28. Oktober 2011

Schimmelbefall im Wohnhaus


BEZIRKSVERSAMMLUNG
HAMBURG-MITTE                                                                    Drucksache A 20/81/11
20. Wahlperiode                                                                                       28.10.2011



                                       Anfrage

der Abgeordneten Olaf Harms, Bernhard-Stietz-Leipnitz, Christine Detamble-Voss, Renate Hercher-Reis, Sandra Clemens
(DIE LINKE.) vom 24.10.2011


                    und Antwort des Bezirksamts


Betr.: Schimmelbefall im Wohnhaus


In der Straße „Hövelbrook“ in Wilhelmsburg ist unter der Hausnummer 4 ein Wohnhaus mit insgesamt acht Wohnungen. In diesem Haus leben 15 Erwachsene mit 16 Kindern im Alter von einem Monat bis zu 13 Jahren.

Eigentümer des Hauses ist Herr Mark Witt. Das Haus wird verwaltet von der Firma „Fine Line“. Im ganzen Haus ist Schimmelbefall festzustellen. Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei um den hochgradig gesundheitsgefährdenden „Schwarzen Schimmel“.

Obwohl in der Vergangenheit als sogenannte „Behandlung“ der Schimmel mit weißer Farbe übergemalt wurde, ist er inzwischen wieder sichtbar. Sowohl im Hausflur, als auch in verschiedenen Räumen der Wohnungen.

Im Haus gibt es zwei sogenannte „Messie-Wohnungen“, zumindest eine davon gilt als „kakerlakenverseucht“. Außerdem wurden in den Kellerräumen Hinweise auf Mäusevorkommen gefunden.


Hierzu fragen wir die zuständige Fachbehörde:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt diese Anfrage zum Anlass, Ermittlungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz durchzuführen. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:


1. Ist der Behörde bekannt, dass das Haus Hövelbrook Nr. 4 von wahrscheinlich starkem schwarzem Schimmel befallen ist?

Nein.


2. Wenn ja, seit wann und wie hat die Behörde reagiert?

Entfällt.


3. Ist der Behörde bekannt, dass im oben genannten Haus Kakerlaken gefunden wurden?

Nein.


4. Wenn ja, seit wann und wie hat die Behörde reagiert?

Entfällt.


5. Ist der Behörde bekannt, dass in den Kellerräumen des Hauses Mäuse nisten?

Nein.


6. Wenn ja, seit wann und wie hat die Behörde reagiert?

Entfällt