Antwort: Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Unterkünften im Bezirk Hamburg-Mitte
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-0753 |
Beratungsfolge | ||
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| Gremium | Datum | |
Antwort: Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Unterkünften im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken.
Sachverhalt:
In Hamburg-Mitte leben zahlreiche geflüchtete Kinder und Jugendliche über lange Zeiträume hinweg in öffentlichen Unterkünften. Viele dieser Einrichtungen befinden sich in infrastrukturell schwach erschlossenen Gewerbegebieten – ohne unmittelbaren Zugang zu Bildungs-, Freizeit- oder Beratungsangeboten.
Träger der Jugendhilfe, Initiativen und Fachkräfte berichten von beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, erschwertem Zugang zu Betreuung und struktureller Isolation. Auch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind nicht flächendeckend verfügbar.
Angesichts der Verpflichtungen, die sich aus der UN- Kinderrechtskonvention und dem Hamburger Landesrahmenprogramm ergeben, stellt sich die Frage, inwieweit Kinderrechte in diesen Einrichtungen tatsächlich gewahrt werden – insbesondere im Hinblick auf Teilhabe, Schutz und Förderung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung und die Sozialbehörde....
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nehmen unter Einbeziehung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, der Behörde für Inneres und Sport sowie teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Wie viele öffentliche Unterkünfte für geflüchtete Menschen bestehen derzeit im Bezirk Hamburg-Mitte? Wo befinden sich diese Standorte?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche leben aktuell in diesen Unterkünften (Bitte möglichst nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt.)?
Die Antwort zu den Fragen 1 und 2 kann der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden (Stichtag 31.05.2025). An den Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung können sowohl zugewanderte als auch wohnungslose Menschen untergebracht werden. In den Erstaufnahmeunterkünften erfolgt ausschließlich die Unterbringung zugewanderter Menschen.
3. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauerdauer von Kindern und Jugendlichen indiesen Unterkünften (Bitte von 2022 bis 2025 nach Jahren aufgeschlüsselt) in diesen Unterkünften?
Eine Auswertung nach Alterskohorten ist technisch nicht möglich, siehe hierzu Drs. 23/526. Die durchschnittliche Verweildauer der Personen aller Altersgruppen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Mitte für die Jahre 2022 bis 2025 zum Stichtag 30.04.2025 stellt sich wie folgt dar:
| Jahr | Durchschnittliche Verweildauer öffentlich-rechtlichen Unterbringung |
| 2022 | 22 Monate |
| 2023 | 22 Monate |
| 2024 | 28 Monate |
| 1. Quartal 2025 | 34 Monate |
Die durchschnittliche Verweildauer bemisst sich an allen im Laufe des Jahres untergebrachten Personen. Sie beinhaltet nicht Zeiträume, die die betroffenen Personen ggf. außerhalb des Bezirks in der öffentlichrechtlichen Unterbringung verbracht haben. Da die Fluktuation in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Regel saisonalen Schwankungen unterliegt, sind die Zahlen für das erste Quartal 2025 mit den vorhergehenden Jahreszahlen nicht unmittelbar vergleichbar.
4. Welche Schutzkonzepte bestehen für die in den Unterkünften lebenden Kinder und Jugendlichen?
Wer ist jeweils für deren Umsetzung zuständig?
Im Jahr 2016 wurden in Hamburg einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte verbindlich eingeführt und sind weiterhin gültig. Diese enthalten auch Kinderschutzaspekte. Für die Umsetzung sind die Träger der Einrichtungen zuständig, die für Soziales zuständige Behörde unterstützt den Erfahrungsaustausch bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzepte.
Seit Dezember 2024 ist außerdem das Kinderschutzkonzept von F&W in Kraft.
Im Übrigen siehe Drs. 23/580.
5. Welche Bildungs-, Freizeit- oder kulturpädagogischen Angebote bestehen regelmäßig vor Ort oder in erreichbarer Nähe der jeweiligen Unterkünfte?
In erreichbarer Nähe der Unterkünfte bzw. direkt vor Ort besteht ein vielfältiges und regelmäßig zugängliches Angebot an Bildungs-, Freizeit- und kulturpädagogischen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche. Dazu zählen insbesondere offene und niedrigschwellige Formate in den Bereichen Sport, Bewegung, Musik, Theater und bildende Kunst, die sowohl in den Unterkünften selbst als auch in benachbarten Einrichtungen durchgeführt werden. Teilweise erfolgt zudem eine organisierte Abholung der Kinder durch die jeweiligen Anbieter.
