Antwort: Entwicklung von Straftaten, insbesondere geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung, und Schutz-, Präventions- und Unterstützungsstrukturen im Zeitraum 2024-2026 in HH-Mitte
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1581 Datum: 08.05.2026 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Entwicklung von Straftaten, insbesondere geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung, und Schutz-, Präventions- und Unterstützungsstrukturen im Zeitraum 2024-2026 in Hamburg-Mitte (insbesondere St. Pauli und St. Georg) (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt sowie Belästigung beeinträchtigen insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen im öffentlichen Raum und Nachtleben erheblich.
Die Konzentration solcher Vorfälle in stark frequentierten Bereichen wie St. Pauli und St. Georg sowie bestehende Defizite bei Schutz- und Unterstützungsstrukturen machen eine differenzierte, geschlechtersensible Betrachtung und politisches Handeln dringend erforderlich.
Wir fragen die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Gesundheit und Soziales sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte daher:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), der Behörde für Kultur und Medien
(BKM) und der der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) wie folgt:
BIS
Vorbemerkung:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden.
Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung / Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Bei der Berechnung der Tatverdächtigen (TV) wird in der PKS eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen. Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Wird ein TV mit zwei verschiedenen Delikten registriert, wird er für das jeweilige Delikt als TV gezählt. Für TV insgesamt wird er dagegen nur einmal gezählt.
Daten zu Opfern werden in der PKS nur bei Delikten erfasst, für die im Straftatenkatalog eine Opfererfassung vorgesehen ist. Nach der bundeseinheitlich geltenden PKS-Richtlinie betrifft dies grundsätzlich Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung).
Im Gegensatz zur „Echttäterzählung“ der TV in der PKS handelt es sich bei der Opfererfassung um sogenannte „Opferwerdungen“, d. h., wenn eine Person im Laufe eines Jahres mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, wird sie auch mehrfach in der PKS erfasst. Daten zum Opfer werden nicht auf Basis der Fälle, sondern auf Basis der Erfassungen der Opferwerdungen ausgewertet. Eine Verknüpfung mit Fallzahlen ist nicht möglich.
Die Zahl der Opfer kann nicht in Relation zu den Fallzahlen gesetzt werden, da mehrere Opfer zu einem Fall erfasst worden sein können.
Die Tatörtlichkeit „öffentlicher Raum“ setzt sich nur aus den Tatörtlichkeiten „öffentlicher Park/Grünanlagen“ (Zahl aus Tabelle 170-0600) und „sonstige Straßen, Wege oder Plätze (ohne Park, Grünanlage, Verkehrseinrichtung, -bereich)“ (Zahl aus Tabelle 170) zusammen. Tatörtlichkeiten wie Verkehrseinrichtungen/Verkehrsbereich (z. B. Bahnhof) werden nicht berücksichtigt. Wesentliches Merkmal für den öffentlichen Raum ist, dass dort kein Hausrecht ausgeübt werden kann.
Auswertungen zu Opferwerdungen und zu Tatörtlichkeiten auf der Ebene der Bezirke und Stadtteile bedürfen einer Sonderauswertung. Darüber hinaus werden Opferdaten auch für Hamburg gesamt standardisiert lediglich für das Halbjahr und das ganze Jahr generiert, sodass für das 1. und 3. Quartal eine Sonderauswertung erfolgen muss. Diese Sonderauswertungen können nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft der PKS auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Validität wird das Jahr 2026 als Vierteljahreszahl (Januar bis März) abgebildet.
Aus Hass und Diskriminierung begangene frauen- und queerfeindliche Straftaten werden der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet und bei der für die Sachbearbeitung zuständigen Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7) im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) im Phänomenbereich Hasskriminalität erfasst. Zur Erfassung von Straftaten der PMK sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/3165. Für die hierzu in der Anlage 2 dargestellten Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des KPMD-PMK als Recherchegrundlage herangezogen worden.
