Zum Hauptinhalt springen

Antwort: Baumfällung an der Talstraße 93, Ecke Paul-Roosen-Straße

Kleine Anfrage nach § 24 BezVGDrucksachen–Nr.: 23-1892
Datum: 03.08.2026

Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Baumfällung an der Talstraße 93, Ecke Paul-Roosen-Straße (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragesteller:innen: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Einleitung für die Fragen:

Auf einem Gebiet an der Adresse Talstraße 93, Ecke Paul-Roosen-Straße wurden kürzlich zwei Bäume gefällt. (Foto in der Anlage)

Die Hamburger Baumschutzverordnung regelt klar, unter welchen Umständen Bäume gefällt werden dürfen und auch ersetzt werden sollen, da Stadtbäume für die Lebensqualität der Menschen von zentraler Bedeutung sind und wichtige ökologische Funktionen erfüllen.

Zur Sicherstellung der Transparenz in diesem konkreten Einzelfall bitten wir daher das Bezirksamt Hamburg-Mitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Handelt es sich bei den gefällten Bäumen an der Adresse Talstraße 93, Ecke Paul-Roosen-Straße um Bäume auf privatem oder auf öffentlichem Grund?

Es handelt sich um zwei Bäume auf öffentlichem Grund.

2. Wann wurde die Fällung der Bäume aus welchen Gründen beantragt?

Es gab keine Beantragung zur Fällung. Behördlich beauftrage Fällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind nicht genehmigungspflichtig.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass die zwei Bäume abgestorben seien, wurde eine anlassbezogene Baumkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis der Baumkontrolle ergab einen Bedarf der sofortigen Fällung der zwei abgestorbenen Ulmen, um die akute Bruchgefahr und die daraus folgende Verkehrsgefährdung zu beseitigen.

3. Wann wurde die Fällung durch das Bezirksamt genehmigt?

Behördlich beauftrage Fällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind nicht genehmigungspflichtig.

4. Ist für die gefällten Bäume eine Ersatzpflanzung vorgesehen? Falls ja, an welchem Standort soll die Ersatzpflanzung erfolgen, welche Baumart soll gepflanzt werden und wann ist die Umsetzung vorgesehen?

Es sind Ersatzpflanzungen am selben Standort vorgesehen. Baumart und Zeitpunkt der Pflanzung stehen noch nicht fest.

5. Falls keine Ersatzpflanzung vorgesehen ist: Aus welchen Gründen wird darauf verzichtet und welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen?

Entfällt.

 

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite