Antwort: Ferienwohnungen und Wohnraumschutz im Bezirk Hamburg-Mitte
| Große Anfrage nach § 24 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-1055 Datum: 27.10.2025 |
Beratungsfolge | ||
|---|---|---|
| Gremium | Datum | |
Antwort: Ferienwohnungen und Wohnraumschutz im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Sachverhalt:
Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg führt zu steigenden Mieten (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 23/256). Besonders problematisch ist, wenn Wohnraum durch Ferienwohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen wird. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellt fest, dass Hamburg über ausreichend Hotels und Pensionen verfügt und die Zweckentfremdung von Wohnraum nicht erforderlich ist.
Dennoch werden auf Plattformen wie airbnb oder booking.com weiterhin zahlreiche Ferienwohnungen im Bezirk angeboten. Dies stellt nach § 9 Abs. 2 des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes eine Zweckentfremdung dar.
Vor dem Hintergrund der Wohnraumknappheit, insbesondere in St. Georg und St. Pauli, bitten wir um Auskunft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantwortet die Fragen unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Fachamtes Ressourcensteuerung wie folgt:
1. Wie viele Ferienwohnungen sind aktuell im Bezirk Hamburg-Mitte mit einer Wohnraumschutznummer registriert? Wie hat sich diese Zahl seit 2020 entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, privater und gewerblicher Nutzung sowie nach allen Stadtteilen des Bezirks.)
Eine Aufschlüsselung der Wohnraumschutznummern nach privater und gewerblicher Nutzung sowie nach Stadtteilen ist nicht möglich. Dafür müssten alle im Wohnraumschutzregister vorhandenen Datensätze (15.013) händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 23/764 Bezug genommen. Die Statistik ermöglicht eine Unterscheidung zwischen Wohnraumschutznummern für genehmigungsfreie, genehmigungspflichtige und sonstige Überlassungen. Sonstige Wohnraumschutznummern erfassen sowohl die Vermietung von Gewerbeflächen als auch langfristige Vermietungen.
Anzahl der Wohnraumschutznummern im Bezirk Hamburg-Mitte seit 2020:
| Jahr | Genehmigungsfrei | Genehmigungspflichtig | Sonstige | Gesamt |
| 2020 | 1.096 | 7 | 127 | 1.230 |
| 2021 | 1.248 | 8 | 166 | 1.422 |
| 2022 | 1.548 | 8 | 213 | 1.769 |
| 2023 | 1.798 | 9 | 246 | 2.053 |
| 2024 | 2.040 | 9 | 295 | 2.344 |
| 2025 bis 14.10. | 2.175 | 9 | 343 | 2.527 |
| Quelle: Wohnraumschutzregister, Stand: 15.10.2025 | ||||
2. Wie viele Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung als Ferienwohnung wurden seit 2020 gestellt, wie viele davon genehmigt und wie viele abgelehnt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
| Jahr | Anzahl Anträge | genehmigt | abgelehnt | Zurückgezogen oder Verfahren eingestellt | In Bearbeitung |
| 2020 | 1 | - | - | 1 | - |
| 2021 | 2 | 1 | - | 1 | - |
| 2022 | 0 | - | - | - | - |
| 2023 | 1 | - | - | 1 | - |
| 2024 | 4 | 1 | - | 2 | 1 |
| 2025 | 3 | - | - | - | 3 |
3. Wie viele Hinweise auf nicht registrierte Ferienwohnungen sind seit 2020 bei der Wohnraumschutzdienststelle eingegangen, und aus welchen Quellen stammten diese (Bürgerhinweise, eigene Recherchen, Plattformauswertungen etc.)? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
Siehe Drs. 23/764
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 19 | 6 | 14 | 8 | 11 | 17 |
Die Meldewege werden nicht gesondert statistisch erfasst.
4. Werden Online-Plattformen wie airbnb, booking.com oder fewo-direkt durch das Bezirksamt systematisch auf nicht registrierte Angebote überprüft? Falls ja, in welchem Umfang, seit wann und mit welchen Methoden?
Siehe Drs. 23/764
Online-Plattformen wie airbnb, booking.com oder fewo-direkt werden durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte systematisch auf nicht registrierte Angebote überprüft. Die Anzahl der durch die Wohnraumschutzdienststelle überprüften Inserate wird grundsätzlich nicht statistisch erfasst.
5. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der 8-Wochen-Grenze wurden seit 2020 durchgeführt? Wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
Die Kontrolle der Einhaltung der 8-Wochen-Grenze erfolgt einzelfallbezogen bei konkretem Verdacht auf eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnraum. Darüber hinaus werden sporadisch Kontrollen durchgeführt und Angaben in Inseraten, insbesondere die Anzahl von Bewertungen mit den Angaben im Belegungskalender des Wohnraumschutzregisters, verglichen. Die Anzahl der durch die Wohnraumschutzdienststelle überprüften Inserate wird grundsätzlich nicht statistisch erfasst.
6. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Wohnraumschutzgesetz (Zweckentfremdung, fehlende Registrierung, Überschreitung der 8-Wochen-Grenze etc.) wurden seit 2020 eingeleitet? Wie viele Bußgelder wurden verhängt und in welcher durchschnittlichen Höhe? (Bitte nach Jahren und Verstoßarten aufschlüsseln.)