Die Kriminalitätsentwicklung der Jahre 2024/2025 ist zum Teil der Veröffentlichung der PKS und ergänzend der Veröffentlichung des Stadtteilatlasses für das Jahr 2025 im Internet zu entnehmen:
Im Übrigen hat sich der Senat im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen regelmäßig u.a. zu den Maßnahmen der Polizei geäußert, etwa in den Bürgerschafts-Drs. 23/2027, 23/3209, 22/17794, 22/11512, 22/13987, 22/16934, 23/1922 und 23/1923.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:
Sozialbehörde
Vorbemerkung:
Prävention und Intervention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfolgen in Hamburg in einem gesamtstädtischen Ansatz. Alle Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen, die durch die für Soziales zuständige Behörde gefördert werden, arbeiten bezirksübergreifend. Die Beantwortung der zu der Gewaltschutz- Landschaft gestellten Fragen erfolgt deshalb für Hamburg insgesamt und nicht ausschließlich für den Bezirk Hamburg-Mitte.
I. Entwicklung der Kriminalität
- Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2024 sowie im bisherigen Jahr 2025 und 2026 in Hamburg insgesamt registriert?
(Bitte nach Deliktgruppen aufschlüsseln.)
- Wie viele Straftaten wurden im gleichen Zeitraum im Bezirk Hamburg-Mitte registriert? (Differenziert nach Deliktgruppen und Jahren.)
- Wie viele Straftaten wurden 2024–2026 in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg registriert?
BIS zu den Fragen Nr. 1-3:
Für den Zeitraum Januar bis März 2026 beträgt die Anzahl der erfassten Straftaten im Stadtteil St. Pauli 2.918 und im Stadtteil St. Georg 7.773 Fälle.
Darüber hinaus siehe Anlagen 1 und 2., im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4. Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung (inkl. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und weitere einschlägige Delikte) wurden 2024–2026
a) in Hamburg insgesamt,
b) im Bezirk Hamburg-Mitte,
c) in St. Pauli und St. Georg registriert?
BIS:
Siehe Anlagen 2 und 3., im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5. Wie verteilen sich Betroffene und Tatverdächtige nach Geschlecht, Alter und ggf. Beziehung zueinander?
BIS:
Siehe Anlage 2 sowie Anlagen 4 bis 6.
Darüber hinaus werden die erfragten Daten zu Geschädigten im KPMD-PMK nicht gespeichert. Zu Tatverdächtigen werden im KPMD-PMK Altersangaben nicht und Angaben zum Geschlecht erst seit dem 1. Januar 2025 statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
6. Wie haben sich die Fallzahlen im Vergleich zu 2023 entwickelt?
BIS:
Siehe Anlagen 1 bis 3., im Übrigen siehe Vorbemerkung.
7. Welche Erkenntnisse liegen zu Tatorten (öffentlicher Raum, Gastronomie/Nachtleben, ÖPNV, private Wohnungen) insbesondere in St. Pauli und St. Georg vor?
BIS:
Die Tatörtlichkeiten „Gastronomie/Nachtleben“, „ÖPNV“ und „private Wohnungen“ sind in dieser Form in der PKS nicht enthalten. Für die Beantwortung der Anfrage wurden die nachstehend aufgeführten Tatörtlichkeiten gemäß PKS beigezogen:
Gastronomie/Nachtleben: Gaststätte (Zahl aus Tabelle 170-0400)
ÖPNV: Verkehrsmittel im ÖPV (Zahl aus Tabelle 170-0700)
Private Wohnungen: Wohnung (Zahl aus Tabelle 170)
Siehe hierzu Anlage 7., im Übrigen siehe Vorbemerkung.
8. Welche Erkenntnisse bestehen zu Tatzeiten (Tageszeiten/Wochentage) und Häufungen?
BIS:
Siehe Vorbemerkung.
