Antwort: Einrichtung einer geschützten Unterkunft für LSBTIQ-Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte
| Anfrage nach § 27 BezVG | Drucksachen–Nr.: 23-0757 |
Beratungsfolge | ||
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Antwort: Einrichtung einer geschützten Unterkunft für LSBTIQ-Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken.
Sachverhalt:
Weltweit sehen sich LSBTIQ*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer) Diskriminierung, Gewalt und Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung ausgesetzt – eine Realität, die viele zur Flucht zwingt. Auch in Hamburg suchen diese Menschen Schutz.
Aktuell werden LSBTIQ*-Geflüchtete regulär in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen – u.a. das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V., Queer Refugees Support Hamburg, Queeramnesty und Intervention e.V. – seit Jahren betonen, sind diese Schutzsuchenden dort jedoch regelmäßig queerfeindlichen Übergriffen durch Mitbewohner*innen oder Personal ausgesetzt. Auch in den von der Sozialbehörde bislang favorisierten
„Schutzwohngemeinschaften“ innerhalb größerer Unterkünfte bleibt ein effektiver Schutz in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen unzureichend. Die Beratungsstelle des Magnus-Hirschfeld-Centrums berichtete allein im Jahr 2024 von rund 900 Beratungen zum Thema Flucht und Migration, wobei in ca. der Hälfte queerfeindliche Gewalt in Unterkünften thematisiert wurde.
Ein geschützter, eigenständiger Wohnort für LSBTIQ* -Geflüchtete – wie er bereits in Städten wie Berlin oder Köln existiert – erscheint daher dringend geboten. Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten ausdrücklich zur Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe vulnerabler Gruppen. Auch in der Senatsstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Bürgerschafts-Drs. 22/15828) wird die Prüfung einer solchen Lösung ausdrücklich erwähnt.
Nachdem die Planungen für einen entsprechenden Standort in der Sierichstraße (Bezirk Nord) Anfang 2025 eingestellt wurden, sehen wir in Hamburg-Mitte ein großes Potenzial für die Umsetzung eines solchen Projekts. Die zentrale Lage, die Nähe zu spezialisierten Beratungsstellen (wie Hein & Fiete, Checkpoint queer, MHC, Fluchtpunkt, Intervention e.V., basis & woge), die medizinische Versorgung sowie das queerfreundliche Umfeld – insbesondere in St. Georg, Hammerbrook oder der Altstadt – bieten hierfür ideale Voraussetzungen. Zudem besteht in diesen Stadtteilen ein Leerstand an gewerblichen Immobilien, die sich ggf. in Wohnraum umnutzen ließen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung (Frage 3) und die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) (Fragen 1,2 und 4 ff)
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Fragen wie folgt:
1. Welche konkreten Schritte plant die Sozialbehörde, um nach dem Wegfall des Projekts in der Sierichstraße zeitnah eine geschützte Unterkunft ausschließlich für LSBTIQ*-Geflüchtete
an einem anderen Standort zu realisieren?
Im Februar und April 2025 haben Gespräche zwischen der Sozialbehörde, der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und Vertretungen der queeren Community zur Unterbringung von queeren Personen stattgefunden. Ein weiteres Gespräch ist für August angesetzt. F&W hat den Auftrag erhalten, die Standortsuche aufzunehmen, die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2. Inwiefern prüft die Sozialbehörde Standorte im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in St. Georg, Hammerbrook oder der Altstadt, für die Einrichtung einer solchen Unterkunft?
3. Kann/hat die Bezirksamtsverwaltung konkrete Vorschläge/Möglichkeiten für eine entsprechende Unterkunft im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in den unter Frage 2. benannten Stadtteilen. Ggf. bitten wir um eine Liste von Vorschlägen/Möglichkeiten.
4. Welche Kriterien legt die Sozialbehörde bei der Standortsuche zugrunde, insbesondere hinsichtlich der Anbindung an Beratungsstellen und medizinische Versorgung?
5. Wie bewertet die Sozialbehörde die Möglichkeit, leerstehende oder ehemals gewerblich genutzte Immobilien in Hamburg-Mitte in geschützte Unterkünfte für LSBTIQ*-Geflüchtete umzuwandeln?
Die für die Unterbringung zuständigen Behörden sowie F&W prüfen intensiv und fortlaufend Möglichkeiten, Unterkünfte zu akquirieren, zu errichten und zu erhalten. Dies ist aufgrund der weiter hohen Bedarfe insgesamt und gleichzeitig begrenzten Kapazitäten für alle Bezirke der Fall und gilt gleichwohl für Spezialstandorte für vulnerable Zielgruppen. Alternativ kommt für die Errichtung von Spezialstandorten auch die Umwandlung bestehender Unterkünfte in Frage, wie zuletzt bei den Lebensplätzen in Bergedorf im Achterdwars. Hierbei sind jedoch die derzeit hohen Belegungszahlen insgesamt zu beachten, wie auch die Sozialverträglichkeit möglicher Verlegungen, die dafür nötig würden. Zu den umfassenden Bemühungen der Standortakquise und den Kriterien für die Auswahl (siehe Drs. 22/15335). Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für LSBTIQ*-Personen werden zudem besondere Schutzbedarfe, strukturelle Anforderungen wie auch Sicherheits- und Teilhabeaspekte berücksichtigt. Die räumliche Anbindung an Beratungsstellen und medizinische Versorgung wird – soweit dies in der angespannten Lage möglich ist - mitgedacht. Die Erfahrungen aus den Planungen der Sierichstraße (siehe Drs. 22/17592) werden ebenfalls berücksichtigt.
6. Welche Maßnahmen plant die Sozialbehörde, um die Zahl erfolgreicher Wohnungsvermittlungen für LSBTIQ*-Geflüchtete über bestehende Projekte wie Abrigo hinaus signifikant zu
erhöhen?
Im Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (Drs. 21/7485) und dessen Fortschreibung (Drs. 22/11506) wurden u.a. Maßnahmen vereinbart, die die Wohnraumversorgung und Vermittlung in Wohnraum von LSBTIQ*-Geflüchteten betreffen. Im Rahmen der Wohnraumvermittlung wird auf das Projekt „Abrigo“ hingewiesen (Drs. 22/11506).
F&W ist als Sozialunternehmen auch damit beauftragt, Wohnungen für Menschen zu bauen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dies sind insbesondere vordringlich wohnungssuchende Personen, z.B. wohnungslose, öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen Die Sozialbehörde und F&W stimmen sich darüber ab, wie ein Teil regulärer Mietwohnungen mit Haushalten aus den Wohnunterkünften von F&W belegt werden kann. Dabei sollen nach Möglichkeit auch schutzbedürftige Personen, z.B. von Diskriminierung bedrohte Menschen aus der LSBTIQ*-Personengruppe, angemessen berücksichtigt werden. Bereits vor Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung wurden in Einzelfällen Menschen aus der LSBTIQ*-Personengruppe mit Wohnraum von F&W versorgt.
Insgesamt ist zu beachten, dass die Vermietung von Wohnungen und die Auswahl der Mieterinnen und Mieter – sofern die Wohnung nicht öffentlich gefördert ist – dem freien Markt überlassen ist. Gesetzgeber und Verwaltung haben hier keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.
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