Keine Neubesetzung der Bezirksamtsleitung ohne Ausschreibung!

BezirksversammlungAntrag

Nach der Wahl des derzeitigen Bezirksamtsleiters Falko Droßmann in den Bundestag, wird eine Neuwahl der Bezirksamtsleitung in Hamburg-Mitte erforderlich. Die Stelle ist neu zu besetzen.

 

Presseberichte müssen so verstanden werden, dass die Koalition aus SPD /CDU/FDP in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ohne jede Ausschreibung, geschweige denn Beteiligung der anderen Fraktionen die Neubesetzung der Bezirksamtsleitung im Hinterzimmer entscheiden wollen. Es soll offensichtlich ein Kandidat vorgesetzt werden, der dann mit der Stimmenmehrheit zum Nachfolger ernannt wird. Auf diese Art wurde bereits Falko Droßmann in sein Amt gehoben. Nun soll die Bezirksversammlung abermals den Kandidaten der Koalitionsparteien „abnicken“. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht der grundsätzlichen Verfahrensweise des §34 BezVG, nach dem der Senat die Stelle öffentlich ausschreibt. Zwar kann von der Ausschreibung abgesehen werden, jedoch nur wenn die Mehrheit der Mitglieder dies beschließt. Grundsätzlich sind die Fraktionen der Bezirksversammlung an dem Auswahlverfahren zu beteiligen.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 22-2356
Datum: 13.10.2021


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte21.10.2021

 

Keine Neubesetzung der Bezirksamtsleitung ohne Ausschreibung! (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Sachverhalt:

Nach der Wahl des derzeitigen Bezirksamtsleiters Falko Droßmann in den Bundestag, wird eine Neuwahl der Bezirksamtsleitung in Hamburg-Mitte erforderlich. Die Stelle ist neu zu besetzen.

Presseberichte müssen so verstanden werden, dass die Koalition aus SPD /CDU/FDP in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ohne jede Ausschreibung, geschweige denn Beteiligung der anderen Fraktionen die Neubesetzung der Bezirksamtsleitung im Hinterzimmer entscheiden wollen. Es soll offensichtlich ein Kandidat vorgesetzt werden, der dann mit der Stimmenmehrheit zum Nachfolger ernannt wird. Auf diese Art wurde bereits Falko Droßmann in sein Amt gehoben. Nun soll die Bezirksversammlung abermals den Kandidaten der Koalitionsparteien „abnicken“. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht der grundsätzlichen Verfahrensweise des §34 BezVG, nach dem der Senat die Stelle öffentlich ausschreibt. Zwar kann von der Ausschreibung abgesehen werden, jedoch nur wenn die Mehrheit der Mitglieder dies beschließt. Grundsätzlich sind die Fraktionen der Bezirksversammlung an dem Auswahlverfahren zu beteiligen.

Das „Durchwinken“ einer Nachfolge ist dem Amt einer Bezirksamtsleitung nicht würdig. Wir fordern daher ein faires und transparentes Auswahlverfahren, das den fachlichen und persönlichen Anforderungen an das Amt eines/r Bezirksamtsleiter*in gerecht wird.

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung nach §19 Abs. 2 BezVG:

1. Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 BezVG öffentlich ausgeschrieben.

2. Der Senat wird gebeten die Ausschreibung der Stelle der Bezirksamtsleitung umgehend in die Wege zu leiten.

3. An dem Auswahlverfahren sind die hierfür von den Fraktionen der Bezirksversammlung nach § 34 Abs. 2, Satz 2 BezVG benannten Mitglieder zu beteiligen.

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