9. Wie hoch ist die Aufklärungsquote dieser Delikte 2024–2026 (differenziert nach Gebiet und Deliktart)?
BIS:
Siehe Anlagen 1 bis 3., im Übrigen siehe Vorbemerkung.
10. Welche Erkenntnisse liegen zu Fällen von geschlechtsspezifischer Belästigung unterhalb der Strafbarkeit (Catcalling, verbale Übergriffe) vor, insbesondere im öffentlichen Raum und Nachtleben?
BIS:
Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht statistisch auswertbar erhoben.
II. Schutz, Prävention und Awareness
11. Welche konkreten Schutzvorkehrungen bestehen derzeit im öffentlichen Raum im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung?
(Bitte differenziert nach Polizeipräsenz, Ordnungskräften, Beleuchtung, städtebaulichen Maßnahmen, Videoüberwachung.)
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steuert das Projekt Sozialraumläufer. Die Sozialraumläuferinnen und Sozialraumläufer sind etablierte Ansprechpersonen im Sozialraum rund um den Hauptbahnhof und bilden einen wichtigen Lückenschluss zwischen ordnungsrechtlichen und sozialen Maßnahmen und der Straßensozialarbeit. Als sichtbare Ansprechpersonen für die Klientel vor Ort sowie für Passantinnen, Passanten und Nachbarschaft sprechen sie Menschen bei Fehlverhalten (bspw. offener Drogenkonsum oder öffentliches Urinieren) an und verweisen auf entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote. Durch ihre roten Westen sind die Sozialraumläufer für alle auffällig und klar erkennbar. Sie sind für alle Menschen im Einsatzgebiet ansprechbar und erhöhen somit auch das Sicherheitsgefühl für Passanten und Passantinnen sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Das Einsatzgebiet der Sozialraumläufer wird stetig evaluiert und angepasst. Ein Fokus liegt auf den Flächen rund um das Drob Inn (August-Bebel-Park, Carl-Legien-Park am Museum für Kunst und Gewerbe, Besenbinderhof), zusätzlich haben die Sozialraumläufer insbesondere Kindertagesaufenthaltsstätten, Schulen oder Spielplätze in St. Georg im Blick.
12. Welche besonderen Maßnahmen werden in St. Pauli und St. Georg - insbesondere Reeperbahn/Nachtleben - umgesetzt?
13. In welchem Umfang sind Awareness-Strukturen und -Teams etabliert, auch im Nachtleben? (z. B. Safer Space, Anlaufstellen, Awareness-Teams)
14. Gibt es feste oder mobile Anlaufstellen für Betroffene im öffentlichen Raum und Nachtleben (Reeperbahn)? Bitte Details zu Standort, Öffnungszeiten und Trägerschaft angeben.
15. Inwieweit arbeiten Behörden mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, Clubs, Veranstaltern und sozialen Trägern zusammen, um Awareness und Prävention zu stärken?
Sozialbehörde:
Siehe Drs. 22/15843, 23/2722.
16. Welche Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen bestehen für Personal im Nachtleben (Polizei und Sicherheitsdienste), insbesondere im Umgang mit Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt?
17. Welche Erkenntnisse liegen zur Wirksamkeit bestehender Schutz- und Awarenessmaßnahmen vor?
Sozialbehörde:
Siehe Drs. 22/15828.
18. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um in stark frequentierten Bereichen wie Reeperbahn die Sicherheit und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung zu erhöhen?
BIS zu den Fragen 11-18:
Die Polizeikommissariate (PK) stehen allen Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr für Anliegen u.a. im Zusammenhang mit sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung offen.
Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen grundsätzlich alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dabei werden die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen erlangten Erkenntnisse bewertet und die gewonnenen Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von zukünftigen Einsätzen berücksichtigt. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, um auch den in Rede stehenden Deliktsphänomenen präventiv zu begegnen.