Siehe Drs. 23/764
Eine statistische Auswertung kann nur hinsichtlich der Zweckentfremdungsarten nach § 9 Abs. 2 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) erfolgen.
| Jahr | Anzahl OWi-Verf. | FeWO
| Leerstand
| Gewerbe
| Anzahl
| Anzahl Verwarng. | Eingestellt | Bußgeld gesamt | Bußgeld Durchschnitt |
| 2020 | 8 | 8 | - | - | 1 | - | - | 178 | 178 |
| 2021 | 3 | 3 | - | - | - | - | 3 | - | - |
| 2022 | 3 | 2 | - | 1 | 1 | - | 2 | 2.500 | 2.500 |
| 2023 | 23* | 20 | 3 | - | 2 | - | 21 | 28.500 | 14.250 |
| 2024 | 23** | 14 | 8 | 1 | 12 | 9 | 10 | 83.700 | 6.975 |
| 2025 | 5 | - | 4 | - | - | - | - | - | - |
| *Darin enthalten sind 20 Verwarngeldverfahren mit Bezug FeWo. | |||||||||
| **Darin enthalten sind 14 Verwarngeldverfahren mit Bezug FeWo. | |||||||||
7. Wie viele Nutzungsuntersagungen für illegal genutzte Ferienwohnungen wurden seit 2020 ausgesprochen?
In wie vielen Fällen musste die Durchsetzung mit Zwangsmitteln erfolgen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
Bei Feststellung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum können Anordnungen nach § 12 Abs. 1 HmbWoSchG (Wohnnutzungsgebot) erlassen werden, mit denen den Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten aufgegeben wird, die Wohnflächen unter Fristsetzung wieder Wohnzwecken zuzuführen. Regelhaft werden diese Anordnungen mit der Androhung von Zwangsgeldern - für den Fall der Nichtbefolgung der Anordnungen - verbunden.
| Jahr | Anzahl Wohnnutzungsgebote FeWo | Anzahl Zwangsgelder | Höhe Zwangsgelder gesamt |
| 2020 | 1 | 2 | 4.140 |
| 2021 | 1 | 1 | 1.800 |
| 2022 | 3 | 3 | 4.300 |
| 2023 | - | - | - |
| 2024 | 2 | 7 | 10.200 |
| 2025 | - | - | - |
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind in der Wohnraumschutzdienststelle des Bezirksamts Hamburg-Mitte tätig, und wie viele davon befassen sich schwerpunktmäßig mit Ferienwohnungen? Wie hat sich diese Personalausstattung seit 2020 entwickelt?
| Jahr | Wohnraumschutz gesamt (SOLL) | Wohnraumschutz gesamt (IST) | Von der zuständigen Fachbehörde für den Bereich „Ferienwohnung“ mitfinanzierte Stellen: |
Leitungsanteil |
| 2020 | 5 | 4 | 1 | 0 |
| 2021 | 5,5 | 5 | 1 | 1 |
| 2022 | 6 | 5 | 1 | 1 |
| 2023 | 6 | 6 | 1 | 1 |
| 2024 | 6 | 6 | 1 | 1 |
9. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Hinweises auf eine nicht registrierte oder illegal genutzte Ferienwohnung bis zur ersten behördlichen Maßnahme?
Es erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
10. Plant das Bezirksamt eine personelle oder technische Aufstockung der Wohnraumschutzdienststelle, um die Kontrolle von Ferienwohnungen zu intensivieren?
Siehe Drs. 23/764.
Derzeit sind keine personellen oder technischen Aufstockungen der Wohnraumschutzdienststelle seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte geplant. Aufgrund der angespannten Ressourcensituation und des hohen Personalbedarfs in anderen Aufgabenbereichen sieht das Bezirksamt Hamburg-Mitte derzeit keine Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten für diesen Bereich bereitzustellen. Gleichwohl wird die bestehende Personalausstattung weiterhin gezielt eingesetzt, um die gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Wohnraumschutzes bestmöglich zu erfüllen.
Seit mehreren Jahren ist die Etablierung eines Fachverfahrens seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, der anderen Bezirke und der Fachbehörde geplant. Bisher konnte dies leider noch nicht eingeführt werden.
11. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, in besonders betroffenen Gebieten wie St. Georg und St. Pauli restriktivere Regelungen für Ferienwohnungen einzuführen, beispielsweise durch Begrenzung gewerblicher Angebote oder verschärfte Genehmigungskriterien?
Die bestehenden Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum erlauben bereits jetzt Kurzzeitvermietungen von Wohnraum nur in der Hauptwohnung der Nutzungsberechtigten und lediglich bei weniger als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche bzw. für höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr. Darüberhinausgehende Kurzzeitvermietungen werden nur im eng begrenzten Rahmen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter vorliegt. Die Bezirksämter treffen die jeweilige Entscheidung unter Anlegung eines strengen Maßstabs und unter Berücksichtigung des vorrangigen Zieles der Erhaltung von Wohnraum zu Wohnzwecken unter Beachtung aller Aspekte des jeweiligen Einzelfalles.
Die Europäische Union hat eine Verordnung zum Datenaustausch zu Kurzzeitvermietungen (Verordnung (EU) 2024/1028) erlassen, die ab 20.05.2026 gilt. Es ist beabsichtigt, das bestehende Registrierungssystem zur Wohnraumschutznummer an die Regelungen der Verordnung anzupassen, um in der Folge die Daten von Online-Plattformen zu dort gebuchten Kurzzeitvermietungen zu erhalten und die Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes besser überprüfen und durchsetzen zu können.
Dateien
- Drucksachendokument
PDF-Datei (122 KB)
