Antwort: Unterbringungssituation und mögliche Kindeswohlgefährdung im Bridge Inn Hotel in Rothenburgsort
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1684 Datum: 18.06.2026 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Unterbringungssituation und mögliche Kindeswohlgefährdung im Bridge Inn Hotel in Rothenburgsort (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund von Berichten aus der Praxis bestehen Hinweise auf problematische Unterbringungsbedingungen im Bridge Inn Hotel (Billwerder Neuer Deich 2–4, 20539 Hamburg), das im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt wird.
Insbesondere wurden von Fachkräften – unter anderem aus medizinischen und beratenden Kontexten – Belastungen für dort untergebrachte Kinder und Familien geschildert. Diese betreffen unter anderem hygienische Bedingungen, gesundheitliche Auswirkungen sowie psychosoziale Belastungen.
Zugleich ist unklar, in welchem Umfang aktuell noch Kinder und Jugendliche vor Ort untergebracht sind bzw. in der jüngeren Vergangenheit untergebracht waren und welche Maßnahmen ggf. bereits ergriffen wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Beschwerdelage zum Interimsstandort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) Billwerder Neuer Deich 2-4 (Bridge Inn) ist der Sozialbehörde und F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) bekannt. Hinweise auf Mängel, Belastungslagen, Unterstützungsbedarfe oder mögliche Kindeswohlgefährdungen werden von allen Beteiligten sehr ernst genommen, geprüft und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten bearbeitet bzw. weiterverfolgt.
Hierzu stehen die Sozialbehörde, F&W, die Hotelbetreiberin bzw. der Hotelbetreiber, das Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie die lokalen Akteurinnen und Akteure aus der Trägerinnen- und Trägerlandschaft und den Stadtteilnetzwerken in engem und regelmäßigem Austausch. Ziel ist es, die Situation fortlaufend zu bewerten, Sachverhalte aufzuklären und bei Bedarf geeignete Maßnahmen abzustimmen.
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Auslastung der örU (Stichtag 30. April 2026: 102,8 Prozent) ist die Nutzung von Hotel- und Hostelkapazitäten noch immer im gebotenen Umfang erforderlich. Hotel- und Hostelstandorte dienen dabei als Kapazitätsergänzung, um die Unterbringung von Personen mit einem Unterbringungsbedarf in örU sicherzustellen, bis eine Unterbringung im örU-Regelsystem möglich ist. Siehe hierzu auch Bürgerschafts-Drs. 22/11535, 22/12737, 23/1092 und 23/2169.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass aufgrund der bestehenden Notwendigkeit der Hotel- und Hostelnutzung neben dem Bridge Inn auch am benachbarten Standort Billwerder Neuer Deich 14 (Hotel International) seitens F&W Kapazitäten zur Interimsunterbringung genutzt werden. Beide Standorte weisen zusammen eine IST-Kapazität von 494 Plätzen bzw. IST-Belegung von 484 Plätzen (Stichtag jeweils 30. April 2026) auf. Ein erheblicher zusätzlicher Teil der Plätze im Hotel International (253 Plätze) wurde vor dem Hintergrund von Sanierungsmaßnahmen bereits Ende Oktober 2025 vollständig abgemietet und leergezogen. Dadurch hat sich die Zahl der in unmittelbarer Nähe untergebrachten Personen im Stadtteil reduziert.
Ungeachtet dessen kann es in Einrichtungen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, im Alltag zu Konflikten, Belastungen und anderen herausfordernden Situationen kommen.
Bei dem Standort Bridge Inn handelt es sich nicht um eine von F&W betriebene Unterkunft. F&W nutzt dort auf vertraglicher Grundlage Hotelkapazitäten zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden. Die Belegung des Standorts erfolgt im Rahmen einer gemischten Unterbringung unterschiedlicher Konstellationen. Der Betrieb der Immobilie verbleibt bei der Hotelbetreiberin bzw. dem Hotelbetreiber. Die Nutzung ist insoweit mit einer privaten oder gewerblichen Hotelanmietung vergleichbar.
