Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung und ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 23-0099
Datum: 16.09.2024


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte19.09.2024

Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren (Antrag der Fraktion DIE LINKE)


Sachverhalt:

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung und ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist essenziell für Geschlechtergerechtigkeit. Dennoch bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB in Deutschland strafbar, was ungewollt Schwangere vor zusätzliche Hindernisse stellt. Diese Stigmatisierung, kombiniert mit den zeitlichen Fristen und der begrenzten medizinischen Versorgung, erschwert den Zugang erheblich.


Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.08.2024, Drucksache 22/16081, verdeutlicht, dass es einen Rückgang der verfügbaren Praxen und Beratungsstellen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche und Konfliktberatungen anbieten.
Daher ist es unerlässlich, die öffentlichen Stellen besser mit Informationen auszustatten, um die Zugänglichkeit zu verbessern und Betroffene in einer belastenden Situation schnell und unkompliziert zu unterstützen.


Im Rahmen der Safe Abortion Week vom 21. bis 28. September 2024 – einem wichtigen Zeitraum, in dem auf die Bedeutung des sicheren und legalen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam gemacht wird – möchten wir den Zugang zu Informationen in öffentlichen Einrichtungen verbessern. Eine klare, zugängliche und mehrsprachige Bereitstellung von Informationen in Bezirksämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist dringend erforderlich.


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Verpflichtende Auslage von Listen mit Beratungsstellen und Arztpraxen: In allen Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren des Bezirks Hamburg-Mitte soll verpflichtend eine Liste mit anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ausgelegt werden. Diese Listen sollen regelmäßig aktualisiert und in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, um eine barrierefreie und niedrigschwellige Erreichbarkeit sicherzustellen.

2. Flächendeckende Bereitstellung von Informationsmaterialien: Informationsmaterialien zu Beratungsangeboten und medizinischen Einrichtungen sollen nicht nur in Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren, sondern auch in anderen öffentlichen städtischen Einrichtungen wie Bibliotheken, Jugendzentren und Gesundheitszentren öffentlich zugänglich sein.

3. Einheitliche und flächendeckende Umsetzung: Es soll sichergestellt werden, dass die Auslage und Verteilung dieser Listen und Materialien einheitlich und flächendeckend in allen öffentlichen Einrichtungen Hamburg-Mittes erfolgt, um eine umfassende Information und Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten.

4. Verbesserung der Sichtbarkeit: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sichtbarkeit dieser Informationen zu erhöhen. Dabei soll sichergestellt werden, dass ungewollt Schwangere schnell Zugang zu den notwendigen Informationen über Beratungs- und Abbruchsangebote erhalten.