Regionalausschuss Drucksache A 20/104/11
Wilhelmsburg / Veddel
20. Wahlperiode 14.12.2011
der Mitglieder Olaf Harms, Stefan Dührkop, Christine Wolfram und Manfred Schubert
und Fraktion DIE LINKE vom 06.12.2011
Betr.: Eckgrundstück Kornweide/Georg-Wilhelm-Straße
Nach diversen verschiedenen Nutzungskonzepten ist das Gebäude auf dem Eckgrundstück Kornweide/Georg-Wilhelm-Straße vor längerer Zeit durch ein Feuer zerstört worden.
Im Jahr 2010 hat sich der Stadtteilbeirat Wilhelmsburg mit dem Zustand des Geländes befasst.
Mitte Juli waren auf dem Grundstück Bohrarbeiten zu beobachten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde auf dem genannten Grundstück gebohrt?
2. Wenn nach Umweltgiften oder Ähnlichem gesucht wurde, nach welchen genau?
3. Liegen die Ergebnisse der Untersuchung bereits vor?
4. Wenn ja, welche sind das?
5. Muss ein Bodenaustausch vorgenommen werden?
6. Wenn ja, wie tief muss der Aushub sein?
7. Wie viele Kubikmeter Boden werden ausgehoben?
8. Wie viele LKW-Ladungen sind das?
9. Wohin wird der Aushub gebracht?
10. Was geschieht dort mit ihm?
11. Wird das Gelände durch Aufschüttung wieder auf die ehemalige Höhe gebracht?
12. Wenn ja, woher stammt die Erde zur Aufschüttung?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Wenn nein, wie hoch wird das Gelände zukünftig sein?
15. Wenn nein, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
16. Wenn nicht nach Giften o. ä. gesucht wurde, was ergaben die Bohrungen dann?
17. Wie teuer werden die Arbeiten auf diesem Gelände voraussichtlich sein?
18. Wenn es sich um gesundheitsschädliche Belastungen handelt, wird die letzte Nutzerin des Geländes zur Finanzierung der Untersuchung und eventuell auch der Sanierung an den Kosten beteiligt?
19. Wenn ja, in welcher Höhe?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Nutzung ist für dieses Grundstück zukünftig angedacht?
22. Wann ist mit der Umsetzung der Nutzungspläne zu rechnen?
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind keine Hinweise darüber bekannt, dass auf dem Eckgrundstück Kornweide/Georg-Wilhelm-Straße Bohrungen vorgenommen worden sind.
Falls dort Bohrungen stattgefunden haben, so sind diese nicht durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte veranlasst worden.
Über die Ergebnisse etwaiger Bohrungen hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Kenntnis, aus diesem Grunde können über weitere Maßnahmen des Bodenschutzes keine Angaben gemacht werden.
23. Wer ist Eigentümerin des genannten Grundstücks?
Eigentümerin des Eckgrundstückes ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
24. Wenn die Stadt Hamburg Eigentümerin ist, ist eine Veräußerung des Grundstücks angedacht?
25. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
26. Wurde eine Verpachtung als Alternative überprüft?
27. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
28. Wenn nein, warum nicht?
Darüber kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.
Die Fragen können zuständigkeitshalber nur durch die Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde beantwortet werden.