7. Dezember 2011

Wahlrecht zu den Bezirksversammlungen Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten endlich durchsetzen


BEZIRKSVERSAMMLUNG

HAMBURG-MITTE                               Drucksache 20/XXX/11

           

20. Wahlperiode                                                                       XX.12.2011

 

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Renate Hercher-Reis (DIE LINKE.)

und Fraktion vom 07.12.2011

 

 

 

Wahlrecht zu den Bezirksversammlungen

Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten endlich durchsetzen

 

44,5% der Bevölkerung im Bezirk Mitte sind Migrantinnen und Migranten. Das ist der höchste Migrant_innen-Anteil aller Hamburger Bezirke. In manchen Stadtteilen wie Wilhelmsburg (56,8) und Billstedt (49,8%) ist der Migrant_innenanteil besonders hoch. Hiervon sind ein erheblicher Anteil Menschen, die keinen deutschen und keinen EU-Pass besitzen. Da es bisher kein (kommunales) Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten gibt, bedeutet das in letzter Konsequenz, dass im Bezirk Hamburg-Mitte 56.959 Menschen (23,1% der Gesamtbevölkerung über 18 Jahre) in einer parlamentarischen Demokratie keinerlei politische Mitwirkungsrechte und –möglichkeiten haben.

Einbürgerungen können bei rückläufigen Einbürgerungszahlen, die heute weit hinter dem Stand von 2003 liegen und wegen der die Einbürgerung stark erschwerende Gesetzgebung kaum eine Lösung für die politische Teilhabe von allen Mitgliedern unserer Gesellschaft sein.

Eine Gesellschaft, die einen derart großen Anteil ihrer Mitglieder von der Mitwirkung bei politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl wird dadurch in Frage gestellt, es entsteht ein Legitimationsproblem für die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft.

Voraussetzung für eine echte demokratische Teilhabe und Partizipation ist das Recht zur Wahl zu gehen. Auch die Teilnahme an den Verfahren der direkten Demokratie (Bürgerinitiative, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) ist an das kommunale Wahlrecht gebunden. So kann man den viel beklagten „Parallelwelten“ entgegen wirken und die Akzeptanz politischer Entscheidungen und Regelungen erhöhen.

Der Europarat hat 2008 die Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten ausgesprochen, Migrantinnen und Migranten mit einer legalen Aufenthaltsdauer von 5 Jahren das aktive und passive Wahlrecht zumindest auf kommunaler Ebene zu erteilen. Bis heute sind dieser Aufforderung 16 EU-Staaten gefolgt. Hamburg hatte gemeinsam mit Schleswig–Holstein bereits 1989 die Initiative dafür ergriffen, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zulässig eingestuft wurde. In Fortsetzung dieses Versuches der Demokratisierung unserer Gesellschaft sollte von Hamburg auch im Jahre 2011 die nächste Initiative im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung erfolgen.

Vor dem Hintergrund, dass durch Änderung des Wahlgesetzes in Hamburg, die Wahlkreise in den Bezirken neu zugeschnitten werden müssen, ist es ein guter Zeitpunkt, die Debatte wieder aufzunehmen und eine Gesetzesinitiative voran zu treiben.


Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird beauftragt, sich bei Senat, Bürgerschaft und den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass durch eine neue Hamburger Initiative im Bundesrat die Änderung des Grundgesetzes in Artikel 28 Abs. 1 angestrebt wird, um den Aufruf des Europarates vom 25.06.2008 für die Einführung eines kommunalen aktiven und passiven Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten in Deutschland endlich umzusetzen.