Aktivitäten rechter Parteien im Bezirk Hamburg-Mitte

Fraktion Hamburg-MitteAnfrageAntifaschismus/Gegen RechtsInneres und Justiz

Kleine Anfrage und Antwort des Bezirksamtes.

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Fraktion DIE LINKE                                                                     

 

Drucksachen–Nr.: 22-0583

Datum: 27.12.2019

 

Antwort: Aktivitäten rechter Parteien im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)


Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Christine Wolfram, Alexander Götz, Dr. Stephanie Rose, Marinus Stehmeier


Am 15.08.2009 gab es von Mitgliedern der NPD bei einem Infostand der NPD an der Fuhlsbüttler Straße/ Hartzloh brutale Übergriffe auf Passant*innen und Gegendemonstrant*innen. Eine Frau erlitt durch einen Faustschlag ins Gesicht eine Gehirnerschütterung sowie Prellungen (siehe Mopo vom 17.08.2009, NPD-Wahlkämpfer haben mich verprügelt).


Anfang September 2018, kam es bei einem Infostand in Groß Flottbek zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei dem ein Passant mit einem Messer von einem AfD’ler verletzt wurde (siehe Mopo vom 24.10.2018, Infostand-Tumult – Der Messermann der AfD). Am 03.05.19 gab es Übergriffe von zwei AfD’lern bei einem Infostand der AfD in Wilhelmsburg gegen eine junge Frau, die zwei Tage im Krankenhaus verbringen musste.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Liegen dem Bezirksamt Anmeldungen auf Genehmigungen künftiger Infostände, der AfD, der NPD und anderer rechter Parteien vor? Wenn ja, bitte nach Partei, Ort, Datum, Uhrzeit und ob genehmigt oder abgelehnt aufschlüsseln.

Nein, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen keine Anmeldungen zu Infoständen der AfD und NPD vor.


2. Liegen dem Bezirksamt Informationen zu Veranstaltungen der AfD, der NPD und anderer rechter Parteien vor? Wenn ja, bitte nach Partei, Ort, Datum, Uhrzeit aufschlüsseln.

Nein, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen keine Informationen vor. U.U. ist hier das zuständige Polizeikommissariat auskunftsfähig. Hierzu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden.