12. September 2011

Zum Stand der Dinge im und die Zukunft des Karolinenviertels

9. September 2011

 

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann  (Partei DIE LINKE) vom 01.09.11

und Antwort des Senats

- Drucksache 20/1416 -

 

Betr.: Zum Stand der Dinge im und die Zukunft des Karolinenviertels

 

Zum 31. Dezember 2012 läuft der Treuhandvertrag zwischen der „steg“ und der Finanzbehörde bezüglich des Sanierungsgebiets Karolinenviertel aus. Viele Bewohner/-innen im Quartier stellen sich sorgenvoll die Frage, wie es mit ihren Mietverhältnissen und der Entwicklung vor Ort weitergeht, denn Aufwertungs- und Gentrifizierungstendenzen – ganz abgesehen von den Auseinandersetzungen um das ehemalige REAL-Markt-Gelände in der Nachbarschaft – bedrohen die gewachsenen Strukturen. Nicht zufällig hat sich daher eine Initiative gebildet, die den in Frage stehenden Wohnungsbestand genossenschaftlich übernehmen möchte.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

Grundlage für die Sanierungstätigkeit der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG) im Sanierungsgebiet Karolinenviertel sind der Treuhandvermögens-Verwaltungsvertrag und der Stadterneuerungs-Rahmenvertrag. Das Treuhandverhältnis zwischen der Stadt und der STEG über die derzeit im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke im Karolinenviertel endet nach den vertraglichen Vereinbarungen mit Beendigung des Sanierungsverfahrens St. Pauli-Nord S 3 nach § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) oder bei Beendigung der Tätigkeit des Treuhänders (STEG) als anerkannter Sanierungsträger. Nach derzeitiger Planung ist mit einer Aufhebung des genannten Sanierungsverfahrens zum 31. Dezember 2012 zu rechnen. Wie zukünftig mit dem noch im Treuhandvermögen der STEG befindlichen Objekten im Karolinenviertel umgegangen werden soll, ist derzeit Gegenstand der Diskussion zwischen den zuständigen Fachbehörden.

 

Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt:

 

 

1.         Gibt es bereits Verhandlungen über die weitere Verwaltung des städtischen Grund- und Hausbesitzes im Karolinenviertel?

 

2.         Mit wem wurden bislang oder werden Gespräche geführt und wie ist der Stand dieser Verhandlungen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

3.         Da derzeit große Unklarheit bezüglich des aktuellen Vertrags der inzwischen privatisierten steg und der Finanzbehörde besteht: Zu welchen Konditionen arbeitet die steg derzeit im Karolinenviertel?

 

Die STEG ist für das durch Verordnung des Senats vom 26. April 1988 gemäß § 142 Baugesetzbuch förmlich festgelegte Sanierungsgebiet St. Pauli-Nord S 3, Karolinenviertel, als Sanierungsträger bestellt worden. Sie erfüllt ihre Aufgaben (Modernisierung, Grunderneuerung und Instandsetzung von Gebäuden im Sanierungsgebiet) als treuhänderischer Sanierungsträger gemäß § 159 BauGB im eigenen Namen für die Freie und Hansestadt Hamburg als deren Treuhänder. Ihr wurden zur Erfüllung dieser Aufgaben stadteigene Grundstücke in diesem Sanierungsgebiet zu treuhänderischem Eigentum übertragen.

 

Im Übrigen gibt der Senat zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, keine Auskunft.

 

 

4.         Wie viele Immobilien im Karolinenviertel gehören der Stadt? Bitte nach Anzahl der Gebäude (Wohnen, Gewerbe/Büro) und der Wohn- und Gewerbe- bzw. Büroeinheiten aufschlüsseln.

 

Eine Liste der städtischen Immobilien, die sich im Treuhandvermögen der STEG befinden, kann der Anlage 1 entnommen werden. Eine Liste der Immobilien, die sich im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt befinden und von der Sprinkenhof AG verwaltet werden, kann der Anlage 2 entnommen werden. Eine Liste der Immobilien, die sich im Verwaltungs- bzw. Sondervermögen der Stadt befinden, kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

 

5.         Wie hoch wird der gegenwärtige Verkehrswert dieser Immobilien taxiert?

 

Eine gutachterliche Bewertung der Grundstücke ist noch nicht erfolgt.

 

 

6.         Wie ist der Stand der Sanierung dieser Immobilien zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

 

7.         Was ist seitens der Stadt an weiteren (Sanierungs-)Maßnahmen zurzeit vorgesehen und bis wann sollen etwaige Pläne realisiert werden?

 

Die Sanierung wurde an 858 Wohnungen und 104 Gewerbeeinheiten durchgeführt. Darüber hinaus werden noch an 65 Wohneinheiten und 28 Gewerbeeinheiten bis 2013 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

 

 

8.         Wie steht der Senat zur neu gegründeten Genossenschaft?

 

Die zuständigen Behörden haben Kenntnis von der Initiative, die die Gründung einer Genossenschaft plant. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

 

 

9.         Welche langfristigen Ziele verfolgt der Senat mit Blick auf das Sanierungsgebiet Karolinenviertel?

 

Der Erfolg der Sanierung soll langfristig gesichert werden. Hierzu wird aktuell für St. Pauli und für das Karolinenviertel der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung bis Ende dieses Jahres verfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.