Zu den regelmäßig in den Unterkünften stattfindenden Angeboten zählen die Lernzimmer, offene Ateliers, Bastelprogramme sowie Musikangebote. Darüber hinaus werden regelmäßig Sport- und Bewegungsangebote, Schwimmkurse und Skatetrainings durchgeführt, zu denen die Kinder aus den Unterkünften abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht werden. Die Angebote werden von den Angebotsträgern mit den Betreibern bedarfsgerecht abgestimmt.
Darüber hinaus sind Frühe Hilfen in Form von Mütterberatungsstellen und Familienteams für alle Schwangeren und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren in räumlicher Nähe verorte und niedrigschwellig nutzbar. Das Angebot des Familienteams richtet sich an Schwangere sowie Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren und wird im Tandem aus Familienhebamme und Sozialpädagogin innerhalb der Wohnunterkünfte sowie in fußläufig erreichbaren Räumlichkeiten geleistet. Der Fokus liegt dabei auf Einzel- und Gruppenangeboten mit Schwerpunkt auf Elternbildung, Beratung, Entlastung und Prävention. Seit 2023 wird zusätzlich ein freizeit- und kulturpädagogisches Angebot in Form einer betreuten Vätergruppe durch das Familienteam angeboten. Hier können Väter gemeinsam Freizeit mit ihren Kindern verbringen (z.B. Kochen oder Schwimmen) oder durch einen Sozialpädagogen und Sexualpädagogen ihre Themen und Fragen einbringen (z.B. Gewaltprävention, Elternschaft in Deutschland).
6. Welche Kooperationen bestehen zwischen Unterkünften und Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk?
- eine Kooperation zwischen IN VIA Hamburg e.V. und Fördern &Wohnen für die Wohnunterkünfte Billbrook und Billstieg
- eine Kooperation zwischen Arche Billstedt und Unterkunft Berzeliusstraße
- eine Kooperation zwischen dem Haus der Jugend Kirchdorf (Fachaufsicht) und dem Haus der Jugend Wilhelmsburg und dem Träger Beruf und Integration Elbinsel GmbH (BI)
7. Wie wird die Partizipation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an bezirklichen Beteiligungsstrukturen
gewährleistet?
Im Rahmen der Runden Tische, die viermal jährlich stattfinden, sind die Unterkunftsleitungen sowie die Träger, die in den Unterkünften vor Ort tätig sind, vertreten. Diese sammeln die Bedarfe und Wünsche der Kinder und übermitteln sie den Mitarbeitenden der Bezirke. Zusätzlich wird derzeit ein Jugendparlament eingeführt, das mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen besetzt ist und diese dazu befähigen soll, ihre Anliegen zu sammeln, zu strukturieren und Forderungen an die Politik stellen zu können.
8. Welche Maßnahmen bestehen aktuell, um Mobilität und Erreichbarkeit von außerschulischen Angeboten (z. B. Jugendhäuser, Sportvereine, Schwimmbäder) für Kinder und Jugendliche aus den Unterkünften zu sichern?
In mehreren geförderten Sportprojekten und Freizeitaktivitäten ist eine Abholung der Kinder aus den Unterkünften vorgesehen, beispielsweise im Rahmen von Schwimm- oder Skateangeboten. Darüber hinaus finden regelmäßig Veranstaltungen wie die Fußballwoche oder Kinderfestivals statt, bei denen die Kinder ihren Sozialraum erkunden, Mitarbeitende aus den Jugendhäusern kennenlernen und Einblick in deren Programm erhalten können.
9. Gibt es Überlegungen oder bereits Planungen, im Bezirk einen zentralen Begegnungs- und Unterstützungsort für junge Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche zu schaffen – z. B.
nach dem Vorbild des diskutierten Jugendstützpunkts in der Hafencity?
Derzeit ist nicht geplant, einen zentralen Begegnungs- und Unterstützungsort für junge Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche im Bezirk zu schaffen. Stattdessen verfolgt der Bezirk das Ziel, Kinder und Jugendliche dezentral und sozialräumlich anzubinden. Diese Entscheidung beruht insbesondere auf der Erfahrung, dass Wege zu Einrichtungen häufig erst nach mehrfacher gemeinsamer Begleitung überwunden werden. Eine zentrale Anlaufstelle würde hingegen für viele Kinder mit langen Wegen verbunden sein und den Zugang eher erschweren als erleichtern.
Dateien
- Drucksachendokument
PDF-Datei (106 KB) - Drs. 23_0753_Tabelle1_Frage 1 und 2.xlsx
PDF-Datei (453 KB)