Die Polizei führt im Bereich des Vergnügungsviertels St. Pauli, im Umfeld des Hauptbahnhofs sowie am Hansaplatz präventive Videoüberwachungen durch und hält zudem eine Einsatzkonzeption zur Bewältigung von Einsatzlagen im Phänomenbereich sexualisierter Gewalt durch Personengruppen in Menschenmengen vor. Zu den konkreten Inhalten wird aus polizeitaktischen Erwägungen grundsätzlich keine Auskunft erteilt.
Die kultur- und geschlechtersensiblen Anforderungen an den Polizeiberuf werden im Rahmen der polizeilichen Ausbildungsgänge ausführlich thematisiert. Daneben nutzen die Bediensteten der Polizei auch Fortbildungsangebote des Landesbetriebs Zentrum für Aus- und Fortbildung sowie den persönlichen Austausch, um Erfahrungen zu reflektieren und das Bewusstsein für die Thematik zu stärken. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden in Dienstunterrichten für dieses Thema sensibilisiert.
Die Beamtinnen und Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes pflegen im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung einen engen Austausch zu den im Bezirk Hamburg-Mitte ansässigen Bars, Clubs sowie weiteren Akteuren des öffentlichen Lebens.
Die beiden Ansprechpersonen der Polizei (Cops4Q), die sowohl im eigenständigen Kontakt zur Szenegastronomie in St. Pauli und St. Georg stehen als auch anlassbezogen hinzugezogen werden können, stehen den Mitgliedern der LSBTI*-Communities für Beratungsanliegen mit polizeilichem Bezug sowie für die Anzeigenaufnahme zur Verfügung (zum Angebot der Cops4Q: www.polizei.hamburg/lsbti/).
Darüber hinaus steht die Polizei im Austausch mit verschiedenen Stakeholdern, beispielsweise mit dem in der Prostitutionsberatung tätigen „Café Sperrgebiet“ der Diakonie Hamburg. Seit November 2018 gibt es in Hamburg außerdem eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.). Zudem sind die Leitung des PK 15 (St. Pauli) sowie die Beamtinnen und Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes seit April 2025 im Kontakt mit dem „Clubkombinat“ als verantwortliche Organisatoren für das Projekt „wtf - what the fear“, welches sich u.a. für die Sensibilisierung für Gewalt- und Diskriminierungsformen im Nachtleben einsetzt. Ziel ist es, mögliche Schnittstellen auszuloten und ggf. zukünftig präventiv-polizeilich zu unterstützen.
Nicht zuletzt stehen der Polizei und dem Amt für Migration - dort insbesondere der Abteilung für Angelegenheiten der Erstaufnahme sowie der für zentrale Ausländerangelegenheiten - verschiedene Netzwerkpartner und Fachberatungsstellen zur Verfügung, die im Einzelfall eingebunden werden können. Exemplarisch seien in diesem Zusammenhang Intervento (proaktive Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) bzw. Savia (Unterstützung und Beratung bei Gewalt gegen Geflüchtete) aber auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen sowie die Hamburger Frauenhäuser genannt.
Die Fragestellungen tangieren zudem die Zuständigkeiten der Sozialbehörde, der Behörde für Kultur und Medien sowie des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, sodass darüber hinaus dorthin verwiesen wird.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
19. Inwiefern werden Betreiber*innen von Clubs, Bars und Veranstaltungsorten, die im Rahmen von städtischer Organisation oder Förderung durch Hamburg oder den Bezirk Hamburg-Mitte stattfinden, verpflichtet oder unterstützt, Awareness-Konzepte umzusetzen?
Bitte darstellen: Vorgaben bei Genehmigung/Förderung, verpflichtende Konzepte, Mindeststandards.
Sozialbehörde:
Siehe Drs. 22/15828.
