Barrieren abbauen - Teilhabe ermöglichen - barrierefreie Wahllokale

Kleine Anfrage und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Fraktion DIE LINKE                                                                     

 

Drucksachen–Nr.: 22-0819

Datum: 06.03.2020

 

Antwort: Barrieren abbauen - Teilhabe ermöglichen - barrierefreie Wahllokale (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)


Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Christine Wolfram, Alexander Götz, Dr. Stephanie Rose, Marinus Stehmeier


Auch bei dieser Wahl gab es in Hamburg eine große Anzahl nicht barrierefreier Wahllokale. Nach den Berichten in den Medien sei nicht einmal ein Viertel der Hamburger Wahllokale rollstuhlgerecht.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wahllokale gab es in Hamburg-Mitte

a) bei der Bundestagswahl 2017

189

b) bei der Bürgerschaftswahl 2020

189

c) bei der Bezirksversammlungswahl 2019

188


2. Wie viele davon waren barrierefrei? (Bitte aufgeschlüsselt nach a, b, c wie unter Frage 1.)

a) barrierefrei 14, eingeschränkt barrierefrei* 130
b) barrierefrei 18, eingeschränkt barrierefrei* 135
c) barrierefrei 19, eingeschränkt barrierefrei* 140

* zum Beispiel weil es keine automatische Türöffnung gibt oder einzelne Stufen


3. Welche Planungen gibt es seitens des Bezirksamt Hamburg-Mitte
a) die Anzahl der barrierefreien Wahllokale zu erhöhen und in welchem Zeitrahmen?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist immer bestrebt, die Anzahl an vollständig barrierefreien Wahllokalen weiter zu erhöhen. Dies zeigt bereits die erreichte Steigerung bei den vergangenen Wahlereignissen. Zur weiteren Verbesserung des Angebots sollen bis zur voraussichtlich im September 2021 stattfindenden Bundestagswahl möglichst alle Wahllokalstandorte durch den zuständigen Abschnitt des Bezirksamtes besichtigt und nochmals auf Barrierefreiheit und mögliche Alternativstandorte überprüft werden. Inwieweit sich die Anzahl an vollständig barrierefreien Wahllokalen dadurch erhöhen lässt, hängt davon ab, ob vollständig barrierefreie Gebäude alternativ zur Verfügung stehen, die Nutzung als Wahllokal gestattet wird und sich der Standort zudem noch in angemessener Entfernung zum betroffenen Wahlbezirk befindet. Da das Bezirksamt für die Unterbringung von Wahllokalen hauptsächlich auf Standorte zurückgreifen muss, die nicht im Besitz des Bezirksamtes sind, ist der Einfluss auf die barrierefreie Ausstattung der Lokalität in den meisten Fällen nicht gegeben.

b) Wann rechnet das Bezirksamt damit, dass alle Wahllokale in Hamburg-Mitte barrierefrei sind?

Aufgrund der unter 3 a gemachten Einschränkungen kann hier keine Prognose abgegeben werden.