Die Verantwortung für Instandhaltung, bauliche Unterhaltung, Reinigungsleistungen, hygienische Standards sowie die Einhaltung einschlägiger Genehmigungs- und Betriebsvorgaben liegt insofern grundsätzlich weiterhin in der Verantwortung der Hotelbetreiberin bzw. des -betreibers.
F&W begleitet die Unterbringung jedoch fortlaufend und wirkt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen darauf hin, dass festgestellte Mängel zeitnah behoben und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Unterbringung dauerhaft gewährleistet werden.
Unabhängig davon ist F&W regelmäßig mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort präsent. Das Mobile Einsatzteam (MET) steht den Bewohnerinnen und Bewohnern als niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. Es nimmt deren Anliegen auf, vermittelt bei Bedarf an zuständige Stellen und greift Hinweise im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten auf.
Wie viele Kinder und Jugendliche waren im Bridge Inn Hotel
a) zum aktuellen Zeitpunkt,
b) zu den jeweiligen Stichtagen der letzten sechs Monate untergebracht? (Bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln.)
Die monatliche Aufschlüsselung der am Standort untergebrachten Kinder und Jugendlichen nach Altersgruppen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Belegung unterliegt laufenden Veränderungen infolge von Zu- und Auszügen sowie Verlegungen innerhalb des örU-Systems.
| Monat (Stichtag jeweils Monatsletzter) | Kinder und Jugendliche – Altersstufe in Jahren | ||||||
| 0-3 | 4-6 | 7-9 | 10-12 | 13-15 | 16-18 | Gesamtanzahl | |
| April 2026 | 11 | 9 | 10 | 8 | 14 | 21 | 73 |
| März 2026 | 12 | 7 | 9 | 8 | 10 | 20 | 66 |
| Februar 2026 | 12 | 7 | 9 | 10 | 8 | 22 | 68 |
| Januar 2026 | 13 | 7 | 8 | 10 | 8 | 21 | 67 |
| Dezember 2025 | 13 | 8 | 8 | 12 | 10 | 22 | 73 |
| November 2025 | 13 | 8 | 9 | 12 | 14 | 20 | 76 |
2. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die aktuellen sowie zurückliegenden Unterbringungsbedingungen vor Ort, insbesondere in Bezug auf
a) hygienische Verhältnisse,
F&W ist im Rahmen der regelmäßigen Präsenz des MET vor Ort – derzeit an vier Tagen pro Woche – sowie durch quartalsweise stattfindenden Standortbegehungen fortlaufend über die Situation am Standort informiert.
Werden hierbei hygienische Mängel festgestellt oder entsprechende Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt, werden diese gegenüber der Hotelbetreiberin bzw. dem -betreiber angezeigt und die Wiederherstellung ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse eingefordert. Die Bearbeitung der festgestellten Mängel wird durch F&W nachverfolgt und im Rahmen weiterer Begehungen überprüft. Gleichwohl bei der Aufrechterhaltung der hygienischen Rahmenbedingungen auch die Mitwirkung der Bewohnenden eine wichtige Funktion hat.
Mit Ausnahme des bekannten Bettwanzenbefalls, siehe Antwort zu 3., liegen bzw. lagen bislang keine Erkenntnisse bei F&W vor, die darauf hindeuten, dass die hygienischen Verhältnisse am Standort nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterbringung entsprechen bzw. entsprachen. Die Situation wird weiterhin im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten begleitet und bewertet.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
b) räumliche Situation,
Der Standort verfügt derzeit über eine SOLL-Kapazität von 250 Plätzen, die sich überwiegend auf 3-Bett-Zimmer verteilen. Die Zimmer sind abgeschlossen, möbliert sowie jeweils mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet.
Ergänzend stehen auf den Fluren Gemeinschaftsküchen mit Kühlschränken zur Selbstversorgung sowie Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
c) kindgerechte Unterbringung?
Im Rahmen der Belegung wird seitens F&W darauf geachtet, familiäre Bedarfe soweit möglich zu berücksichtigen. Kinderbetten werden bei Bedarf durch das Hotel bereitgestellt. Zudem ermöglichen die vorhandenen Gemeinschaftsküchen die Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindnahrung.
