Antwort: Situation der Frauenhausplätze im Bezirk

Anfrage nach § 27 BezVG

Drucksachen–Nr.: 23-0569
Datum: 08.05.2025


Beratungsfolge
 GremiumDatum

Antwort: Situation der Frauenhausplätze im Bezirk (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken,

Einleitung für die Fragen:

die steigenden Zahlen häuslicher und sexualisierter Gewalt in Hamburg erfordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote für betroffene Frauen /Flinta* (Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans- und agender Personen) und ihren Kinder. Die Beantwortung dieser Fragen ist essenziell, um bestehende Lücken im Hilfesystem zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen / (Flinta*) und Kinder im Bezirk Hamburg-Mitte zu entwickeln, auszubauen und zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Sozialbehörde oder ggf. das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen und bitten die jeweils zuständigen Behörde die Fragen zu beantworten:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:

Hamburg verfolgt im Gewaltschutz einen bezirksübergreifenden Ansatz. Die Adressen aller Schutzplätze in Hamburg sind zum Schutz der Bewohnerinnen anonymisiert. Eine bezirkliche Betrachtungsweise ist aber auch aus fachlichen Gründen nicht sinnvoll, weil es für in einem Frauenhaus schutzsuchende Frauen und Kinder in der Regel aus Schutzgründen angezeigt ist, das bisherige Wohnumfeld zu verlassen.
Eine Beantwortung der auf den Bezirk Mitte fokussierten Fragen kann daher nicht erfolgen. Stattdessen wird zu den Fragen für die Situation in Hamburg insgesamt Stellung genommen.

1. Aktuelle Kapazitäten:
o Wie viele Frauenhausplätze stehen derzeit im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung?

Hamburg verfügt aktuell über 255 Schutzplätze, die sich auf 7 Frauenhäuser verteilen.

o Wie viele Schutzwohnungen oder vergleichbare Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen/Flinta* und ihre Kinder existieren im Bezirk Hamburg-Mitte?

In Hamburg gibt es aktuell zwei Schutzwohnungen mit vier Plätzen.

2. Auslastung und Nachfrage:
o Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Frauenhäuser und Schutzwohnungen im Bezirk Hamburg-Mitte in den letzten drei Jahren?

Die Auslastungsquote der Hamburger Frauenhäuser in den Jahren 2021-2023 stellt sich wie folgt dar:

 Auslastungsquote Frauenhäuser
gesamt
202393,21 %
202293,73 %
202196,82 %

Quelle: Erhebung in den Einrichtungen

Für 2024 liegen die Zahlen noch nicht vor. Die Hamburger Frauenhäuser liefern die erforderlichen statistischen Daten mit dem Verwendungsnachweis zum 31.03. jeweils für das Vorjahr. Da aktuell zu den Datenlieferungen einzelner Häuser noch Rückfragen geklärt werden, können noch keine aggregierten Daten für das Jahr 2024 genannt werden.
Die Schutzwohnungen wurden im Jahr 2023 zeitlich versetzt in Betrieb genommen. Für die seit Januar 2023 in Betrieb befindliche Wohnung betrug die Auslastungsquote in 2023 90,5%, für die ab Juli betriebene zweite Wohnung lag die Auslastung 2023 bei 86%. Im Jahr 2024 betrug die Auslastungsquote beider Wohnungen insgesamt 87%.

o Wie viele Anfragen nach Schutzplätzen konnten im selben Zeitraum nicht bedient werden (Bitte Aufschlüsseln nach den Jahren 2022, 2023 und 2024)

In Hamburg wird keine schutzsuchende Frau abgewiesen. Über die zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser werden schutzsuchende Frauen aufgenommen und dann nach einer Clearingphase in individuell passende Hilfeangebote weitervermittelt, siehe Drs. 22/15828.

3. Bedarfsermittlung:
o Welche Kriterien und Methoden werden zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Frauenhausplätzen im Bezirk Hamburg-Mitte herangezogen?

o Gibt es aktuelle Studien oder Erhebungen, die den Bedarf an zusätzlichen Schutzplätzen im Bezirk aufzeigen?

Die Sozialbehörde steht mit den Trägern der Hamburger Frauenhäuser und der Zentralen Notaufnahme in einem regen Austausch. Gegenstand dieser Gespräche sind auch stets
Bedarfe, die die Mitarbeitenden der Frauenhäuser wahrnehmen und aus der Praxis berichten. Im Gewaltschutzkonzept des Senats, Drs. 22/15828, wurden verschiedene Bedarfe aufgezeigt und in der Konsequenz z.B. das bundesweit erste Schutzhaus für Frauen mit psychischen Erkrankungen eröffnet. Im Kontext der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wird die Sozialbehörde zum 31.12.2026 eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung vorlegen, die sich erneut mit dem Hilfesystem in Hamburg befassen wird.

4. Finanzierung und Planung:
o Welche finanziellen Mittel sind im aktuellen Haushalt der Sozialbehörde für den Ausbau und die Unterstützung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen im Bezirk vorgesehen?

Für die Hamburger Frauenhäuser sind im Doppelhaushalt 2025/2026 rund 11 Millionen Euro eingeplant. Die Schutzwohnungen werden mit rd. 210.000 Euro im Doppelhaushalt finanziert.

o Gibt es konkrete Pläne oder Projekte zum Ausbau der Kapazitäten für gewaltbetroffene Frauen / (Flinta*) und ihre Kinder im Bezirk Hamburg-Mitte?

Siehe Vorbemerkung.

o Unterstützt das Bezirksamt Hamburg-Mitte aus seinen Mitteln Frauenhäuser oder Träger von diesen?

Nein, die Zuständigkeit liegt bei der Fachbehörde, dort sind auch die entsprechenden Haushaltsmittel veranschlagt.

o Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt konkret Frauenhäuser oder Träger von diesen aus seinen Mitteln zu unterstützen?

Keine, die Zuständigkeit liegt bei der Fachbehörde, bei den Bezirksämtern sind keine entsprechenden Haushaltsmittel veranschlagt.

5. Kooperation und Vernetzung:
o Arbeitet das Bezirksamt mit anderen Bezirken, Landesbehörden und Nichtregierungsorganisationen zusammen, um eine bedarfsgerechte Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen sicherzustellen und wenn ja mit welchen und auf welchen Wegen?

o Wurden vonseiten des Bezirksamtes oder von der Sozialbehörde besondere Maßnahmen ergriffen um in den Stadtteilen über bestehende Schutzangebote zu informieren und den Zugang zu diesen zu erleichtern und sind Maßnahmen in Planung, um dieses Informationsangebot zu verbessern?

Die Sozialbehörde macht immer wieder auf bestehende Hilfsangebote aufmerksam, z.B. im Rahmen von Öffentlichkeitskampagnen oder auf der Website https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/opferschutz.
Auch die Polizei informiert über diese Kanäle, sowie über Flyer, umfassend zu Beratungs- und Schutzangeboten, siehe https://www.polizei.hamburg/praevention-und-opferschutz/opferschutz
Auch über das rund um die Uhr zugängliche Beratungsangebot des Bundeshilfetelefons, https://www.hilfetelefon.de/ auf das auch bundesweit immer wieder durch verschiedene Kampagnen und Akteure verwiesen wird, werden Ratsuchende in das Hilfesystem in Hamburg vermittelt.

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