungen mit ein.
2. Reinigung, Wartung und Funktionstüchtigkeit
1. Wie häufig werden die öffentlichen Toiletten gereinigt? (Bitte differenziert nach Typ, Betreiber,
Standort)
Siehe Anlage 1
2. Wie wird die Qualität der Reinigung kontrolliert? Gibt es dafür standardisierte Vorgaben, Kontrollen oder Beschwerden-Management?
Jede Toilettenanlage in der Zuständigkeit der SRH wird monatlich von der Qualitätssicherung der SRH geprüft und bewertet. Grundlage dieser Prüfungen ist ein zertifiziertes Datenbanksystem zur Qualitätssicherung (DSQ-T).
3. Sind derzeit alle Toilettenanlagen im Bezirk Hamburg-Mitte vollumfänglich funktionsfähig? Falls nein: Welche Anlagen sind (teilweise) außer Betrieb, seit wann und warum?
Die öffentliche Toilette am Gerhart-Hauptmann-Platz ist seit Januar 2024 außer Betrieb. Eine Nutzung ist aktuell aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht möglich.
4. Welche durchschnittliche Ausfall- oder Reparaturdauer ergibt sich bei defekten Toilettenanlagen im Bezirk?
Die Dauer von Ausfällen und Reparaturen hängt von der jeweiligen Schadensart ab. Statistiken hierzu werden von der SRH nicht geführt.
5. Gibt es aktuell Planungen, Anträge oder laufende Vorhaben zum Ausbau des Netzes öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Hamburg-Mitte?
Siehe Antwort zu 1.5.
6. Wer ist für den Betrieb und die Wartung der Toilettenanlage am Standort Drob Inn zuständig?
Die SRH ist für Betrieb, Wartung und Unterhaltung der WC-Anlage zuständig.
3. Trinkwasserversorgung an Toilettenstandorten
1. Verfügen Toilettenanlagen im Bezirk über Möglichkeiten zur Trinkwasserversorgung (z. B. Wasserhähne oder integrierte Trinkbrunnen)?
2. Wenn nein: An welchen Standorten fehlen entsprechende Trinkwasserzugänge?
Siehe Anlage
3. Gibt es Planungen oder Anträge, künftig auch Trinkwasserversorgung an Toilettenstandorten bereitzustellen?
Seitens der SRH werden neue Trinkwasserentnahmestellen ausschließlich im Rahmen von Neubau und Komplettsanierungen realisiert. Derzeit sind keine entsprechenden Planungen vorgesehen.
4. Öffentliche Trinkbrunnen im Bezirk Hamburg-Mitte
1. Wie viele öffentliche Trinkbrunnen existieren derzeit im Bezirk Hamburg-Mitte? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
Es gibt zwei öffentliche Trinkbrunnen:
| Art | Betreiber | Standort | Adresse |
| Stationärer Trinkwasserbrunnen | HW | Landungsbrücken | Höhe Brücke 1
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| Inselpark Wilhelmsburg | Kurt-Emmerich-Platz 4 |
2. Welche dieser Brunnen sind aktuell in Betrieb und funktionstüchtig?
Beide Trinkwasserbrunnen sind in Betrieb und funktionstüchtig.
3. In welchem Rhythmus werden die öffentlichen Trinkbrunnen gewartet und gereinigt?
Es erfolgt eine fast tägliche Sichtprüfung, zudem eine mindestens wöchentliche Funktionsprüfung, Wartung und Reinigung (je nach Aufwand).
4. Wer ist jeweils für Betrieb, Wartung und ggf. Reparaturen zuständig?
Dafür ist Hamburg Wasser zuständig.
5. Gibt es Planungen oder konkrete Anträge für neue Trinkbrunnenstandorte – insbesondere in stark frequentierten Bereichen, an Spielplätzen, Plätzen oder in unterversorgten Stadtteilen?
Siehe BV-Drs. 23-0668.
6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl von Standorten für neue Trinkbrunnen?
Siehe BV-Drs. 23-0668. Bei der Prüfung werden die Faktoren Leitungssituation, Zugänglichkeit und Frequentierung, potenziellen Vandalismus-Gefahr (Überwachung), Anschlusskosten und die Gleichverteilung über die Bezirke berücksichtigt.
7. Wird im Rahmen städtebaulicher oder sozialräumlicher Planung (z. B. bei Quartiersentwicklung) die Errichtung von Trinkwasserinfrastruktur systematisch mitgedacht?
Im Rahmen der Erschließung neuer Quartiere werden selbstverständlich systematisch die erforderliche Trink- und Abwasserinfrastruktur berücksichtigt.
5. Haushaltsmittel und Fördermöglichkeiten
1. Welche Haushaltsmittel stehen dem Bezirk Hamburg-Mitte jährlich für die Bereitstellung, Reinigung und Instandhaltung öffentlicher Toiletten zur Verfügung?
Der BUKEA stehen im Haushaltplan 2025/2026 Erstattungsmittel für den Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen durch die SRH einschließlich eines Anteils für konsumtive Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 3.607 Tsd. Euro p.a. zur Verfügung.
2. Welche Mittel stehen für den Betrieb und die Wartung öffentlicher Trinkbrunnen zur Verfügung?
Trinkwasserspender an öffentlichen Toilettenanlagen werden aus den in der Antwort zu 5.1 genannten Ermächtigungen getragen.
3. Gibt es Förderprogramme von Landes- oder Bundesebene (z. B. von der Sozialbehörde, BUKEA, BMG), auf die zurückgegriffen werden kann?
Siehe BV-Drs. 23-0668. Der BUKEA sind momentan keine Fördermöglichkeiten bekannt, die in Hamburg genutzt werden können.
4. Welche Akteure sind jeweils für Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Toilettenanlagen bzw. Trinkbrunnen zuständig?
Für öffentliche Toilettenanlagen sind die SRH und die BUKEA zuständig.
Bei stationären Trinkwasserbrunnen liegt die Planung bei der BUKEA und den Bezirksämtern und der Bau, Betrieb und die Wartung bei Hamburg Wasser.
Dateien
- Drucksachendokument
PDF-Datei (97 KB) - AnlagezuDrs23-0915.pdf
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