Gesonderte Aufenthalts- oder Spielräume für Kinder im Innen- oder Außenbereich des Hotels sind nicht vorhanden. Die Umsetzung von Angeboten und Ausstattungsmerkmalen, wie sie in regulären öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) vorgehalten werden können, ist an Hotel- und Hostelstandorten aufgrund der baulichen und betrieblichen Möglichkeiten in der Regel nicht im gleichen Umfang möglich. Im näheren Umfeld befinden sich mehrere öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitflächen, darunter der Entenwerder Park sowie der Baakenpark mit entsprechenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten.
3. Sind dem Bezirksamt Hinweise auf Schädlingsbefall (insbesondere Wanzen) im Bridge Inn Hotel bekannt?
Wenn ja:
a) seit wann,
b) in welchem Umfang,
c) welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Im Bezirksamt Hamburg-Mitte gingen im Zusammenhang mit der Örtlichkeit am 18.06.2025 sowie erneut am 10.02.2026 und 04.05.2026 Beschwerden über Kakerlaken- bzw. Bettwanzenbefall ein. Der Beschwerde vom 10.02.2026 waren ein ärztliches Attest sowie ein Arztbericht mit geschilderten Symptomen eines Bettwanzenbefalls bei einem Kind beigefügt.
Nach Bekanntwerden entsprechender Meldungen wurde das Hygienemanagement von F&W zur Begutachtung der Situation vor Ort sowie zur fachlichen Unterstützung und Beratung der Hotelbetreiberin bzw. des -betreibers hinzugezogen.
Durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber wurden wiederholt Maßnahmen zur Bettwanzenbekämpfung veranlasst.
Die Durchführung dieser Maßnahmen wurde durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber gegenüber F&W dokumentiert. Darüber hinaus erfolgten ergänzende Vor-Ort-Kontrollen durch Mitarbeitende von F&W sowie anlassbezogen durch das Hygienemanagement von F&W.
4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bewohner*innen vor, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen?
5. Inwieweit wurden Einschätzungen der vor Ort tätigen Ärztin sowie von Beratungsstellen (z. B. Caritas oder andere Träger) in die Bewertung der Situation einbezogen?
Es werden keine systematischen Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der am Standort untergebrachten Personen erhoben, sodass hierzu keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.
Die Einschätzungen der vor Ort tätigen Ärztin sowie der Beratungsstellen wurden durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, aufgenommen und an die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA) weitergeleitet. Darüber hinaus fanden fachliche Austauschrunden zwischen Sozialraummanagement, SFA, Jugendamt und Polizei statt, um die geäußerten Einschätzungen und Behauptungen anhand vorhandener Daten zu prüfen und einzuordnen. Ergänzend wurde ein gesondertes Netzwerktreffen mit Bezirksamt, SFA, F&W, Polizei, den Beratungsstellen sowie der Ärztin durchgeführt, um ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu erhalten und Verantwortlichkeiten zu klären.
Ergänzend wird zu den Ziffern 2. a) verwiesen.
6. Welche psychosozialen Unterstützungsangebote stehen den dort untergebrachten Kindern und Familien zur Verfügung?
Kindern, Jugendlichen und Familien stehen verschiedene psychosoziale Unterstützungsangebote zur Verfügung. Im Rahmen der regelmäßigen Orientierungsberatung durch das MET werden Anliegen der untergebrachten Personen niedrigschwellig aufgenommen. Bei erkennbaren Unterstützungsbedarfen wird einzelfallbezogen auf bezirkliche und bezirksübergreifende Angebote sowie auf spezialisierte Regelstrukturen verwiesen und eine entsprechende Anbindung unterstützt.
Die folgenden Angebote stehen hierfür im Bezirk zur Verfügung:
PARKS für Kinder- offenes Spiel-, Sport und Workshopangebot, Hallo: Verein zur Förderung raumöffnender Kultur e.V.
Bats Kids Bus: Sport, Schwimmen und Bildung, St. Pauli Bats e.V.
Bats Kids Bus: Sport- und Freizeitangebote, St. Pauli Bats e.V.
Mobile Beratung, B+S Soziale Dienste gGmbH
Ergänzend dazu stehen in der nahen Umgebung auch das Haus der Jugend Rothenburgsort, das Spielhaus Traunspark sowie die Elternschule Rothenburgsort für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung.
