Antwort: Winternotprogramm

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Drucksachen–Nr.: 23-0353
Datum: 30.12.2024


Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Winternotprogramm (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerin: Nora Stärz


Einleitung für die Fragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund unseres Antrages zur rechtzeitigen Ausweitung des Winternotprogramms vom 16. September bitten wir erneut um eine präzise Klärung, welche konkreten Befugnisse und Handlungsspielräume dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in Bezug auf die Umsetzung und Verbesserung des Programms zukommen.


Die akute Notlage wohnungs- und obdachloser Menschen, insbesondere angesichts der erschütternden Zahl von 24 Menschen, die im letzten Jahr sowohl auf der Straße als auch im Winternotprogramm verstorben sind, macht eine schnelle und umfassende Antwort auf diese Fragen dringend notwendig.


Wir bitten dabei um die Beantwortung folgender Punkte:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Personelle Aufstockung für die ganztägige Öffnung:
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die personellen Kapazitäten so zu erweitern, dass eine ganztägige Öffnung des Winternotprogramms gewährleistet werden kann?

Für das Winternotprogramm (WNP) ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zuständig. Demzufolge ist auch für die Beantwortung der Frage grundsätzlich die Sozialbehörde zuständig. Das Winternotprogramm besteht einerseits aus den zwei Hauptstandorten Friesenstraße (400 Plätze) und Châu-und-Lân-Straße (300 Plätze), die durch Fördern & Wohnen (F&W) im Auftrag der Sozialbehörde betreut werden. Daneben stehen rund 100 Plätze in Kirchengemeinden zur Verfügung. Beide Maßnahmen unterliegen der fachlichen Verantwortung der Sozialbehörde.
Die Entscheidung über die Anzahl, die Ausstattung und die Zugangswege zu den Unterkunftsplätzen, sowie über personelle Ausstattung oder weitere (medizinische) Versorgungsangebote, obliegt der Sozialbehörde. Das Bezirksamt unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten, beispielsweise in der einzelfallbasierten Arbeit, durch Beratung oder mit fachlichen Impulsen.

2. Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamts:
Welche Person(en) oder Abteilung(en) im Bezirksamt ist/sind konkret für diesen Bereich zuständig?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte setzt sich aktiv für Maßnahmen ein, um die Unterstützung von Menschen, die von Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen betroffen sind, zu verbessern. Fachlich zuständig für den Themenbereich ist die bezirkliche Koordinierungsstelle Obdachlosigkeit, zu der auch die bezirkliche Straßensozialarbeit in der Innenstadt gehört. Zu den Tätigkeiten der Koordinierungsstelle: Siehe Website oder kürzlich beantwortete Drs. 22/16831. Weiterhin kommt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte beim Winternotprogramm der Kirchengemeinden und Hochschulen eine organisatorische Rolle zu. So unterstützt das Fachamt Grundsicherung und Soziales bei der Ausschreibung der Container, der Kommunikation mit den Teilnehmenden, sowie bei Abrechnungsfragen.


3. Zusätzliche Maßnahmen noch im laufenden Winter:
Neben dem geplanten Umbau des Hauses in der Repsoldstraße: Welche weiteren Maßnahmen sind für den laufenden Winter, der bis März andauert und nächtliche Kälteperioden mit sich bringen wird, vorgesehen?

Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.


4. Ganztägige und ganzjährige Öffnung von Unterkünften:
Welche Möglichkeiten bestehen, das Winternotprogramm auf eine ganzjährige Nutzung auszudehnen, insbesondere auch in den Sommermonaten, wenn obdachlose Menschen ihrer Umwelt, vor Hitze, Gewalt und anderen Gefahren schutzlos ausgeliefert sind?

Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.

5. Dezentrale Unterbringung:
Der dringende Bedarf, insbesondere nach der Corona-Pandemie, ist deutlich: Weg von Massenunterkünften hin zu kleineren, dezentralen Lösungen, ist zwingend erforderlich, um obdach- und wohnungslose Menschen nachhaltig und langfristig zu stabilisieren. Wie kann das Bezirksamt Housing First Projekte unterstützen, die auch die Förderung von eigenem Wohnraum, Wohncontainern und der Unterbringung in Hotels umfassen, um eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen?
Welche Ressourcen oder Netzwerke des Bezirksamts können hierfür genutzt werden?

Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.


6. Schutzplätze für besonders gefährdete Gruppen:
Welche Maßnahmen kann das Bezirksamt ergreifen, um mehr Schutzplätze für FLINTA* Personen oder auch Menschen mit Hunden bereitzustellen? Gibt es hierzu Planungen oder Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen?

Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.


7. Verbesserung von Standards:
Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, die hygienischen Bedingungen in den Unterkünften des Winternotprogramms zu verbessern? Wer ist in den Standorten des Winternotprogramms jeweils zuständig und wie viel medizinisches Personal ist hier für vorgesehen?

Aktuell hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Hinweise darauf, dass die hygienischen Zustände in den Standorten des WNP Mängel aufweisen. Im Rahmen der Zuständigkeit des Fachamtes Gesundheit besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden von F&W, die auch von präventiver Arbeit geprägt ist. Die Hygienefachkräfte bzw. Ärztinnen und Ärzte des Fachamtes Gesundheit unterstützen zuständigkeitsübergreifend sowohl durch generelle fachliche Beratung als auch in konkreten Einzelfällen.


8. Koordination und Zusammenarbeit:
Welche Rolle spielt das Bezirksamt in der Koordination mit anderen Behörden, Trägern oder Einrichtungen, um die genannten Probleme und Defizite anzugehen?

Siehe Antwort zu Frage 2.