Antwort: Stand der Umsetzung der Taubenversorgung und des Projekts Taubenschläge im Bezirk Hamburg-Mitte
| Kleine Anfrage nach § 24 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1909 Datum: 13.08.2026 |
Beratungsfolge | ||
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Antwort: Stand der Umsetzung der Taubenversorgung und des Projekts Taubenschläge im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller:innen: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Vor dem Hintergrund der von der Bürgerschaft bereitgestellten Mittel zur Einrichtung betreuter Taubenschläge im Bezirk Hamburg-Mitte sowie des fortbestehenden Handlungsbedarfs im Umgang mit Stadttauben fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Wie ist der aktuelle Stand der Suche nach geeigneten Grundstücken bzw. Standorten für die geplanten Taubenschläge im Bezirk Hamburg-Mitte?
Die Prüfung geeigneter Standorte für die geplanten Taubenschläge im Bezirk Hamburg-Mitte ist weiterhin Gegenstand laufender Abstimmungen. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Optionen betrachtet und hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. Die Klärung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen ist noch nicht in allen Punkten abgeschlossen.
2. Mit welchen Eigentümerinnen, Unternehmen oder sonstigen Akteurinnen aus dem Immobilienbereich wurden hierzu bislang Gespräche geführt, seit wann finden diese statt und wie ist jeweils der aktuelle Stand (z. B. laufende Gespräche, fortgeschrittene Verhandlungen, Vertragsabschluss)?
Zu konkreten Inhalten, Beteiligten oder Verhandlungsständen können aus Gründen der Vertraulichkeit keine weitergehenden Angaben gemacht werden.
3. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Ausschreibung der Einrichtung und Betreuung der geplanten Taubenschläge?
Die Ausschreibung für die Einrichtung und den Betrieb der Taubenschläge wird zeitnah veröffentlicht. Ein Vergabeverfahren wurde bislang noch nicht eingeleitet.
4. Wann ist nach derzeitiger Planung mit dem Beginn der Ausschreibungen zu rechnen? Falls ein Zeitplan derzeit nicht benannt werden kann, aus welchen Gründen verzögert sich das Verfahren?
Ein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der Ausschreibung kann derzeit noch nicht benannt werden.
5. Sind die von der Bürgerschaft bereitgestellten Haushaltsmittel weiterhin vollständig an das Projekt gebunden? Falls ja, wie lange stehen diese Mittel noch zur Verfügung? Falls nein, welche Auswirkungen haben Verzögerungen auf die Finanzierung des Projekts?
Die durch die Bürgerschaft bereitgestellten Mittel stehen grundsätzlich weiterhin zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme erfolgt entsprechend dem Fortschritt des Projekts durch die zuständigen Bezirksämter. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und nach Mittelabruf.
6. Welche Stelle beziehungsweise welche Organisationseinheit im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist für die Umsetzung des Projekts verantwortlich? Mit welchen personellen Ressourcen (z. B. Stellenanteilen) wird das Projekt bearbeitet und welchen Zeitplan verfolgt das Bezirksamt für dessen Umsetzung?
Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Bezirksamt Hamburg-Mitte unter Einbindung der fachlich zuständigen Organisationseinheiten sowie unter Beteiligung externer Partner. Für die Betriebsführung ist eine Einbindung der Stadtreinigung Hamburg AöR vorgesehen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen. Weitergehende Angaben sind derzeit nicht angezeigt.
7. Ist vorgesehen, Organisationen mit praktischer Erfahrung im Betrieb betreuter Taubenschläge – insbesondere den Hamburger Stadttauben e. V. – in die Planung, Ausschreibung oder den späteren Betrieb der Taubenschläge einzubeziehen? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, warum nicht?
Im bisherigen Verlauf wurden Gespräche mit verschiedenen Vereinen, Initiativen sowie weiteren fachkundigen Stellen geführt. Darüber hinaus erfolgte ein Austausch mit externen Expertinnen und Experten sowie anderen Kommunen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Projektbearbeitung ein. Eine konkrete Ausgestaltung der Einbindung im weiteren Verfahren bleibt den noch ausstehenden Verfahrensschritten vorbehalten.
8. Welche Maßnahmen zur Information und Einbindung von Anwohnerinnen, Gewerbetreibenden und Besucherinnen sind im Zusammenhang mit der Einrichtung der Taubenschläge vorgesehen?
Informationen zu der Errichtung der Taubenschläge, beispielsweise Zeitplan und Standort, werden mit der Öffentlichkeit geteilt, sobald sie konkret vorliegen. Zudem plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte Schilder mit Informationen an den entsprechenden Standorten sowie eine Informationskampagne.
9. Ist die Benennung einer Projektverantwortlichen beziehungsweise eines Projektverantwortlichen oder einer öffentlich sichtbaren Ansprechperson für das Projekt vorgesehen?
Ja, an den Standorten wird zu gegebener Zeit ein Kontakt für Rückfragen und Rückmeldungen hinterlegt.
10. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und des Umgangs mit Stadttauben sind im Bezirk Hamburg-Mitte geplant? Sind insbesondere Auffang- oder Pflegestellen für kranke oder verletzte Stadttauben, weitere betreute Taubenschläge oder andere Maßnahmen zur tierschutzgerechten Versorgung und Populationskontrolle vorgesehen?
Der Umgang mit Stadttauben ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte ein wichtiges Anliegen. Dabei sind sowohl der Tierschutz als auch die Interessen der Stadtgesellschaft zu berücksichtigen. So werden sämtliche Maßnahmen, wie auch die Errichtung der Taubenschläge, unter dem Aspekt des Tierschutzgesetzes betrachtet. Mehrere Hamburger Tierschutzvereine, z. B. der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) oder die Initiative Hamburger Stadttauben e.V. betreiben Pflegestellen für verletzte oder kranke Stadttauben. Diese kümmern sich um die Erstversorgung, tierärztliche Behandlung und, wenn möglich, auch um die Wiederauswilderung. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem Bezirksamt die Information der Öffentlichkeit zu dem Thema Fütterung von Stadttauben. Hierzu finden u. a. gezielt Ansprachen vor Ort und eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung AöR statt. Nach § 3 der Verordnung zum Schutz öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen ist das Füttern von Tauben im öffentlichen Raum in Hamburg verboten und kann mit einem Bußgeld verfolgt werden. Die übermäßige Fütterung der Stadttauben führt zu einer unnatürlichen Ansammlung vieler Tiere auf engem Raum. So können sich Krankheiten und Parasiten schneller ausbreiten. Auch falsches Futter, z. B. Brot, ist für Tauben ungeeignet und kann zu Mangelernährung führen. Personen, die den Stadttauben helfen möchten, sollten sich beispielsweise bei Tierschutzvereinen engagieren. Weitere Maßnahmen sind aktuell vom Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht geplant.
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