Darüber hinaus findet seit Mitte April 2026 am Standort das Projekt „Gesundheit und Wohlbefinden“ statt. Das Angebot ist allgemein präventiv ausgerichtet und dient der Förderung gesundheitlicher und psychosozialer Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner. Hierzu gehören unter anderem Entspannungstechniken sowie alltagspraktische Hinweise zur Stärkung des individuellen Wohlbefindens.
7. Welche Schutz- und Kinderschutzkonzepte kommen im Bridge Inn Hotel zur Anwendung und wie wird deren Umsetzung überprüft?
Auch an Hotel- und Hostelstandorten dienen die Grundsätze des F&W-Kinderschutzkonzeptes als Orientierungsrahmen für die Unterbringung und Begleitung von Familien mit Kindern. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde sowie der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung regelmäßig fachlich überprüft und im Hinblick auf Weiterentwicklungen abgestimmt.
Die grundsätzliche Eignung eines Hotel-/Hostelstandorts für die Unterbringung von Familien und Kindern wird regelhaft im Rahmen der vorvertraglichen Prüfung festgestellt. Der Standort Billwerder Neuer Deich 2-4 wurde ebenso durch Mitarbeitende von F&W einschließlich einer F&W-Referentin für Kinderschutz begangen. Kinderschutzrelevante Aspekte wurden dabei anhand des F&W-Kinderschutzkonzeptes geprüft.
Da es sich nicht um eine von F&W betriebene Unterkunft handelt, besteht am Standort kein eigenständiges standortbezogenes Kinderschutzkonzept von F&W.
Mit Abschluss des Vertrages erhalten die Hotels und Hostels einen Anhang, in dem die Grundsätze des F&W-Schutzkonzepts dargelegt sind. In diesem Zusammenhang werden unter anderem wichtige Kontaktmöglichkeiten und Ansprechstellen benannt. Hierzu zählen insbesondere die Kinderschutzhotline des Kinder- und Jugendnotdiensts des Landesbetriebs Erziehung und Beratung, das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie das Beratungsangebot „savîa steps against violence“ der verikom gGmbH.
Bekanntwerdende Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung werden entsprechend der bestehenden Verfahrenswege bewertet und an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksamts Hamburg-Mitte zur Bearbeitung weitergeleitet.
Aktuell wird darüber hinaus bei F&W ein ergänzendes Merkblatt zum Thema Kinderschutz erarbeitet, das dem Hotelpersonal konkrete Hilfestellungen zu Handlungsmöglichkeiten und Ansprechwegen bei kinderschutzrelevanten Fragestellungen geben soll. Das Merkblatt soll standortübergreifend auch für weitere Hotelstandorte unterstützend zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen siehe Antwort zu 2. c).
8. Hat es in den vergangenen Monaten Verlegungen von Familien aus dem Bridge Inn Hotel gegeben?
Wenn ja:
a) aus welchen Gründen,
b) wohin wurden die Familien verlegt,
c) inwiefern standen die Verlegungen im Zusammenhang mit den Unterbringungsbedingungen?
Verlegungen innerhalb der örU sind Bestandteil des regulären Belegungsmanagements und erfolgen aus unterschiedlichen individuellen Gründen. Hierzu zählen insbesondere Veränderungen der Haushaltsgröße durch Familienzuwachs, Familiennachzug, Familienzusammenführungen oder den Auszug einzelner Familienmitglieder, besondere Bedarfe der untergebrachten Personen, wiederholte und/oder erhebliche Verstöße gegen die Haus- und Benutzungsordnung sowie strukturelle Veränderungen im Unterbringungssystem.
Sofern bei einem Auszug weiterhin ein Unterbringungsbedarf besteht, erfolgt eine Anschlussunterbringung innerhalb des örU-Systems. Dabei berücksichtigt F&W bei Verlegungen grundsätzlich bestmöglich bestehende schulische, familiäre und sozialräumliche Bezüge sowie weitere individuelle Bedarfe, um eine möglichst sozialverträgliche Anschlussunterbringung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern.
