WLAN ist Teilhabe - Abdeckung von Flüchtlingsunterkünften und öffentlicher Unterbringung mit Internetverbindungen

BezirksversammlungAntragDigitalisierung und NetzeMigration und Flucht

In Hamburgs Unterkünften für Geflüchtete sind funktionierende Internetverbindungen immer noch eine

Rarität. Das hat der Senat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 22/2965) eingeräumt.

Nur 26 der 115 Standorte in der Stadt haben WLAN – und auch das erst seit Mai 2020. In Hamburg-Mitte

sind 12 der insg. 18 Unterkünfte nicht mit kostenfreiem WLAN ausgestattet. Nur insg. 4 der 18 Unterkünfte

bieten zahlungspflichtiges WLAN in den Privaträumen an.

Antrag öffentlich

Drucksachen–Nr.: 1697
Datum: 10.02.2021


Beratungsfolge
 GremiumDatum
ÖffentlichBezirksversammlung Hamburg-Mitte18.02.2021

 

WLAN ist Teilhabe - Abdeckung von Flüchtlingsunterkünften und öffentlicher Unterbringung mit Internetverbindungen (Antrag der Fraktion DIE LINKE und der GRÜNE-Fraktion)


Sachverhalt:

In Hamburgs Unterkünften für Geflüchtete sind funktionierende Internetverbindungen immer noch eine Rarität. Das hat der Senat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 22/2965) eingeräumt. Nur 26 der 115 Standorte in der Stadt haben WLAN – und auch das erst seit Mai 2020. In Hamburg-Mitte sind 12 der insg. 18 Unterkünfte nicht mit kostenfreiem WLAN ausgestattet. Nur insg. 4 der 18 Unterkünfte bieten zahlungspflichtiges WLAN in den Privaträumen an.

Nicht erst seit der Pandemie ist deutich, dass WLAN eine Verbindung zur Außenwelt darstellt, die in der heutigen Zeit unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere für geflüchtete Menschen, deren einzige Verbindung zu Familien in der Ursprungsheimat über Chat- und Videofunktionen des Handys gewährleitet ist. Wenn in der Unterkunft, in der diese leben, jedoch kein WLAN (weder in Gemeinschafts-, noch Privaträumen) bereit steht, ist der Kontakt zu Familien und Freunden massiv eingeschränkt.

Für Familien mit schulpflichtigen Kindern bedeutet dies zumeist auch noch, dass sie im Homeschooling keinen Zugang zu schulischen Bildungsmöglichkeiten haben, die derzeit hauptsächlich online stattfinden. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits seit 2010 festgestellt, dass der Zugang zum Internet zum Existenzminimum zählt. Geflüchtete und/oder ärmere Menschen sind daher strukturell benachteiligt, sowohl bei Bildungschancen als auch Teilhabe am öffentlichen Leben. Dieser Diskriminierung muss umgehend entgegen gewirkt werden.


Petitum/Beschluss:

Wir fordern den Bezirksamtsleiter auf, sich dafür einzusetzen, dass in Hamburg-Mitte in den Unterkünften für geflüchtete oder wohnungslose Menschen, in denen noch kein WLAN-Anschluss vorhanden ist, ein solcher zeitnah bereit gestellt wird. Der jeweilige Anschluss sollte in Geschwindigkeit und Stärke/Kapazität vor allem dafür geeignet sein, dass die dort lebenden Menschen digitale Bildungsangebote (Video, Konferenztools, Livestream etc.) wahrnehmen können.

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