20. Welche Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen bestehen bei städtisch geförderten Veranstaltungen für Personal (Türsteher*innen, Sicherheitsdienste, Barpersonal), insbesondere im Umgang mit Belästigung, Grenzverletzungen und geschlechtsspezifischer Gewalt? Bitte darstellen: Pflicht, Inhalte, Durchführende, Kontrolle.
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
III. Strukturelle Rahmenbedingungen und Versorgung
21. Welche Auswirkungen haben bundesweite Kürzungen bzw. die unzureichende Ausstattung des Fonds Sexueller Missbrauch auf Unterstützungsangebote im Bezirk Hamburg-Mitte?
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
22. In welchem Umfang können Betroffene im Bezirk Hamburg-Mitte Leistungen aus dem Fonds in Anspruch nehmen? Bitte auch Zugangshürden darstellen.
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
23. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg und speziell im Bezirk Hamburg-Mitte?
24. In welchen Bereichen bestehen Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention (Schutz, Prävention, Strafverfolgung, Koordinierung)?
BIS zu den Fragen 23 – 24:
Die mit der Istanbul-Konvention verbundenen Forderungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt haben in der Gewaltschutzstrategie des Senats ihren Niederschlag gefunden. Sie wurden in der von der Sozialbehörde initiierten Fachdialogreihe „Gewalt gegen Frauen“ weiter konkretisiert. Die Polizei leistet hierzu einen Beitrag, indem u.a.
- Fälle von häuslicher Gewalt bzw. Beziehungsgewalt durch speziell fortgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bearbeitet werden,
- die Daten von gewaltbetroffenen Personen an die Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt und Stalking „intervento“ sowie
- die Daten von gewaltausübenden Personen seit Beginn des Jahres 2026 an die beim Hamburger Gewaltschutzzentrum angegliederte Täter-Beratungsstelle „BeTa“ übermittelt werden.
Darüber hinaus erheben die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit konkrete Umsetzungsbedarfe im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese zielt auf eine Stärkung des Opferschutzes sowie erweiterte Anforderungen an die Ermittlungs- und Schutzpraxis der zuständigen Behörden ab und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten der Sozialbehörde, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung verwiesen.
Sozialbehörde
In dem Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen von Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Opferschutzkonzept), Bürgerschafts-Drs. 20/10994, hat der Senat umfangreich zu den Umsetzungsständen der in dem Opferschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen berichtet und dabei sowohl zu erfolgten als auch noch ausstehenden Umsetzungsbedarfen Stellung genommen. Auf diesen Bericht wird verwiesen, siehe Drs. 21/19677. In der Konsequenz wurden in den Jahren 2021 und 2022 mehrere Fachdialoge durchgeführt, an denen Expertinnen und Experten aus über 100 Hamburger Einrichtungen und Institutionen beteiligt waren. Die jeweils erarbeiteten Ergebnisse sind anschließend in das im Jahr 2024 veröffentlichte neue „Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der Istanbulkonvention in Hamburg“ eingeflossen, das nun die strategische Grundlage des Gewaltschutzes in Hamburg für die kommenden Jahre darstellt, siehe Drs. 22/15828.
Zusammengefasst basiert der Gewaltschutz in Hamburg bereits heute auf einem breit aufgestellten Fundament. Dazu gehören eine gut vernetzte und kooperierende Gewaltschutz-Hilfelandschaft sowie ein ausdifferenziertes Schutz- und Unterstützungssystem. Dieses berücksichtigt auch die Belange von Kindern, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalttaten wurden. Hinzu kommen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, die sich auf unterschiedlichen Ebenen gegen Gewalt und deren Ursachen engagieren. Ergänzt wird dies durch staatliche Regelstrukturen, die den Gewaltschutz zunehmend interdisziplinär und behördenübergreifend gestalten und umsetzen.