Die konkrete Zielunterkunft richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Kapazitäten sowie den individuellen Anforderungen des jeweiligen Haushalts. Angesichts der hohen Auslastung der örU (Stichtag 30. April: 102,8 %) lassen sich Verlegungen in Unterkünfte außerhalb des bisherigen Bezirks oder Sozialraums regelmäßig jedoch nicht vermeiden und werden auch als zumutbar eingeschätzt.
Verlegungen von Familien hat es auch vom Standort Billwerder Neuer Deich 2–4 gegeben. Diese erfolgten aus den vorgenannten Gründen. Die Anschlussunterbringung erfolgte entsprechend der jeweils verfügbaren Kapazitäten in Unterkünften im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Ein Zusammenhang zwischen den Verlegungen von Familien und den Unterbringungsbedingungen am Standort bestand nicht.
9. Wie bewertet das Bezirksamt die Situation im Bridge Inn Hotel insgesamt im Hinblick auf mögliche Risiken für das Kindeswohl?
10. Sieht das Bezirksamt Anhaltspunkte dafür, dass zu irgendeinem Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung vorgelegen haben könnte oder aktuell vorliegt?
Wenn ja: welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen?
Der Sozialbehörde, F&W sowie dem Bezirksamt liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass am Standort eine institutionelle oder strukturelle Kindeswohlgefährdung besteht oder bestanden hat. Diese Einschätzung stützt sich auf die regelmäßige Präsenz von F&W vor Ort, den bestehenden Melde- und Interventionswegen bei Verdachtsfällen sowie den Austausch mit beteiligten Akteurinnen und Akteuren im Rahmen der bestehenden Kooperations- und Abstimmungsstrukturen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 2. c) und 7.
11. Welche Rolle spielt Fördern & Wohnen (F&W) in der Bewertung und Steuerung der Unterbringungssituation vor Ort?
F&W übernimmt als Vertragspartnerin des Hotels die zentrale Steuerung der Belegung am Standort. Die Zuweisung von Personen erfolgt grundsätzlich durch die Aufnahme- und Vermittlungsstelle von F&W im Rahmen der aktuellen Gesamtsituation des Zugangsgeschehens und auf Grundlage der aktuellen Kapazitäts- und Belegungsdaten.
Bei der Belegung werden familiäre Konstellationen, geschlechterspezifische Schutz- und Unterstützungsbedarfe sowie weitere individuelle Bedarfe im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der jeweiligen Belegungssituation berücksichtigt. So erfolgt beispielsweise grundsätzlich keine gemeinsame Unterbringung alleinstehender Personen mit Familien.
F&W bewertet die Unterbringungssituation am Standort fortlaufend anhand der Belegungsstruktur, der verfügbaren Kapazitäten sowie der Erkenntnisse aus dem Betrieb. Soweit erforderlich und möglich, werden Anpassungen der Belegung, etwa durch interne Verlegungen am Standort, vorgenommen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 8.
12. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Transparenz herzustellen und die Situation – insbesondere für Kinder und Jugendliche – nachhaltig zu verbessern?
F&W ist mit den lokalen Akteurinnen bzw. Akteuren aus der Trägerinnen- und Trägerlandschaft, Behörden und Stadtteilnetzwerken regelmäßig im Austausch. Dazu zählt insbesondere die Teilnahme von F&W am quartalsweise stattfindenden Runden Tisch Rothenburgsort, bei dem aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Stadtteil sowie Themen im Zusammenhang mit dem Standort Billwerder Neuer Deich 2-4 unter Beachtung der geltenden Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten erörtert werden. Beteiligt sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamts Hamburg-Mitte, der Polizei sowie sozialer und medizinischer Einrichtungen.
Ergänzend bestehen seitens F&W weitere regelmäßige Austauschformate mit den zuständigen Stellen, unter anderem mit dem ASD.
Zudem können Bewohnerinnen und Bewohner sowie externe Akteurinnen bzw. Akteure Rückmeldungen über das F&W-Feedbackmanagement einreichen. Eingehende Hinweise werden seitens F&W geprüft und bearbeitet.
Der regelmäßige Austausch mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren wird fortgeführt und bei Bedarf anlassbezogen mit dem Ziel, Hinweise und Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und die Unterbringungssituation fortlaufend weiterzuentwickeln, angepasst.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
