Antwort: Straßensozialarbeit Hamburg‑Mitte - insbesondere im Bereich St. Georg / Hammerbrook
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1508 Datum: 16.04.2026 |
Beratungsfolge | ||
|---|---|---|
| Gremium | Datum | |
Antwort: Straßensozialarbeit Hamburg‑Mitte - insbesondere im Bereich St. Georg / Hammerbrook (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Die Fraktion Die Linke stellt fest, dass die Lage von Wohnungs- und Obdachloser Menschen sowie Drogengebrauchender Menschen, im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere im Quartier St. Georg, weiterhin prekär ist.
Die Straßensozialarbeit wurde zum 1. Januar 2026 personell reduziert (minus 3,79 Stellen), was nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft Olga Fritzsche die Versorgung und Kontinuität der Hilfe massiv einschränkt. Bereits in diesem Winter sind laut offiziellen Zahlen mindestens 15 obdachlose Menschen in Hamburg gestorben. (Quelle: www.linksfraktion-hamburg.de)
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Die Linke die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) um die Beantwortung folgender Fragen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration wie folgt:
1. Straßensozialarbeit in Hamburg‑Mitte
- Wie viele Stellen in der Straßensozialarbeit sind aktuell für den Bereich des Bezirkes Hamburg-Mitte besetzt?
Im Bezirksamt Hamburg-Mitte werden zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Bereich St. Georg vorgehalten. Die Stellen sind an die Koordinierungsstelle Obdachlosigkeit des Fachamts Gesundheit angebunden und tragen damit zugleich zur sozialräumlichen Vernetzung zwischen dem Hilfesystem sowie weiteren im Bezirk zuständigen Akteurinnen und Akteuren bei.
Derzeit erfolgt seitens der Sozialbehörde keine Finanzierung von Stellen in der Straßensozialarbeit ausschließlich für den Bereich des Bezirks Hamburg-Mitte. Im Zuge der Neukonzeption der Straßensozialarbeit ist jedoch ein Ausbau der bestehenden personellen Kapazitäten vorgesehen. Für den Bezirk Hamburg-Mitte erfolgt über die neue Förderrichtlinie eine Finanzierung von fünf Vollzeitstellen (VZÄ) für aufsuchende Straßensozialarbeit.
Grundlage für die Neukonzeption ist die Studie „Erhebung und Modellentwicklung zur Neukonzeptionierung der Straßensozialarbeit in Hamburg“ der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (https://www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/bericht_strassensozialarbeit_hamburg.pdf). Diese wissenschaftliche Untersuchung enthält eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote der Straßensozialarbeit und der Versorgungslage in den einzelnen Bezirken sowie Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung der Straßensozialarbeit.
In der Studie wurde die Straßensozialarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte als Teil des bestehenden Hamburger Systems detailliert untersucht. Neben den im Rahmen der neuen Förderrichtlinie geplanten Stellen existieren im Bezirk Hamburg-Mitte bereits unabhängig davon tätige Angebote der Straßensozialarbeit. Dazu zählen auch spezialisierte Angebote für Suchtmittelabhängige und Sexarbeiter:innen, aber auch von der Sozialbehörde geförderte überbezirkliche Angebote wie „Visite Sozial“ und „Plata“, die auch im Bezirk Hamburg-Mitte tätig sind.
Laut der Studie zählt der Bezirk Hamburg-Mitte damit auch unabhängig von den im Rahmen der Förderrichtlinie ausgeschriebenen Stellen zu den Bezirken mit der stärksten Ausstattung mit Straßensozialarbeit.
Im Übrigen siehe Anlage zu den Drs. 23/609 und 23/3208.
2. Welche Auswirkungen hat die Reduzierung um 3,79 Stellen auf die Versorgung der Klienten*innen der Straßensozialarbeit in St. Georg / Hammerbrook (Erreichbarkeit, Kontinuität, Fallzahlen, Winterrisiken)?
Die vorübergehende Anpassung auf 3,79 Vollzeitäquivalente insgesamt über alle Bezirke bezogen auf den Teilbereich der bezirklichen Straßensozialarbeit stellt lediglich eine Übergangsphase dar. Demgegenüber steht eine bereits in der Umsetzung befindliche Aufstockung um insgesamt elf VZÄ aus der Förderrichtlinie gegenüber, die durch die überregionale Straßensozialarbeit für erwachsene obdachlose Menschen ergänzt wird.
