Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt

Kleine Anfrage und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Fraktion DIE LINKE                                                                     

 

Drucksachen–Nr.: 22-1398

Datum: 05.11.2020

 

Antwort: Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)


Fragesteller*innen: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Ronald Wilken, Alexander Götz, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier


Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung der neuen Software
OPEN/PROSOZ sind die Grundsicherungs- und Sozialämter im Zeitraum der eineinhalb Jahre vor erhebliche Herausforderungen gestellt worden. Um diese bewältigen zu können, wurden zusätzliche Stellen für die bezirklichen Dienststellen geschaffen. Die Arbeit der Grundsicherungs- und Sozialämter ist für die Klient*innen häufig von existenzieller Bedeutung. Umso wichtiger sind ein funktionierendes Hilfesystem und ein reibungsloser Verwaltungsablauf, die gleichzeitig existenzsichernde Leistungen für die Betroffenen und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden in den Ämtern sicherstellen.


Laut der Antwort des Senats auf die schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. weist allerdings das Grundsicherungs- und Sozialamt Mitte die höchste Quote befristeter Beschäftigter auf. Hinzukommt, dass hier auch Mitarbeitende in den unteren Entgeltgruppen 3 bis 6 beschäftigt sind.


Wir fragen deshalb das Bezirksamt Hamburg-Mitte:

1. Wie viele zusätzliche Stellen wurden in den letzten 18 Monaten im Grundsicherungs- und Sozialamt Mitte geschaffen und wie viele dieser Stellen konnten bereits besetzt werden? Bitte nach Monaten, Tätigkeitsbereichen und Entgeltgruppen auflisten.

  • Stellenschaffung Sachbearbeitung Allgemeine Sozialhilfe 1,5, Entgeltgruppe 9b ab 01.09.2019 für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, davon 1,0 ab 01.04.2020 und 0,5 ab 01.09.2020 dauerhaft besetzt.
  • Stellenschaffung Sachbearbeitung Allgemeine Sozialhilfe 2,0, Entgeltgruppe 9b ab 01.01.2020 für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. 2,0 ab 01.04.2020 dauerhaft besetzt.
  • Stellenschaffung Sachbearbeitung Allgemeine Sozialhilfe 1,0, Entgeltgruppe 11 ab 01.07.2019 für Wissensmanagement vom 19.08.2019 bis 31.01.2020 besetzt.
  • Stellenschaffung Sachbearbeitung Allgemeine Sozialhilfe 1,0, Entgeltgruppe 9b ab 01.07.2019 für Wissensmanagement ab 01.09.2020 dauerhaft besetzt.
  • Stellenschaffung Sachbearbeitung Allgemeine Sozialhilfe 7,0, Entgeltgruppe 3 befristet ab 01.07.2019 bis 31.03.2020 durchgehend mit unterschiedlichen Beschäftigten als Unterstützungskräfte für die Umstellung PROSOZ besetzt.


2. Welche Tätigkeitsbereiche sind jeweils in die Entgeltgruppe 3, 4, 5 und 6 eingruppiert? Bitte Aufgaben beschreiben.

Entgeltgruppe 3 als Unterstützungskräfte für die Umsetzung BTHG (Bundesteilhabegesetz). Entgeltgruppe 6 als Beschäftigte im Bürodienst für Geschäftszimmertätigkeiten.


3. Wie viele Mitarbeitende sind aus welchem Grund aktuell befristet beschäftigt?

Aktuell sind 6 Beschäftigte befristet bis 31.12.2020 für die Umsetzung des BTHG als Unterstützungskraft eingesetzt. Keine weiteren befristet Beschäftigten.


4. Wie viele Mitarbeitende verfügen über einen Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten, 6 bis 12 Monate, 12 bis 24 Monate, 24 Monate und länger?

Die in der Antwort zur Frage 3 Beschäftigten haben Verträge mit einer Laufzeit von 9 Monaten. Keine weiteren befristet Beschäftigten.


5. Wie viele Mitarbeitende im Grundsicherungs- und Sozialamt, die in den Entgeltgruppen 3 - 6 eingruppiert sind, sind aktuell befristet beschäftigt. Bitte Anzahl sowie Anteil am Gesamt aller Beschäftigten nennen.

Siehe Antwort zur Frage 3. Befristet Beschäftigte in Entgeltgruppe 4 bis 6 Fehlanzeige. Der Anteil an den regulären beschäftigten Sachbearbeitern liegt bei ca. 4,5 %.


6. Wie viele befristete Arbeitsverträge, die dreimal verlängert werden können, wurden in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?

Kein Vertrag wurde in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.


7. Was versteht der Bezirksamtsleiter unter dem Begriff „prekäre Beschäftigung“?

Da hierzu keine rechtsverbindliche Definition vorliegt, wird Fehlanzeige gemeldet.