Gleichzeitig hat der Umsetzungsbericht auch ergeben, dass es Arbeits- und Handlungsfelder gibt, die in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig bearbeitet werden müssen. Dies sind insbesondere die Weiterentwicklung des Hilfesystems für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen sowie die Ausweitung der im Opferschutzkonzept 2014 beschriebenen Ansätze auf neue Gewaltausprägungen bzw. neue Betrachtungen von Gewaltformen, z.B. im Bereich der digitalen Gewalt.
BSFB:
Zur flächendeckenden Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird zudem die Erarbeitung eines behördenübergreifenden Maßnahmenplanes geprüft.
BJV zu den Fragen 23 – 24:
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz war aktiv an dem von der Sozialbehörde initiierten Fachdialog und an der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg beteiligt. Aktuell wird – ebenso wie in weiteren Fachbehörden – geprüft, ob sich aus der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiterer Umsetzungsbedarf ergibt.
Die strafrechtliche Verfolgung von geschlechtsspezifisch gegen Mädchen und Frauen gerichteter Gewalt findet bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ganz überwiegend in Sonderabteilungen statt, bei denen eine besondere Sachkunde einerseits für die deliktsspezifischen Besonderheiten und Ermittlungsmöglichkeiten, andererseits auch für den sensiblen Umgang mit den Verletzten dieser Straftaten besteht. Dieser durch die Spezialisierung gewonnene hohe Standard wirkt sich sowohl auf die Ermittlungstätigkeit als auch auf den Umgang mit den Verletzten aus. Das Landgericht Hamburg hat – beginnend mit dem Geschäftsverteilungsplan 2026 – spezialisierte Strafkammern für die Verfolgung von Sexualdelikten errichtet. Die Richterinnen und Richter, die in diesen Spezialkammern tätig sind, werden mit einem besonderen Fortbildungsangebot unterstützt. Auch dadurch wird ein besonders sensibler Umgang mit den Verletzten dieser Delikte gewährleistet.
25. Wie viele Plätze in Frauenhäusern stehen aktuell in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung?
Sozialbehörde:
Hamburg verfügt über 261 Plätze in Frauenhäusern und aktuell vier Plätze in Schutzwohnungen für Frauen, sowie drei Schutzplätze für Männer.
26. Wie hoch ist die Auslastung und wie viele Frauen mussten 2024–2026 abgewiesen werden?
Sozialbehörde:
Die für Soziales zuständige Behörde veröffentlicht jährlich zum 30. September Daten und Fakten zum Opferschutz in Hamburg im Fact-Sheet Opferschutz, Daten und Fakten - Factsheet Opferschutz Hamburg - hamburg.de
Im Jahr 2025 lag die Auslastungsquote der Hamburger Frauenhäuser bei 92,20 %. In den Frauenhäusern lebten 597 Personen, 300 Frauen und 297 Kinder.
Da die Aufnahme über die Zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser erfolgt, wird keine Frau abgewiesen.
27. Welche Maßnahmen wurden zur Kapazitätserhöhung von Frauenhäusern/Schutzunterkünften ergriffen?
Sozialbehörde:
Die Anzahl an Schutzplätzen wurde in den letzten zehn Jahren um 36% gesteigert, von 194 Plätzen im Jahr 2015 auf 261 Schutzplätze im Jahr 2025. Die Erhöhung wurde insbesondere durch die Eröffnung des sechsten Hamburger Frauenhauses mit 32 Plätzen im Jahr 2020 und durch die Eröffnung des siebten Hamburger Frauenhauses als spezielle Schutzunterkunft für psychisch kranke Frauen mit elf Plätzen erreicht. Darüber hinaus wurden die Platzkapazitäten der zentralen Notaufnahme erhöht und durch Umbaumaßnahmen in einzelnen Häusern weitere Plätze gesichert.
28. Welche Planungen bestehen, um den Bedarf an Schutzplätzen - insbesondere für Frauen und weitere geschlechtsspezifisch betroffene Gruppen - künftig zu decken?