Diese temporäre Veränderung in Bezug auf die bisher in den Sozialen Beratungsstellen bezirklich verankerten 0,5 Stellen bedeutet ausdrücklich keinen Wegfall von Unterstützung. Die Versorgungslage in Hamburg-Mitte ist weiterhin gut, da bereits zahlreiche bezirkliche, teilweise auch spezialisierte Angebote bestehen, die eine kontinuierliche Straßensozialarbeit sicherstellen. In der Übergangsphase wird die Straßensozialarbeit bedarfsorientiert durch überregional arbeitende, mobile Angebote abgesichert. Dies erfolgt durch das Projekt „Visite Sozial“ sowie das Streetwork-Mobil, die stadtweit flexibel eingesetzt werden und dabei auch auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bedarfsorientiert reagieren können. Diese überbezirklichen Angebote werden im Rahmen der Neukonzeptionierung gezielt gestärkt; beim Projekt „Visite Sozial“ wurde die Personalausstattung bereits von vier auf sechs Vollzeitäquivalente zuzüglich einer Teamleitungsstelle erhöht. Durch die höhere Mobilität dieser Angebote wird sichergestellt, dass alle Bezirke durch Straßensozialarbeit weiterhin erreicht werden.
Die Sozialbehörde steht hierzu im kontinuierlichen Austausch mit den Bezirksämtern, auch mit Blick auf mögliche Veränderungen der Bedarfslagen im Stadtgebiet. Sollten sich relevante Entwicklungen zeigen, werden diese im Rahmen der laufenden Umsetzung der Neukonzeptionierung berücksichtigt. Die derzeitige Reduzierung der Stellen stellt somit lediglich einen Übergangszustand dar, wobei durch die zügig geplante Umsetzung der Förderrichtlinie perspektivisch eine spürbare Aufstockung erfolgt.
3. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um die Straßensozialarbeit in diesem Gebiet ohne weitere Brüche fortzuführen?
Die mit der Neukonzeption Straßensozialarbeit verbundene Förderrichtlinie definiert als Voraussetzung für Zuwendungsempfangende unter anderem nachgewiesene Expertise auf dem Gebiet der Obdach- und Wohnungslosenhilfe. Die Projekte der Zuwendungsempfangenden müssen dabei auf der Grundlage der Konzeption „Verstärkt, vernetzt und präsent: Lebenslagenverändernde Perspektiven der Straßensozialarbeit und flankierende Hilfen für obdachlose Menschen in Hamburg“ vom 4. Juni 2025 sowie den trägereigenen Konzepten zur Umsetzung dieses Rahmenkonzeptes und unter Bezugnahme zu den bestehenden trägereigenen Standards arbeiten.
Der Aufbau und Erhalt tragfähiger Beziehungen zu obdachlosen Menschen ist integraler Bestandteil der Arbeit. Die Neukonzeption zielt daher darauf ab, zeitnah durch eine aktivierende und beharrliche Ansprache eine Lebenslagenveränderung bei den obdachlosen Personen zu erwirken und einen langfristigen Verbleib auf der Straße zu vermeiden. Der erforderliche Beziehungsaufbau und -erhalt mit den Betroffenen sind hierbei wichtige Voraussetzungen, die durch die fachliche Expertise der Straßensozialarbeitenden und den Rückgriff auf etablierte Netzwerke beziehungsweise Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Regeldiensten und Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Obdach- und Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe und der Jugendhilfe erreicht werden. Eine gute, insbesondere regionale Vernetzung, mit staatlichen und nicht staatlichen Akteur:innen ist Voraussetzung für die Tätigkeit und Grundlage adressaten- und zielgerichteter Hilfen.
Darüber hinaus hat das Diakonische Werk die Straßensozialarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte auch nach Dezember 2025 nach Auslaufen der staatlichen Zuwendungsförderung ununterbrochen fortgeführt. Zu den hierauf bezogenen Perspektiven für das Jahr 2026 sind die Gespräche und Planungen zwischen Träger und Sozialbehörde noch nicht abgeschlossen.
4. Wie viele Bewerbungen lagen für die neu ausgeschriebenen Stellen vor, welche Träger wurden ausgewählt, und warum wurden ggf. nur wenige Bewerbungen angenommen?
Im Rahmen der zum 14. November 2025 beendeten Antragsfrist der veröffentlichten Förderrichtlinie zur Neukonzeption der Straßensozialarbeit sind zwei Bewerbungen eingegangen. Im Anschluss an diese Antragsfrist wurden die vorliegenden Bewerbungen von der Sozialbehörde gesichtet und geprüft. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zur voraussichtlichen Dauer des Prüfverfahrens sowie zur Mitteilung der seitens der Bewilligungsbehörde getroffenen Entscheidungen sind derzeit nicht möglich. Die Sozialbehörde hatte dabei keinen Einfluss auf die Antragstellung.
Dateien
- Drucksachendokument
PDF-Datei (109 KB)
