„Anhalten! Polizeikontrolle - Personalausweis! Wo wollen Sie hin? Öffnen Sie ihre Tasche! Sie befinden sich in einem Gefahrengebiet!“ Mit diesen polizeilichen Aufforderungen werden Menschen in Hamburg konfrontiert, die sich in einem „Gefahrengebiet“ aufhalten, die dort arbeiten, wohnen oder leben . Seit Juni 2005 hat die Polizei das Recht, aufgrund ihrer „Lageerkenntnisse“ sogenannte Gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“ darf. (§ 4 Abs. 2 PolDVG)
Seitdem hat die Polizei 38 Gefahrengebiete auf die Stadtkarte gezeichnet. Ganze Stadtteile unterliegen dem polizeilichen Ausnahmezustand, um Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote zu begründen.
Die gesetzliche Grundlage für diese verdachtsunabhängigen Kontrollen wurde mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung“ vom 16. Juni 2005 geschaffen, das die CDU-Bürgerschaftsfraktion als „schärfstes Polizeigesetz in Deutschland“ feierte.
Gefahrengebiete konstruieren einen Generalverdacht gegenüber Menschen, die sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Sie sind die Voraussetzung für verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.
Die Kampagne „Grundrechte verwirklichen! Gefahrengebiete aufheben!“ will über die Hintergründe der Hamburger Polizeigesetze aufklären. Sie ist ein Beitrag zur Verteidigung der Grund- und Menschenrechte gegen die Konzeption eines präventiven Überwachungsstaates.