Sozialbehörde:
In Umsetzung des durch den Bund verabschiedeten Gewalthilfegesetzes wird derzeit eine Bestandsermittlung, Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung erstellt. Diese ist bis zum 31. Dezember 2026 fertigzustellen und wird sich unter anderem auch mit dem Ausbau an Schutzplätzen befassen.
29. Inwieweit entspricht die Versorgung den Vorgaben der Istanbul-Konvention (Plätze pro Einwohnerinnenzahl)? In Hamburg Mitte?
Sozialbehörde:
Im Zusammenhang mit der Istanbulkonvention werden verschiedene Quoten angeführt. Die Istanbulkonvention macht hier keine starren, rechtlich bindenden Vorgaben, sondern formuliert einen Orientierungsrahmen, nach dem sich die Versorgung mit Schutzplätzen am Bedarf ausrichten soll. Dieser Bedarf ist allerdings vielschichtig. Die Bereitstellung von Frauenhausplätzen ist dabei ein wichtiger Aspekt, der jedoch nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit anderen erforderlichen Maßnahmen betrachtet werden muss. Um die Verfügbarkeit der existierenden Frauenhausplätze in akuten Notsituationen zu sichern, ergreift der Senat bereits zahlreiche Maßnahmen, um u.a. die Verweildauer der Frauen und Kinder in den Häusern so kurz wie möglich zu halten. Diese Anstrengungen werden weiterhin fortgeführt und nötigenfalls im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten verstärkt. Zu der derzeitigen Bedarfsermittlung siehe Antwort zu Frage 28.
30. Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wurden seit 2024 für Prävention, Beratung und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Hamburg-Mitte bereitgestellt?
BIS:
Aus dem Haushaltsbudget der Polizei Hamburg wurden keine zusätzlichen Mittel im Sinne der Fragestellung bereitgestellt.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten der Sozialbehörde sowie der Behörde für Kultur und Medien verwiesen.
Sozialbehörde:
Für das Jahr 2025 11.879 Tsd. Euro, für das Jahr 2026 12.679 Tsd. Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
BKM:
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) unterstützt mit dem Projekt „tba (to be aware) continues“ Awarenessarbeit im Nachtleben mit 76.314,00 € in 2025 und 69.998,00 € in 2026. In 2025 wurde das Vorhaben um das Teilprojekt „wtf – what the fear“ mit Mitteln der Sozialbehörde (15.500,00 €) und dem Bezirk Mitte (500,00 €) erweitert. In das Teilprojekt „wtf – what the fear“ sind keine Haushaltsmittel der BKM eingeflossen.
31. Wie stellt der Senat sicher, dass ausreichend niedrigschwellige, geschlechtersensible Angebote insbesondere für Frauen, queere Personen und Migrant*innen in Hamburg-Mitte existieren?
BIS:
Siehe Antworten zu den Fragen 11, 23, 24, sowie Vorbemerkung.
Sozialbehörde:
Die Angebote des Gewaltschutzes in Hamburg stehen allen Gewaltbetroffenen gleichermaßen zur Verfügung. Alle Einrichtungen im Opferschutz verfolgen einen niedrigschwelligen Zugang. Zu der derzeitigen Bedarfsplanung siehe Antwort zu Frage 28.
Dateien
- Drucksachendokument
PDF-Datei (151 KB) - Anlage1Uebersicht.pdf
PDF-Datei (184 KB) - Anlage2KPMD-PMK.pdf
PDF-Datei (155 KB) - Anlage3Sexualstraftaten.pdf
PDF-Datei (182 KB) - Anlage4Opfer-TV-Beziehung.pdf
PDF-Datei (276 KB) - Anlage5Opfer-Alter-Geschlecht.pdf
PDF-Datei (271 KB) - Anlage6TV-Alter-Geschlecht.pdf
PDF-Datei (247 KB) - Anlage7Tatoertlichkeit.pdf
PDF-Datei (191 KB)
